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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Was ist Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement?

Beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement geht es darum, den Arbeitnehmer nach längerer Krankheit wieder in die Arbeitsprozesse zu integrieren. Ebenfalls sollten Maßnahmen festgelegt werden, um einer zukünftigen Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, da der Arbeitsplatz möglichst lange erhalten bleiben soll. Dabei müssen bestimmte Stellen, wie ein Betriebs-/Personalrat hinzugezogen werden und bestimmte Anforderungen an ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (kurz „BEM“) erfüllt werden.

Zum Beispiel soll ein langfristig wegen schwerer Erkrankung ausgefallener Arbeitnehmer wieder schrittweise an die Arbeitsbelastung gewöhnt werden.

Wann muss ein Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement stattfinden?

Ein BEM muss stattfinden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. (§ 167 II 1 SGB IX)

Es ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt, wie lange ein BEM im Einzelfall dauern kann, also ob es mit einem oder zwei BEM-Gesprächen erledigt ist oder ob der gemeinsame Prozess mehrere Wo­chen oder Monate lang dauert.

Wie ist der Ablauf des BEM?

Vorbereitungsphase

Vor einem BEM muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer offiziell schriftlich einladen. Dabei müssen die angestrebten Ziele des BEM erläutert, sowie der Datenschutz beachtet werden.

Sondierungsphase

In dieser Phase startet das eigentliche BEM. Durch intensive Gespräche versuchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam herauszufinden, ob und wie der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsalltag unterstützen kann.

Dabei werden beispielsweise Zusammenhänge mit der Erkrankung und der Arbeit oder Leistungseinschränkungen erörtert.

Lösungsphase

Im Anschluss an die Problemsuche wird gemeinsam nach konkreten Lösungen gesucht. Gibt es möglicherweise bereits passende innerbetriebliche Hilfsangebote? Wäre ein anderer Arbeitsplatz besser geeignet? Kann durch bestimmte Hilfsmittel (wie ein ergonomischer Stuhl etc.) der Arbeitsalltag erleichtert werden?

Abschlussphase

Alle erörterten Informationen und Lösungen werden schriftlich dokumentiert und den Beteiligten vorgelegt. Eventuell wird ein Überprüfungsgespräch vereinbart. Anschließend sollten die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden.

Kontrollphase

Nach einigen Wochen wird geprüft, ob die vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und zu einer tatsächlichen Verbesserung geführt haben.

Am BEM beteiligte Personen

  1. Der betroffene Arbeitnehmer
  2. Der Arbeitgeber persönlich oder ein Stellvertreter (zum Beispiel der direkte Vorgesetzte)
  3. Der Betriebsrat
  4. Der Personalrat
  5. Der Betriebsarzt
  6. Falls erforderlich die Schwerbehindertenvertretung
  7. Falls vorhanden Gleichstellungsbeauftragter

Für die Beteiligten 3. bis 7. ist eine Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich. Des Weiteren können auch externe Stellen beteiligt werden, wie beispielsweise die Krankenkasse oder Versicherung.

Mögliche Maßnahmen:

  • Aufgabenwechsel
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einsetzen von Hilfsmitteln (zum Beispiel ergonomischer Stuhl oder Tastatur)
  • Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes
  • Ärztliche oder psychologische Betreuung
  • Kur oder Reha
  • Externe Beratung
  • Änderung der Arbeitszeiten

Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Muss immer ein BEM stattfinden?

Nein, der Arbeitnehmer ist nicht gezwungen an einem BEM teilzunehmen. Er hat die Möglichkeit über das Ob und Wie eines BEM zu bestimmen. Zu beachten ist, dass ein BEM eine Pflichtvoraussetzung für den Arbeitgeber ist, bevor verhaltensbedingt gekündigt werden kann. Falls der Arbeitnehmer die Mitarbeit an einem BEM ablehnt, kann der Arbeitgeber ohne diese kündigen. Dies ist zu beachten, bevor solche Maßnahmen vorschnell abgelehnt werden.

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