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Bauträger

Der Bauträger ist dem Verständnis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach stets ein Unternehmer. Er kauft ein Grundstück, bebaut es und verkauft anschließend beides. Das bedeutet: Er unternimmt sowohl die Bauleistung als auch die Übertragung des Eigentums.

Der Bauträger ist nicht zu verwechseln mit einem Bauherrn und Bauunternehmer. Ein Bauherr verantwortet nach § 14 BGB das Einhalten rechtlicher und wirtschaftlicher Vorgaben eines Baus. Ein Bauunternehmer hingegen ist lediglich für die Durchführung des Baus verantwortlich. Das heißt: Er hat mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Veräußerung einer Immobilie nichts zu tun.

Der Bauträger ist zwar für die gesamte Bauplanung zuständig, führt aber generell selbst keine Bautätigkeiten aus. Dafür beauftragt er ein Bauunternehmen.

Welchen Vorteil bringt ein Bauträger?

Beim Kauf eines Grundstücks samt Immobilie über einen Bauträger schließt man einen Bauträgervertrag ab. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Vertrag „sui generis“. Das bedeutet: Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag, denn er umfasst sowohl den Erwerb des Grundstücks als auch die darauf zu erbringende Bauleistung. Ein solcher Vertag bildet also eine Einheit und diese bringt dem Käufer den Vorteil, dass er Mängelrechte sowohl für das Grundstück als auch für die Immobilie bei ein und derselben Person geltend machen kann.

Die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Da ein Bauträgervertrag immer eine Grundstücksübertragung einschließt, ist stets eine notarielle Beurkundung gemäß § 311b BGB notwendig.

Um sich beim Kauf von Haus oder Wohneigentum vor einem Fertigstellungsrisiko zu schützen, kann der Käufer eine Bauträgerbürgschaft verlangen. In dem Fall verbürgt sich der Bauträger für eventuelle Vorauszahlungen des Erwerbers. Allerdings schützt sie diesen nicht vor Mängeln, die erst nach der Bauabnahme erkannt werden.

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