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Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist die Mischung aus einem Kauf- und Werkvertrag.

Bei einem Bauträgervertrag erwirbt der Käufer eine Immobilie samt Grundstück. Ein solcher Vertag bildet also eine Einheit und diese bringt dem Käufer den Vorteil, dass er Mängelrechte sowohl für das Grundstück als auch für die Immobilie bei ein und derselben Person geltend machen kann.

Die rechtlichen Grundlagen für den Vertrag regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Da ein Bauträgervertrag immer eine Grundstücksübertragung einschließt, ist stets eine notarielle Beurkundung gemäß § 311b BGB notwendig.

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