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OEM-Vertrag

Der OEM-Vertrag ist ein Schriftstück, welches die Klausel beinhaltet, dass die OEM (Original Equipment Manufacturer)-Software ausschließlich im Zusammenhang mit einer Hardware verkauft werden darf.

Was ist ein OEM-Vertrag?

„OEM“ steht für „Original Equipment Manufacturer“. Die OEM-Software ist ein Programm, welches viel günstiger als die Fachhandelssoftware, aber vom selben Hersteller ist. Das Ziel der Verwendung der OEM-Software ist es, den Verbraucher vom Raubkopieren abzuhalten, indem ihm angeboten wird, eine günstige Software zu kaufen. Damit aber nicht alle Verbraucher nur die OEM-Software erwerben und die Fachhandelssoftware außer Acht lassen, haben Softwarehersteller oft eine Klausel in ihren Verträgen mit ihren Vertriebspartnern.

Die Klausel des OEM-Vertrages beinhaltet, dass die OEM-Software nur im Zusammenhang mit einer Hardware (physische Computerbestandteile) verkauft werden darf. Eine solche Klausel hat jedoch dem Bundesgerichtshof zufolge keinen Einfluss auf das Verhalten der Händler. Sie gilt nur zwischen dem Hersteller und dem Vertriebspartner. Den weiteren Absatzweg hingegen darf der Hersteller nicht beeinflussen. Das heißt, dass eine Kopplung der OEM-Software mit einer Hardware nur in jenen Fällen gefordert werden kann, in denen der Hersteller entsprechende Vereinbarungen mit dem Vertriebspartner und auch dem Händler getroffen hat.

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