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Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen, ohne dabei sozialversicherungspflichtige oder steuerliche Abgaben zu leisten.

Wer sich in einem Arbeitsverhältnis befindet und dabei Werk- oder Dienstleistungen erbringt, der ist zur Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, so arbeitet er schwarz.

Was fällt alles unter Schwarzarbeit?

Was alles unter Schwarzarbeit fällt, ist in §1 Absatz 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) festgelegt:

  • wenn die sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten als Arbeitgeber oder Unternehmer nicht erfüllt wird
  • wer im Zusammenhang mit seinen Dienst- oder Werkleistungen die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt
  • werden Sozialleistungen in Anspruch genommen und im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen die Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger missachtet
  • Wer seiner Pflicht zur Anzeige vom Beginn eines selbstständigen Betriebs im Zusammenhang mit Dienst- und Werkleistungen nicht nachkommt
  • Dienst- oder Werkleistungen, die im Rahmen eines zulassungspflichtigen Handwerks ausführt werden, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Dabei gilt es jedoch nicht als Schwarzarbeit, wenn der Arbeitende nachhaltig keinen Gewinn oder eine Vergütung erzielen will. Wer zum Beispiel für Angehörige, Nachbarn oder aus Gefälligkeit Dienste erbringt, der arbeitet nicht schwarz. Ein mehrmaliges Rasenmähen ist daher noch nicht direkt problematisch.

Scheinselbstständigkeit als besondere Form der Schwarzarbeit

Eine besonders häufige Form der Schwarzarbeit ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Dementsprechend meldet man pro Forma ein selbständiges Gewerbe an und geht mit einem Auftraggeber einen Dienst- oder Werkvertrag ein. In Wahrheit handelt es sich jedoch um ein Arbeitsverhältnis zwischen dem angeblich Selbstständigen als Arbeitnehmer und dem Auftraggeber als Arbeitgeber. Dies macht sich daran bemerkbar, dass der vermeintlich Selbstständige nur für den Auftraggeber tätig ist. Durch die Scheinselbstständigkeit sollen Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Welche Strafen zieht Schwarzarbeit nach sich?

Personen die schwarzarbeiten sollten sich stets im Klaren sein, dass es sich um keine Lappalie handelt. Schwarzarbeit ist immer mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden kann. In vielen Fällen machen sich Schwarzarbeiter aber auch der Steuerhinterziehung, des Leistungsbetruges oder der Veruntreuung von Geldern strafbar. Die Schwarzarbeit kann somit auch mit einer Gefängnisstrafe bestraft werden.

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