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Minijob

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Entlohnung bei maximal 450 Euro im Monat liegt.

Was ist ein Minijob?

Die Definition eines Minijobs ist eine geringfügige Beschäftigung auf Minijob-Basis. Entweder ist das Arbeitsverhältnis dabei nur von kurzer Dauer oder wird nur geringfügig entlohnt. In jeden Fall darf der Verdienst bei einem 450 Euro Job innerhalb eines Monats durchschnittlich nicht über 450 Euro liegen.
Minijobber auf 450 Euro Basis haben dabei dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Unterschiede gibt es jedoch bei den zu entrichtenden Beiträgen für die Sozialversicherung und bei der Krankenversicherung.

Welche Jobs können Minijobber ausüben?

Theoretisch können Minijobber jeden Job annehmen, so lange sie dabei im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 450 Euro verdienen. Die Jobs können sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich liegen. Man unterscheidet dabei zwischen zwei verschiedenen Arten von Minijobs:

1. Reguläre 450-Euro-Minijobs, die auf eine bestimmte Verdienstgrenze festgelegt sind.

2. Kurzfristige Minijobs, die auf eine bestimmte Zeit (maximal 70 Tage in einem Kalenderjahr) festgelegt sind.

Arbeitnehmer können Minijobs beispielsweise in Zeitungsannoncen oder im Internet finden.

Vor allem bei Studenten, Rentnern und Personen, die zuhause ein Kind versorgen, sind Minijobs beliebt. Dies kann dadurch begründet werden, dass Beschäftigte sie sehr gut in Kombination mit ihren sonstigen Pflichten ausüben können. Auch bei saisonalen Beschäftigungen liegt oftmals ein Minijob vor. Beispielsweise ist so ein Job auf einem Weihnachtsmarkt im Dezember häufig eine geringfügige Beschäftigung. So können Arbeitende auch, zumindest zu einem gewissen Teil, amtliche Beiträge, wie beispielsweise Hartz IV, aufstocken.

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Wie viel dürfen Minijobber verdienen?

Bei Minijobbern gilt eine monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro. Bei der Verdienstgrenze von 450 Euro im Minijob handelt es sich jedoch um einen Durchschnittswert. Jährlich darf die Summe bei kurzfristigen und zeitlich begrenzten Minijobs insgesamt also nicht 5.400 Euro übersteigen. Das monatliche Entgelt darf hingegen schwanken.

Zum Verdienst eines Minijobs zählt auch das Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Nur die wenigsten Minijobber nehmen diese Zahlungen allerdings in Anspruch, da der Minijob bei einem regelmäßigen Verdienst über 450 Euro im Monat langfristig unter die Sozialversicherungspflicht fällt. Verdient man in einem Job monatlich zwischen 451 Euro und 850 Euro, fällt man in die Kategorie des Midijobbers.

Kann man zwei Minijobs gleichzeitig ausüben?

Arbeitnehmer können auch zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig ausüben. Dabei darf die Summe der monatlich gezahlten Entgelte nicht 450 Euro übersteigen. Auszubildende, die weniger als 450 Euro im Monat verdienen, zählen übrigens nicht als Minijobber.

Möchte jemand zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Nebenjob ausüben, muss dafür der Hauptarbeitgeber zustimmen.

Wie viele Stunden in der Woche dürfen geringfügig Beschäftigte arbeiten?

In jedem Fall gilt der gesetzlich festgelegte Mindestlohn von 9,35 Euro brutto per Stunde (Stand: Juni 2020). Die maximale Arbeitszeit bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt daher bei etwa 48 Stunden pro Monat (450 Euro/ 9,35 Euro pro Stunde). Verdient der Mitarbeiter mehr als 450 Euro im Monat, fällt er unter die Sozialversicherungspflicht.

Welche Rechte haben Minijobber?

Minijobber haben hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, beim Urlaubsanspruch und bei Arbeitsunfällen die gleichen Arbeitsrechte wie auch Vollzeitbeschäftigte. Auch muss ein besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen gewährleistet werden.

Zu den Rechten eines Minijobbers gehören zudem:

  • der Kündigungsschutz,
  • das Recht auf ein Arbeitszeugnis,
  • die Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit,
  • die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall oder auf dem Weg zu Arbeit,
  • eine Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes,
  • das Recht auf Informationen zu den wesentlichen Vertragsbedingungen,
  • das Mutterschaftsgeld.

Haben geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaub?

Geringfügig Beschäftigte haben ebenfalls einen Anspruch auf Urlaub. Die Höhe des Anspruchs hängt davon ab, wie viele Tage in der Woche gearbeitet wird und wird folgendermaßen berechnet:

Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen ÷ übliche Arbeitstage.

Beispiel: Der Arbeitnehmer auf Minijob-Basis arbeitet an drei Tagen die Woche, im Unternehmen werden bei Mitarbeitern, die 5 Tage pro Woche arbeiten, 35 Urlaubstage pro Jahr gewährt. Dem geringfügig beschäftigten Minijobber stehen also 21 Urlaubstage zu (3 x 35 ÷ 5).

Was für Pflichten hat ein Minijobber? Müssen geringfügig Beschäftigte Beiträge zur Krankenversicherung und zur Sozialversicherung zahlen?

Jede geringfügige Beschäftigung auf 450 Euro Basis muss bei der Sozialversicherung und der Minijob-Zentrale (auch als Bundesknappschaft bezeichnet) gemeldet werden. Die Anmeldung des Minijobs bei der Knappschaft kann der Arbeitgeber über das Internet tätigen. Dies soll vor allem Privatpersonen den Zugang erleichtern.

Im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis müssen ebenfalls entsprechende Sozialabgaben gezahlt werden. Dazu gehören Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, soweit der Minijobber gesetzlich und nicht privat krankenversichert ist. Sie werden vom Arbeitgeber pauschal entrichtet. Der Arbeitnehmer selbst muss aber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Auch Beiträge zur Rentenversicherung müssen Arbeitnehmer leisten. Von diesen kann man sich jedoch auf Antrag befreien lassen.

450 Euro Jobs sind allerdings nicht automatisch krankenversichert. Wer lediglich einen Minijob ausübt, muss sich anderweitig krankenversichern, beispielsweise durch eine Pflichtversicherung, eine freiwillige Krankenversicherung oder durch die Mitgliedschaft in einer Familienversicherung.

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Der Sonderfall MidijobberWas ist der Unterschied zum Minijob?

Zusätzlich zu den Minijobbern gibt es auch den Begriff des Midijobbers. Diese Arbeitnehmer dürfen monatlich einen Betrag zwischen 451 Euro und 850 Euro verdienen, wenn es sich dabei um ihren einzigen Job handelt. Dabei muss der Arbeitgeber weiterhin die üblichen Sozialabgaben leisten. Währenddessen liegen die Sozialabgaben auf der Arbeitnehmerseite zwischen vier und 21 Prozent, je nach der Höhe des monatlichen Lohns.

Haben Minijobber Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Minijobber muss keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abführen. Aus diesem Grund hat ein Minijobber damit aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch den geringen Anteil an der Rentenversicherung haben Personen, die ihr Leben lang als Minijobber arbeiten, daher ein erhöhtes Risiko für Altersarmut.

Bezieher von Arbeitslosengeld haben teilweise die Möglichkeit, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Jobcenter bezahlen zu lassen. Damit können sie ihr Arbeitslosengeld aufstocken und dabei weiterhin Leistungen beziehen.      

Haben Minijobber einen Anspruch auf Krankengeld?

Bei einer Krankheit des Arbeitnehmers im 450 Euro Job hat der Arbeitnehmer auf geringfügiger Beschäftigungsbasis einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld sichert dann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber des Mitarbeiters im 450 Euro Job muss den Mitarbeiter dementsprechend unterstützen.

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