Zum Hauptinhalt springen

VW EA288: Der wichtigste Motor im Dieselskandal 2.0

| Abgasskandal

Steht Volkswagen mit dem Motor EA288 der nächste große Dieselskandal ins Haus? Lange Zeit war es ruhig um den Nachfolgemotor des berüchtigten EA189, mit dem der Abgasskandal um VW 2015 überhaupt aufgeflogen war. Doch spätestens seit einer Recherche des SWR vom September 2019 über illegale Abschalteinrichtungen im EA288-Motor, die aus VW-internen Papieren hervorgehen, steht fest: Der Wolfsburger Autoriese hat auch beim EA288 geschummelt.

Das bestätigte nicht nur ein Bericht des Magazins Report Mainz im Dezember vergangenen Jahres anhand eines Abgastests bei einem Golf 7. Inzwischen haben zahlreiche Landgerichte Schadensersatzansprüche betrogener Pkw-Halter eines Diesels mit dem betroffenen Motor stattgegeben. Im Februar 2021 verurteilte mit dem OLG Köln nun erstmals auch ein Oberlandesgericht den Autokonzern zu Diesel Schadensersatz – wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Die gleiche Begründung, mit der der BGH im Mai 2020 auch sein aufsehenerregendes Grundsatzurteil gegen VW für seine illegalen Abschalteinrichtungen im EA189-Motor gefällt hatte. Verbaut in Millionen von Fahrzeugen der Tochtermarken Audi, Seat und Skoda, könnte sich mit dem Dieselskandal EA288 vor VW jetzt der nächste Tsunami an Klagen aufbauen. Wie der Konzern seine Motoren manipuliert hat, welche Modelle davon betroffen sind und wie Sie sich als geschädigter Dieselfahrer gegen den erneuten Betrug von Volkswagen wehren können, lesen Sie hier!

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Abgasskandal: Jetzt Diesel Manipulation aufdecken & Geld zurückholen!

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Diesel-Check starten und kostenlose Erstberatung sichern!


Dienstag, 13. Juli 2021

Wichtiges Urteil zum EA288-Motor – Schadenersatz auch ohne Rückrufaktion

+++ Update +++ Die Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse hat vor dem Landgericht Mannheim im Fall einer Klägerin ein bedeutendes Urteil gegen VW erzielt, welches die Rechte der vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden weiter stärkt.

Das Landgericht Mannheim wies die von VW vorgebrachten Abwehr-Argumente klar zurück. VW hatte behauptet, dass der EA288-Motor keinen Anspruch auf Schadenersatz rechtfertige, denn der Dieselmotor habe eine Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Es sei vom KBA auch kein Rückruf angeordnet worden – und auch nicht freiwillig erfolgt. Stattdessen hat das Landgericht Mannheim nun durch das Urteil klargestellt, dass ein Käufer für einen VW mit EA288-Motor Schadenersatz wegen Manipulation des Abgas-Verhaltens verlangen kann – unabhängig davon, dass der Motor vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen ist und kein Rückruf erfolgte.

Das Landgericht Mannheim stellte dazu in größter Klarheit fest:
„Eine Rechtsausübungspraxis einer Behörde begründet weder deren Rechtmäßigkeit noch eine Vermutung dafür. Dass das Kraftfahrzeugbundesamt den streitgegenständlichen Pkw bislang nicht zurückgerufen hat, ist unerheblich.“

 

Wenn Sie zu den Käufern eines VW mit EA288-Motor gehören, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen, um eine Verjährung zu verhindern. Starten Sie jetzt mit einer kostenlosen Erstberatung.


Dienstag 11. Mai 2021

+++ Update +++ Ein neues, wichtiges Urteil eines Oberlandesgerichtes macht den Weg frei für Millionen weitere erfolgreiche Dieselklagen: Das OLG Naumburg hat eindeutig festgestellt, dass im Motor EA288 TDI 2.0 EU 6 eines VW Golf mit Baujahr 2015 eine unzulässige Abschalteinrichtung mit Zykluserkennung verbaut ist. Durch diese wird der Stockoxid-Ausstoß zwar im Prüfstandmodus verringert, so dass die maximalen Grenzwerte eingehalten werden. Im normalen Fahrbetrieb stößt das Fahrzeug jedoch ein Vielfaches an schädlichen Abgasen aus. Das OLG hat VW daher wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz (rund 21.000 €) verurteilt. Deutlich wurde während des Prozesses einmal mehr, dass auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Die Argumentation von VW, dass eine Abschalteinrichtung dann zulässig sei, wenn das Kfz nach ihrer Deaktivierung die zulässigen Höchstwerte weiterhin unterschreite, habe das KBA ohne weitere Prüfung der rechtlichen Grundlage hingenommen.

Das OLG-Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im VW Dieselskandal 2.0 um den Motor EA288. Es macht deutlich, dass der ungeheuerliche Skandal, der beim Vorgängermotor EA189 begonnen hat, entgegen der Beteuerungen von VW beim neueren Motor EA288 fortgeführt wurde.


Dienstag, 30. März2021

Beim VW-Motor EA288 deutet sich ein neuer Dieselskandal an.

Wie hat VW beim EA288 manipuliert?

Ähnlich wie beim EA189-Motor sind auch im EA288 verschiedene Abschalteinrichtungen integriert. Dabei handelt es sich um folgende Varianten:

1. Die Fahrzyklus-Erkennung: auf dem Prüfstand hui – auf der Straße pfui

Die Zykluserkennung ist eine Motorsteuerungssoftware, mit der das Auto erkennt, dass es sich auf dem Prüfstand befindet. Folglich wechselt die Abgasreinigung in einen sauberen Modus. Das Fahrzeug stößt nun nur noch so viel Stickstoffdioxide aus, wie es der gesetzliche Grenzwert zulässt und mit denen es die Typengenehmigung erhält. Auf der Straße hingegen erkennt die Motorsteuerung keine Prüfsituation mehr und fährt die Abschalteinrichtung herunter oder setzt sie komplett aus. Mit dem Effekt, dass das Fahrzeug im Straßenbetrieb zur wahren Schadstoffschleuder mutiert.

2. Das Thermofenster: vorübergehend sauber – überwiegend dreckig

Auch diese Form der Abschalteinrichtung kennt man vom EA189-Motor und seit Dezember 2020 stuft sie der EuGH als illegal ein. Denn das sogenannte Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung ihren optimalen Wirkungsgrad nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs entfaltet – zwischen 20 und 30 Grad Celsius. Und das nicht zufällig: Denn beim gesetzlichen Standardtest NEFZ im Labor herrschen 23 Grad. Also ist das Fahrzeug auf dem Prüfstand sauber. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland aber bei 8,5 Grad liegt, stößt es an rund neun Monaten im Jahr ein Vielfaches der zugelassenen Schadstoffmenge aus.

3. Das On-Board-Diagnose-System (OBDS): meldet Ausfall des Dieselpartikelfilters nicht

Das OBDS überwacht sämtliche Steuergeräte und Systeme im Fahrzeug während des Fahrbetriebs. Dazu zählt auch die Emissionssteuerung. Funktioniert also die Abgasreinigung nicht richtig oder gar nicht, so soll das OBDS den Fahrer darauf hinweisen. Verschiedene unabhängige Tests haben jedoch bewiesen, dass das System beim EA288 nicht Alarm schlägt – selbst nicht bei deutlicher Überschreitung der Grenzwerte. Im Dezember 2019 durchsuchte die Frankfurter Staatsanwaltschaft deshalb Büros der technischen Entwicklung am Wolfsburger Firmensitz.

Welche Fahrzeuge sind von den EA288-Manipulationen betroffen?

Volkswagen hat Millionen Fahrzeuge mit dem EA288-Motor ausgestattet – neben den eigenen Modellen auch Autos der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda. Am häufigsten erfüllt der EA288 die Abgasnorm Euro-5 und Euro-6 mit einem Hubraum von 1,4 bis 2,0 Liter. Teilweise befindet er sich aber auch in Fahrzeugen der Norm Euro-6-d-Temp.

Amarok (2,0 L)
Arteon (2,0 L)
Beetle (2,0 L)
Caddy (2,0 L)
Crafter (2,0 L)
Golf 7 (1,6 L)
Golf Sportsvan (1,6 L)
Jetta 5 (1,6 L)
Passat B8 (1,6 L)
Polo 6 (1,6 L)
Scirocco 3 (2,0 L)
Sharan 2 (2,0 L)
Tiguan (2,0 L)
Touran 2 (2,0 L)
T-Roc (2,0 L)
T6 (2,0 L)

A1 (1,6 L)
A3 (1,6 und 2,0 L)
A4 (2,0 L)
A5 (2,0 L)
A6 (2,0 L)
Q3 (2,0 L)
Q5 (2,0 L)
TT (2,0 L)

Alhambra 2 (2,0 L)
Ateca (1,6 und 2,0 L)
Leon 3 (1,6 L)
Tarraco (2,0 L)
Toledeo 4 (1,6 L)

Fabia 3 (1,4 L)
Karoq (1,6 und 2,0 L)
Kodiaq (2,0 L)
Octavia 3 (1,6 und 2,0 L)
Rapid (1,4 und 1,6 L)
Superb 3 (1,6 und 2,0 L)
Yeti (2,0 L)

Gibt es schon Rückrufe für Diesel mit EA288-Motor?

Bislang gibt es nur einen offiziellen Rückruf für VW-Diesel der Motorreihe EA288. Allerdings trifft dieser allein in Deutschland auf 86.000 Fahrzeuge zu, weltweit 186.000. Der unter dem Codenamen 23Z7 laufende Rückruf gilt für den beliebten VW-Bulli der Modellreihe T6, der zwischen 2014 und 2017 vom Band lief. Er bezieht sich aber ausschließlich auf die Modellvariante mit dem 2,0 TDI-Motor der Norm Euro-6.

Schon 2017 fiel der T6 durch Abgasprobleme auf. VW hatte damals sogar eigenständig das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf einen erhöhten Schadstoffausstoß hingewiesen, woraufhin dieses dem Konzern mit einem Zulassungsstopp drohte. VW stoppte daraufhin die Auslieferung für mehrere Monate und entwickelte ein Diesel Software-Update, das den Stickoxidausstoß reduzieren sollte – anscheinend jedoch ohne Wirkung. Denn im Sommer 2018 nahm das KBA dann doch den T6 unter die Lupe und kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine Konformitätsabweichung zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwerts beim Ausstoß von Stickoxiden führe. So die offizielle Begründung für den Pflichtrückruf vom 17. April 2019.

Hat auch Ihr Diesel den EA288 Motor von VW?
Auf unserer Themenseite VW Dieselskandal finden Sie weitere Informationen zu Ihren Ansprüchen im Abgasskandal und dem Ablauf eines Rechtsstreits gegen VW. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die besten Erfolgsaussichten.

VW kämpft mit alten Waffen: freiwillige Rückrufaktionen für EA288-Diesel

Im Zusammenhang mit Rückrufen springen einem die Parallelen zum skandalumwitterten EA189-Motor geradezu ins Auge. Denn inzwischen erhalten immer mehr Kundinnen und Kunden Post von VW. Unter dem Herstellercode 23X4 und 23AV bietet der Autobauer ihnen auf freiwilliger Basis ein Diesel Software-Update zur Beseitigung der Abgasprobleme an. Genauso agierte der Konzern beim Vorgängermodell des EA288. Die Absicht dahinter ist bekannt: VW möchte auf diese Weise seinen Betrug vertuschen, um die nächste Klagewelle zu verhindern.

Denn durch das Aufspielen einer neuen Software lassen sich Beweise für Manipulationen an der Motorsteuerung eliminieren. Und ohne Beweise haben Pkw-Halter kaum Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche für ihren Diesel bei VW geltend zu machen. Darüber hinaus verfolgt VW mit den freiwilligen Rückrufaktionen das Ziel, zukünftige Pflichtrückrufe durch das KBA zu vermeiden. Wie viele VW-Kunden das Angebot des freiwilligen Software-Updates bereits in Anspruch genommen haben, ist nicht bekannt. Doch je weniger dies tun, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Pflichtrückrufen kommen wird. Denn das KBA überwacht die Maßnahme von VW genau.

Mehr zum VW-Motor EA288 erfahren Sie in unserem Video:

Software-Update Ja oder Nein?

Besitzer eines Diesels mit EA288-Motor sollten so lang wie möglich von einem Software-Update absehen. Das Update schadet mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Motor Ihres Fahrzeugs und führt dabei auch noch zu einem erhöhten Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch. Genaueres dazu finden Sie auf unser Themenseite Diesel Software-Update.

Auf den Erhalt einer Androhung zur Stilllegung des Diesel-Fahrzeugs, sollten Halter jedoch in jedem Fall reagieren. Denn ansonsten laufen sie Gefahr, ihr Auto nicht mehr bewegen zu können.

Wie ist der Betrug beim EA288 aufgeflogen?

Der Verdacht, dass VW auch beim EA288 getrickst hat, bestand seit Auffliegen der Abgasaffäre im September 2015. Schließlich handelt es sich bei der Motorreihe um die direkte Nachfolge des EA189. Es liegt also nahe, dass VW seine betrügerische Technik darin fortsetzte. Natürlich wies der Konzern jegliche Vorwürfe von sich und berief sich dabei stets auf das KBA. Dies versicherte, dass die Euro-6-Diesel von den Abgasmanipulationen nicht betroffen seien. Damit war der EA288 zunächst aus der Schusslinie. Auch weil sich die gesamte Aufmerksamkeit fortan auf den EA189 richtete, bei dem der Betrug bereits nachgewiesen worden war.

Doch vier Jahre nach Ausbruch des Abgasskandals folgte der nächste Paukenschlag für VW. Im September 2019 deckte der SWR in einer Recherche weitere Abgasmanipulationen des Automobilkonzerns auf – dieses Mal beim EA288. In VW-internen Papieren, die dem SWR vorlagen, wird detailliert beschrieben, wie die sogenannte Zykluserkennung in diesem Motor funktioniert. Jene unzulässige Software, die im EA189 zum Einsatz kam und für die VW wegen sittenwidriger Schädigung vom BGH im Mai 2020 zu Schadensersatz verurteilt wurde. In der technischen Beschreibung von VW heißt es wörtlich: „Nutzung und Erkennung des (…) NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen.“ NEFZ steht für „neuer europäischer Fahrzyklus“ und meint das Abgastestverfahren auf dem Rollprüfstand.

Der SWR holte diesbezüglich die Meinung verschiedener Abgasexperten ein. Nach Durchsicht der VW-Unterlagen bestand für diese kein Zweifel daran, dass der EA288 über eine Abschalteinrichtung verfügt. Axel Friedrich, der maßgeblich an der Aufdeckung des ersten Dieselskandals beteiligt war, äußerte sich gegenüber dem SWR dazu folgendermaßen: „Das Fahrzeug erkennt, ob es auf einem Prüfstand steht – nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt. Dagegen wird im normalen Straßenbetrieb viel weniger AdBlue verwendet.“

Bei VW hingegen will man von einer Abschalteinrichtung im EA288 nichts wissen. Im ZDF verbürgte sich VW-Chef Herbert Diess bei Maybritt Illner dafür, dass die eingebaute technische Option im EA288 nicht zu illegalem Zweck benutzt worden sei. Diess wörtlich: „Der Motor hat keine Abschalteinrichtung.“
Sowohl VW als auch das Bundesverkehrsministerium berufen sich in ihrer Verteidigung immer wieder auf Untersuchungen, die das KBA am EA288 im Jahr 2016 vorgenommen hatte. Hierbei wurde unter anderem der VW Touareg 3.0 getestet, anschließend vom Manipulationsverdacht jedoch freigesprochen. Nun wird es aber kurios. Denn ein Jahr nach dem Freispruch ordnete das KBA plötzlich einen Rückruf für genau dieses Fahrzeug an. Mit der Forderung an VW, die Manipulationen an der Abgasreinigung zu beseitigen.

Im Dezember 2019 kam ein weiterer Manipulationsverdacht am EA288 hinzu. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft durchsuchte VW-Büros der technischen Entwicklung in Wolfsburg. Im Zentrum der Ermittlungen stand dieses Mal das oben erwähnte On-Board-Diagnose-System, das Fehler bei der Emissionssteuerung melden und die entsprechenden Daten für den Werkstattbesuch speichern soll. Unabhängige Messungen sowie Untersuchungen des KBA ergaben jedoch, dass das OBDS nicht Alarm schlägt, wenn die Abgasreinigung aussetzt oder fehlerhaft funktioniert. Zudem müsste das System laut EU-Vorschrift 692/2008 anschlagen, sobald die Stickoxid-Emissionen den vorgeschriebenen Grenzwert von 240 mg/km überschreiten. Offenbar wurde diese Funktion deaktiviert.

Im Oktober 2020 zeigte VW Nerven. In einer aufwendigen und mehr als fragwürdigen Werbekampagne unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ wettert der Konzern massiv gegen Verbraucheranwälte und versucht geschädigte Verbraucher, von einer Klage abzuhalten. Darin heißt es unter anderem, dass Klägeranwälte 99 Prozent der Prozesse vor Gericht verlören.
Richtig ist, dass zu Beginn der Klagewelle die Erfolgsquote relativ niedrig lag. Vor allem, weil in der Anfangszeit die Beweislage noch dünn war. Inzwischen fällen Gerichte jedoch zunehmend verbraucherfreundliche Urteile und sprechen Klägern Schadensersatz zu – nicht zuletzt aufgrund der jüngeren Ermittlungen durch den SWR. Damit ist auch die VW-Behauptung, dass es grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch beim EA288 gebe, hinfällig.

So wirft die Propaganda-Aktion von VW vor allem eine Frage auf: Wenn sich der Konzern seiner Unschuld so sicher ist, wozu dann das ganze Theater? Ulf Böse, Rechtsexperte im Abgasskandal sowie Geschäftsführer und Partner von Decker & Böse Rechtsanwälte, erkennt in der Kampagne des Autobauers eine ganz bestimmte Strategie – Verunsicherung stiften. Denn: „Volkswagen will die Prozesse hinauszögern, damit hunderttausende Menschen aufgrund von Verjährung ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können.“ Schon beim Skandal um den EA189 habe VW versucht, Verbraucheranwälte als Täter zu diffamieren und auch damals sei die Klagewelle im Verhältnis zu den betroffenen Autos klein gewesen. Aber: „Die Volkswagen-Erklärung, dass die eingebauten Abschalteinrichtungen bloß zum Motorenschutz gedacht sind, hat damals nicht funktioniert. Und auch dieses Mal taugt sie nicht. Alle technischen Daten sprechen dagegen.“ Darum seien die Klagen erfolgversprechend, so Böse.

 

Im Dezember vergangenen Jahres haben sich die Betrugsvorwürfe gegen den EA288 noch einmal erhärtet. Das Magazin Report Mainz führte in Kooperation mit dem Filtertechnik-Unternehmen Dr. Pley einen Abgastest am Golf 7 durch. Mit dem Ergebnis: Das Auto pustet auf der Straße deutlich mehr gesundheitsschädigende Stickoxide aus als gesetzlich zugelassen. Im Interview mit Report Mainz sagte Martin Pley dazu: „Wir konnten zeigen, dass wir eine temperarturabhängige Regelung der Abgasreinigung haben, was einem ‚Thermofenster‘ entspricht.“ Auf Anfrage des Magazins behauptet VW jedoch, dass die Abschalteinrichtung legal sei und dem Motorschutz diene.

Ein Jahr zuvor klang das noch ganz anders. Vor den Augen der Öffentlichkeit hatte VW-Chef Diess bei Maybritt Illner doch beteuert, dass es im EA288 keine Abschalteinrichtung gebe. Angeblich hätte sich seine damalige Aussage lediglich auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-6-dTemp bezogen. Nur: Darüber hatte der SWR nie berichtet. In den VW-Dokumenten, auf die sich die Öffentlich-rechtlichen bezogen, ging es ausschließlich um VW-Diesel der Norm Euro-5 und Euro-6. Die zudem den weitaus größeren Teil der Fahrzeuge abbilden.

Auch das KBA glänzte hierbei erneut durch Widersprüchlichkeit. Denn der Golf 7 war ein Testfahrzeug im Rahmen der Abgasuntersuchungen von 2016. Und schon damals stellte die Behörde fest, dass das Auto auf der Straße zehnmal so viel Schadstoffe ausstößt wie auf dem Prüfstand. Auf die Idee, dass der EA288 manipuliert sein könnte, kam das Amt aber offenbar nicht.

Das erste Oberlandesgericht stellte eindeutig fest: Auch im Motor EA288 wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, die den getäuschten Käufer zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. Das Urteil des OLG Naumburg von April 2021 gilt daher als wichtiger Meilenstein im Dieselskandal 2.0 rund um den Motor EA288.

Wie urteilen Gerichte bei EA288-Klagen?

Die sich häufenden Beweise für Manipulationen am EA288 schlagen sich zunehmend in den Urteilen an deutschen Gerichten nieder – zum Wohle der Verbraucher. Der Startschuss für Schadensersatzklagen gegen den EA288 fiel dabei am Landgericht Duisburg, und das schon 2018. Allerdings wurde das Urteil (Az. 1 O 231/18) erst 2020 bekannt gegeben. Das Gericht gab der Klage des Besitzers eines Golf 7 mit der Abgasnorm Euro-6 statt und verurteilte VW zu Schadensersatzzahlungen. Es widersprach dabei der Auffassung des Konzerns, dass die Emissionen im Straßenbetrieb nicht relevant seien, sondern nur solche, die während des Prüfzyklus für die Typgenehmigung gemessen würden. Vielmehr müsse VW, so das Gericht, die Erwartungen der Käufer erfüllen, die aufgrund der Typgenehmigung davon ausgingen, dass es sich um einen sauberen Diesel handele. Deshalb verurteilte das LG Duisburg das Unternehmen wegen vorsätzlichen und sittenwidrigen Betrugs nach § 826 BGB.


Inzwischen entschieden knapp zwei Dutzend Gerichte zugunsten der Kläger eines Diesels von VW, Audi, Seat oder Skoda mit EA288-Motor:

  • LG Offenburg (Az: 2 O 168/20), 8. Januar: VW Caddy
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 22.402,02 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Duisburg (Az: 12 O 88/20), 12. Januar: Skoda Superb
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 24.426,30 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Karlsruhe (Az: 9 O 93/20), 7. Februar: Skodas Yeti
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 15.842,64 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Aachen (Az.: 7 O 274/20), 19. Februar 2021: VW T6
  • OLG Köln (Az.: 19 U 151/20), 19. Februar 2021, Versäumnisurteil
    Mit dem OLG Köln verurteilte am 19. Februar dieses Jahres erstmals ein Gericht in zweiter Instanz VW zu Schadensersatz. Auch hier kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Autobauer den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig betrogen habe. Bei dem Urteil handelte es sich um eine sogenannte Versäumnisklage, da die VW-Anwälte zur Verhandlung nicht erschienen waren.
  • LG Offenburg (Az.: 2 O 182/20), 2. März 2021: VW Golf VI
  • LG Freiburg (Az.: 6 O 224/20), 5. März 2021: VW Golf VII
  • LG Berlin (Az: 3 O 177/20), 12. März 2021: VW T6
    Urteil: Schadensersatz abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Gießen (Az.: 5 O 450/20), 25. März 2021: VW T6
  • OLG Naumburg (Az: 8 U 68/20), 9. April 2021: VW Golf 2.0 TDI
    Am 9. April 2021 fand erstmals eine ausführlich begründete Verurteilung von VW durch ein Oberlandesgericht statt. Das OLG Naumburg verurteilte den Autobauer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem VW Golf 2.0 TDI Highline mit EA288-Motor.
  • LG Mühlhausen (Az.: 6 O 190/20), 9. April 2021: Audi A4, 2.0 TDI, EU 6
  • LG Mühlhausen (Az.: 6 O 698/20), 9. April 2021: VW Golf VII, 1.6 TDI, EU6
  • LG Kleve (Az.: 3 O 421/20), 16. April 2021: Audi Q5 2,0 TDI, EU 6
  • LG Kleve (Az.: 3 O 493/20), 23. April 2021: VW Golf 2,0 TDI, EU 6
  • LG Aachen (Az.: 10 O4 86/20), 29. April 2021: T6
  • LG Aachen (Az.: 10 O 353/20), 4. Mai 2021: VW Golf VII, 1.6 TDI, EU5
  • LG Bonn (Az.: 19 O 87/20), 14. Mai 2021: VW Golf VII 2.0 TDI, EU6
  • LG Münster (Az.: 11 O 530/20), 20. Mai 2021: VW Touran 2.0 TDI, EU6
  • LG Kleve (Az.: 3 O 492/20), 28. Mai 2021: Seat Alhambra 2.0 TDI, EU6
  • LG Düsseldorf (Az.: 312 O 4/12), 9. Juni 2021: Audi A 5 2,0 TDI, EU 6
  • LG Köln (Az. 28 O 118/20), 16. Juni 2021: VW Tiguan, 2.0 TDI, EU 6
  • LG Kleve (Az. 3 O 571/20), 18. Juni 2021): VW Tiguan, 2.0 TDI, EU 6
  • LG Traunstein (Az. 7 O 3398/20 (2)), 21. Juni 2021: VW T6, 2.0 TDI, EU 6
  • LG Münster (Az. 011 O 412/20), 24. Juni 2021: VW Golf, 1.6 TDI
  • LG Itzehoe (Az.: 6 O 281/20), 24. Juni 2021: WW Golf 1,6 l TDI, EU6

  • LG Baden-Baden (Az.: 4 O 247/19): Urteil vom 13. Januar 2020
  • LG München (Az: 3 O 13321/19), 7. Februar: VW T6
    Erstmals verurteilt ein Gericht VW für Manipulationen am T6. Wegen eines „thermischen Fensters“ spricht LG München dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 11.471,15 Euro zzgl. Zinsen zu
  • LG Regensburg (Az: 73 O 1181/19), 19. März: VW Golf 7
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 9.149,36 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG München I (Az.: 3 O 13321/19), 31. März 2020: VW T6
  • LG Heilbronn (Az: Bi 6 O 257/19), 29. Mai: VW T6
    Urteil: Schadensersatz abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18): Leasing Audi A3
  • Urteil vom 23. Juni 2020
  • LG Düsseldorf (Az: 11 O 190/18), 17. Juli: VW Golf 7
    Urteil: Schadensersatz abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Offenburg (Az: 3 O 39/20), 29. Juli: VW Sharan
    Urteil: Schadensersatz abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Hagen (Az: 3 O 134/19), 11. August: VW T6
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 39.853,04 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG München (Az: 3 O 4218/20), 25. August 2020: VW T6
  • Urteil: Schadensersatz in Höhe von 21.375,57 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20), 31. August 2020: Skoda Octavia Style
  • LG Darmstadt (Az: 1 O 89/20), 21. September: Seat Leon
    Urteil: Schadensersatz in Höhe von 9.400,00 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Offenburg (Az.: 3 O 39/20), 29. Juli 2020: VW Sharan
  • LG Oldenburg (Az: 1 O 939/20): Audi A3
    Urteil: Schadensersatz abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Darmstadt (Az: 9 O 305/18), 24. November: VW Golf 7
    Urteil: Schadensersatz in Höhen von 21.195,19 Euro abzgl. Nutzungsentschädigung gegen Rücknahme des Fahrzeugs
  • LG Coburg (Az.: 14 O 180/29), 11. Dezember 2020: T6
    End- und Versäumnisurteil

  • LG Krefeld (Az: 2 O 370/18): VW Touareg
    Gericht verurteil VW nach § 826 BGB zu Schadensersatz in Höhe von 63.481,99 Euro abzgl. einer Nutzungsentschädigung
  • LG Bielefeld (Az.: 7 O 20/19), 25. Juni 2019, unveröffentlicht

  • LG Duisburg (Az.: 1 O 231/18), 30. Oktober 2018: VW Golf VII
  • LG Bielefeld (Az.: 6 O 74/18), 28. November 2018, unveröffentlicht
  • LG Lübeck (Az.: 17 O 143/18), 7. Dezember 2018, unveröffentlicht
  • LG Ellwangen (Az.: 2O 290/18) ,unveröffentlicht

Weiter wurden in folgenden Verfahren Beweisbeschlüsse erlassen:

  • LG Wuppertal, Beweisbeschluss vom 15.3.2019 – 2 O 273/18
  • LG Bielefeld, Beschluss vom 25.06.2019, 7 O 20/19
  • LG Bielefeld, Beweisbeschluss vom 21.11.2019, 9 O 163/18
  • LG Ravensburg, Beweisbeschluss vom 27.05.2020, 2 O 331/19
  • OLG Celle, Beweisbeschluss vom 14.7.2020 – 7 U 532/18
  • LG Heidelberg, Beweisbeschluss vom 22.09.2020, 4 O 4/20
  • LG Hof, Beweisbeschluss vom 01.10.2020, 12 O 405/19
  • LG Offenburg, Beweisbeschluss vom 05.10.2020, 3 O 166/20 auf amtliche Auskunft des KBA gerichtet
  • LG Krefeld, Beweisbeschluss vom 07.10.2020, 2 O 131/20
  • LG Lübeck, Beweisbeschluss vom 23.10.2020, 2 O 33/20

Wie können Sie sich gegen die Manipulationen beim EA288 wehren?

Der Trend an den Gerichten in Sachen EA288-Klagen bewegt sich ganz klar in eine verbraucherfreundliche Richtung. Mit dem jüngsten Urteil am OLG Köln ist davon auszugehen, dass sich dieser nun auch auf Ebene der zweiten gerichtlichen Instanz fortsetzt. Und die Erfahrung aus dem Abgasskandal um den EA189 zeigt, dass ein Grundsatzurteil des BGH die nächste logische Konsequenz sein könnte. Damit würden die Erfolgsaussichten für Verbraucher im Abgasskandal um ein Vielfaches steigen und VW seinen nächsten Super-GAU im Abgasskandal erleben.

Deshalb unser Rat an alle Besitzer eines Diesels von VW, Audi, Seat oder Skoda mit manipuliertem EA288-Motor: Warten Sie nicht, werden Sie aktiv und setzen Sie sich gegen diesen Betrug zur Wehr! Dabei stehen Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche verschiedene juristische Wege offen:

  1. Kaufpreiserstattung gegen Fahrzeugrückgabe
  2. Auto behalten und Schadensersatz fordern
  3. Tausch: Altes gegen neues Fahrzeug

Gerne erörtern unsere erfahrenen Rechtsexperten im Abgasskandal von Decker & Böse Ihre rechtlichen Möglichkeiten und finden gemeinsamen mit Ihnen den Rechtsweg, der sich für Sie am besten eignet. Selbstverständlich führen wir diese Erstberatung stets kostenlos und bundesweit durch.

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

oder
0221 - 29270 - 1

Das könnte Sie auch interessieren

Dieselmotor EA189: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche im VW Dieselskandal

| Opel

Der Käufer eines VW mit EA189-Motor klagte 2019 auf Schadenersatz. „Verjährung eingetreten“ – meinte Volkswagen. Doch der BGH entschied: Eine Klage…

Öffnet der EuGH bald den Weg zum Widerruf von fast jedem Autokredit?

| Bankrecht

Erstattung von Zinsen, Tilgung und Anzahlung gegen Rückgabe des gebrauchten Autos: Vermutlich können bald viele Autokäufer ihren Autokredit selbst…

Das VW Software Update: So geht der Betrug weiter

| Abgasskandal

Für den Wolfsburger Autokonzern sollte es zum Befreiungsschlag im VW-Abgasskandal werden und aus den schmutzigen Diesel-Fahrzeugen betrogener…

Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz im VW Skandal?

| Verkehrsrecht

Viele Verbraucher fragen sich im Rahmen des VW-Dieselskandals, welche Versicherung notwendig ist, um gegen den Hersteller klagen zu können, ohne dabei…

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Rechtsanwalt
Cornelius Claudius Diekmeyer
Rechtsanwalt
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Diesel-Check starten