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Fahrverbot umwandeln

Die Umwandlung eines Fahrverbots in eine Geldstrafe. Dies ist nur in Ausnahmefällen und nach einer richterlichen Entscheidung möglich.

Ein Fahrverbot als Folge eines Verkehrsdelikts kann sich existenzbedrohend auswirken, beispielsweise wenn der Fahrer bei der Arbeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist und daher eine Kündigung droht. Allerdings ist es nur in Ausnahmefällen möglich, das Fahrverbot zu umgehen, es also in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dabei kommt es immer auf die Einzelfallentscheidung des zuständigen Richters an. Nur, wenn ein so genannter Härtefall anerkannt wird, gibt es hier Chancen, mithilfe eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsrecht das Fahrverbot zu umgehen.

Themenseite Einspruch gegen Bussgeldbescheid

Aus welchen Gründen wird ein Fahrverbot verhängt?

Das Fahrverbot ist eine Sanktion, die von der Verkehrsbehörde bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen ist.
Mögliche Verstöße, die zu einem Fahrverbot führen können, sind beispielsweise:

  • das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • das Unterschreiten der Abstandbestimmungen.

Nach Erteilung eines Fahrverbots ist ein Kraftfahrzeugführer nicht mehr dazu berechtigt, Autos und andere Kraftfahrzeuge zu fahren und muss das Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn benutzen. Für die Zeit der Strafe wird der Führerschein amtlich verwahrt. Nach Ablauf der Zeit bekommt der Fahrer die Fahrerlaubnis wieder zurück, muss sie also nicht nochmal neu beantragen.

So soll der Autofahrer diszipliniert werden, damit er in Zukunft keine Verstöße mehr gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Verkehrsrecht begeht. Vor allem für Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, wie Berufskraftfahrer oder Monteure, stellt ein Führerscheinentzug eine Beeinträchtigung dar, die hohe finanzielle Konsequenzen haben kann. Das Fahrverbot muss innerhalb von vier Monaten angetreten werden und lässt sich nicht aufteilen.

Unter welchen Umständen kann ein Fahrverbot umgewandelt werden?

Die Dauer des Fahrverbots liegt seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 zwischen einem und sechs Monaten, zumeist wird aber ein einmonatiges, zweimonatiges oder dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Man kann nicht frei zwischen einem hohen Bußgeld oder einem Fahrverbot wählen.

Was für eine Strafe letztendlich von der Behörde ausgesprochen wird, ist immer von der Schwere der Tat abhängig. Nur bei einem so genannten Härtefall gibt es die Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die berufliche Existenz durch das Fahrverbot bedroht ist oder es sich nur um ein Augenblickversagen handelt. Ist man Ersttäter, hat man hier die Chance, das Fahrverbot in ein hohes Bußgeld umzuwandeln, wenn man vorher nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist. Nur bei den wenigsten Fahrverboten werden sie allerdings im Endeffekt umgewandelt.

Wichtig ist die Argumentation, warum man das Fahrverbot umgehen möchte und die Schwere der Ordnungswidrigkeit. Der Richter kann dann in einer Einzelfallentscheidung darüber entscheiden, ob ein Fahrverbot umgewandelt wird. Die Begründung gegen den Bußgeldbescheid muss nachvollziehbar und schlüssig sein und am besten durch Beweise wie Zeugenaussagen oder Fotos unterstützt werden. Das Delikt sollte ebenfalls nicht zum sonstigen Fahrverhalten des Fahrers passen. Die Pflege von Angehörigen kommt dem Antragsteller in diesem Fall zu Gute.

Wiederholungstäter und Personen, die entweder bereits besonders viele Punkte in Flensburg haben oder die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind, können das Fahrverbot nicht umwandeln.

Auch, wenn im Bußgeldbescheid rechtliche Fehler vorliegen, kann unter Umständen das Fahrverbot umgangen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn im Bußgeldbescheid falsche Angaben zu Ort und Zeit des Geschehens enthält. In einem solchen Fall kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Die Strafe kann vor Gericht aber auch in eine höhere umgewandelt werden.

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Wie wird das Fahrverbot umgewandelt?

Um das Fahrverbot zu umgehen, muss zunächst innerhalb von vierzehn Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Vor Gericht kann man dann die Gründe für den Einspruch vorlegen. Die letzendliche Entscheidung liegt dann beim Richter, eine Garantie gibt es also nicht.
Der Einspruch kann mit oder ohne anwaltliche Unterstützung geltend gemacht werden, allerdings sind die Chancen, mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln, deutlich höher.

Wenn das Fahrverbot umgewandelt werden kann, wird im Gegenzug das Bußgeld deutlich erhöht. Es kann verdoppelt, verdreifacht oder sogar verfünffacht werden. Bei der Höhe der Strafe bei Umwandlung dieser werden von der Verkehrsbehörde auch die Vermögensverhältnisse des Fahrers einbezogen, um wohlhabende Personen nicht zu bevorzugen.
In jedem Fall sollte zuerst einmal Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben werden. So kann man zumindest die Zeit bis zum Führerscheinentzug ein wenig herauszögern. Viele Personen versuchen auch, das Fahrverbot in ihren Urlaub zu legen, um weniger Konsequenzen tragen zu müssen.

Wenn man trotz des Fahrverbots weiterhin Auto fährt, handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat, die eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.

Kann man das Fahrverbot auch verkaufen?

Manche Personen versuchen auch, ihr Fahrverbot zu verkaufen. In diesem Fall gibt eine andere Person an, gefahren zu sein und nimmt die Strafe auf sich. Dies ist allerdings höchst illegal, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer machen sich damit strafbar.

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