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Öffnet der EuGH bald den Weg zum Widerruf von fast jedem Autokredit?

| Abgasskandal

Erstattung von Zinsen, Tilgung und Anzahlung gegen Rückgabe des gebrauchten Autos: Vermutlich können bald viele Autokäufer ihren Autokredit selbst nach Jahren widerrufen. Entscheidend ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass für den 09. September 2021 erwartet wird. Eine verbraucherfreundliche Entscheidung deutet sich an. Die Bankenbranche ist in Aufruhr. Autokäufer können ihre Widerrufschance schon jetzt prüfen lassen.

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EuGH-Urteil: Ist bald der Widerruf von fast jedem Autokredit möglich?

Autokredit: Massenhaft fehlerhafte Angaben in Verbraucherkreditverträgen?Autokredit: Massenhaft fehlerhafte Angaben in Verbraucherkreditverträgen?

Am 09. September muss der EuGH über Streitfragen zum Vertragsrecht bei Autokrediten entscheiden. Das zuständige Landgericht Ravensburg hat eine Vorabentscheidung der europäischen Richter veranlasst. Es geht um die genaue Gestaltung der Angaben in Verbraucherkreditverträgen – und darum, was fehlerhafte Angaben für einen möglichen Widerruf durch Verbraucher bedeuten.

Das Landgericht will vom EuGH wissen, ob gewisse Formulierungen im Kleingedruckten europäisches Recht verletzen. Die drei anhängigen Verfahren betreffen insgesamt sechs Autokreditverträge, mit der VW Bank, der Skoda Bank, der BMW Bank und der Audi Bank (EuGH, C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20). Es geht um möglicherweise unvollständige Angaben zu Verzugszinsen. Solche Klauseln finden sich in zahllosen Autokredit-Verträgen. Sind diese Formulierungen angreifbar, können Zigtausende Autokäufer ihren Autokredit widerrufen.

Angaben zu Verzugszinsen im Kreditvertrag: Fragen an den EuGH

Welche Angaben muss der Kreditvertrag mit einem Verbraucher zu den möglichen Verzugszinsen machen? Diese Frage steht im Zentrum der erwarteten Entscheidung. In der Regel besagen Autokreditverträge nur, dass der Verzugszins beispielsweise fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt, und dieser von der Bundesbank festgelegt wird. Die konkrete Höhe der Verzugszinsen wird nicht angegeben. Auch die regelmäßig beigefügte „Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite“ sagen nichts darüber aus. Sie ist ohnehin kein Teil der Kreditvereinbarung.

Können Banken den Kreditwiderruf unter Hinweis auf eine mögliche Verwirkung oder Rechtsmissbräuchlichkeit verhindern? Auch damit wird sich der EuGH befassen. Zu anderen vorgelegten Fragen wird er sich dagegen wohl nicht äußern. Sie betrafen Vertragsangaben zur Vorfälligkeitsentschädigung, die Regelungen für die Kündigung des Kredits und seine genaue Bezeichnung. An der Brisanz des bevorstehenden Urteils ändert das nichts. In den Punkten, die zur Entscheidung kommen, werden verbraucherfreundliche Weichenstellungen erwartet.

Bald grünes Licht für den Widerruf? Die Zeichen stehen gut aus Verbrauchersicht

Autokäufer mit einem laufenden Autokredit können der Entscheidung des EuGH mit Optimismus entgegensehen. Der Schlussantrag des Generalanwalts dürfte den Autobanken sehr missfallen. Der Generalanwalt ist eine Art unparteilicher Gutachter, der den EuGH unterstützt. Sein Schlussantrag ist zwar nur eine Empfehlung. Der EuGH folgt ihr aber in den allermeisten Fällen.

Der Schlussantrag stellt fest, dass „der Durchschnittsverbraucher nicht über die Sachkenntnis eines Finanzfachmanns verfügt“. Er kann damit „nicht ohne Weiteres verschiedene Verzugszinssätze verstehen“ und vergleichen, wenn diese nur als Berechnungsformel angegeben werden. Deshalb, so das Fazit, muss der Verbraucherkreditvertrag neben weiteren Angaben die konkrete Höhe der Verzugszinsen nennen, die bei Vertragsabschluss gelten.

Außerdem bestätigt der Generalanwalt, dass die Bank einen Widerruf des Kreditvertrags durch den Verbraucher bei fehlenden Pflichtangaben nicht mit dem Einwand der Verwirkung oder einer Rechtsmissbräuchlichkeit vom Tisch fegen kann. Und zwar auch dann nicht, wenn der Widerruf lange nach der 14tägigen Widerrufsfrist erfolgt. Diese Sichtweise verankert den Widerrufsjoker für Autokäufer im europäischen Recht.

EuGH-Bestätigung für den Widerrufsjoker: darum geht es für Autokäufer und Autobanken

Schließt sich der EuGH dem Generalanwalt an, steht der Widerrufsjoker nicht nur den sechs Klägern offen, die vor dem Landgericht Ravensburg den Widerruf ihrer Kreditverträge eingeklagt haben. In diesem Fall können zehntausende Autokäufer ihren Autokredit lange nach Vertragsabschluss widerrufen, das Auto zurückzugeben und im Gegenzug Anzahlung, Zinsen und Tilgung in voller Höhe zurückzufordern. Im Idealfall genügt der Verweis auf die fehlende Nennung der Verzugszins-Höhe, um das Auto im Endeffekt jahrelang kostenlos genutzt zu haben.

Kaum ein gängiger Vertrag über Autokredite nennt die konkrete Höhe der Verzugszinsen bei Abschluss, wie der Generalanwalt es fordert. Damit fehlt gemäß laut Schlussantrag eine verpflichtende Information, und der Vertrag kann nicht nur 14 Tage lang, sondern unbegrenzt lange widerrufen werden. Ob überhaupt jemals Verzugszinsen angefallen sind, ist gleichgültig. In einem der am Landgericht Ravensburg anhängigen Fälle ist der Autokredit längst abbezahlt.

Um was geht es genau beim Widerrufsjoker? Hier finden Sie die Erklärung: Widerruf Autokredit oder Widerruf Leasingvertrag: mit einem Anwalt aus dem Vertrag aussteigen – ohne Verlust!

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Entscheidet der EuGH wie erwartet, werden viele Verbraucher ihr Glück probieren. Sie können sich ganz vorn in der Schlange einreihen, wenn Sie uns Ihren Kreditvertrag schon jetzt prüfen lassen.

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