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Das KBA weigert sich, Akten zur Aufdeckung des Abgasskandals an die Deutsche Umwelthilfe herauszugeben und deckt Volkswagen damit weiter.
Kurze Chronik der VW KBA Affäre
Fünf Jahre dauert das Tauziehen um die Akten zum VW-Abgasskandal inzwischen an. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig am 2. Oktober 2020 das Begehren der DUH nach Akteneinsicht bewilligt und damit die Berufungsanträge von VW und KBA abgelehnt.
Allerdings weigerte sich die Behörde, die dem Verkehrsministerium von Andreas Scheuer untersteht, die Akten auszuhändigen. Daraufhin stellte die DUH einen Antrag auf Zwangsvollstreckung. Auch hierfür erhielt sie rechtlichen Zuspruch.
Doch kurz vor Ablauf der Frist zur Aushändigung strengt VW nun seinerseits ein Verfahren an. Per Eilantrag reichte der Autobauer Klage gegen das KBA ein, um eine Offenlegung der Akten zu verhindern.
Und siehe da: Die Scheuer-Behörde kuscht erneut. Nur wenige Stunden nach Eingang des VW-Antrags erklärte das Amt, dass es die Akten nicht herausgeben werde. Denn: In den Akten befinden sich laut VW auch Unterlagen über einen Motor, von dem VW bisher weiterhin behauptet, dass dieser nicht manipuliert sei – dem EA288. Damit, so das KBA, könnte der Antrag begründet sein und deckt Volkswagen erneut.
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Offenbar handelt die Behörde getreu dem Motto: „Unter Freunden hilft man sich“. Dabei ist das KBA als Bundesbehörde zu Neutralität verpflichtet. Doch seit Auffliegen der Dieselaffäre deckt das KBA Volkswagen, wo es kann.
KBA deckt VW durch Übergabe geschwärzter und unvollständiger Akten
Schon kurz nach Bekanntwerden des Abgasskandals um VW forderte die DUH Ende 2015 Einsicht in die relevanten Akten. Schließlich erläutert der Autokonzern darin seine Abgasmanipulationen und das KBA nimmt dazu Stellung.
Zwar übergab das Amt die 600 Seiten umfassenden Akten der DUH. Jedoch nahezu komplett geschwärzt, sodass eine Einsicht nicht möglich war. Deshalb forderte die DUH, dass die Stellen „entschwärzt“ und alle nicht personenbezogenen Daten freigelegt würden.
Im April verurteilte das Verwaltungsgericht Schleswig das KBA zur Freilegung der Akten, damit die Umwelthilfe den gesamten Schriftverkehr vom 18. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 einsehen konnte.
Eine anschließende Berufung der beiden Kumpanen VW und KBA lehnte das Oberverwaltungsgericht am 5. Oktober 2020 ab. Um es noch einmal zu betonen: Die DUH hat damit einen rechtskräftigen Anspruch auf Akteneinsicht.
Allerspätestens jetzt würde man meinen, dass eine zur Neutralität verpflichtete Behörde dieser Aufforderung nachkommen müsste – doch Fehlanzeige! Denn die Dokumente, die die DUH beim Termin zur Akteneinsicht vergangenen November zu Augen bekam, waren unvollständig und wohl willkürlich zusammengestellt.
Auch fehlten Informationen zu einer ganzen Reihe wichtiger Vorgänge gegenüber einer älteren Fassung des Dokuments. Von der DUH angeforderte Kopien weigerte sich das KBA ebenfalls im angemessenen Umfang anzufertigen. Das KBA deckt Volkswagen also weiterhin.
Akten für 2,5 Millionen VW-Kunden von entscheidender Bedeutung
Für den Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, besteht kein Zweifel daran, dass das KBA als „Interessenvertreter“ von VW auftritt: „Seit fünf Jahren verweigern die Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer wie zuvor Alexander Dobrindt Millionen betrogenen VW-Diesel-Käufern die Einsicht in die entscheidenden Dokumente aus den ersten Wochen des Dieselgate-Skandals. Wenn es um Industrielobbyismus geht, lässt sich der CSU-Bundesminister Scheuer von keinem anderen Kabinettsmitglied überholen. Erfreulicherweise leben wir in einem Rechtsstaat und sind daher zuversichtlich, im Rahmen der Zwangsvollstreckung endlich die für die betrogenen VW-Kunden notwendigen Unterlagen ungeschwärzt zu erhalten.“
Den Antrag für die Zwangsvollstreckung stellte die Deutsche Umwelthilfe am 27. November 2020. Für klagende VW-Kunden könnte der Inhalt der Akten von entscheidender Bedeutung sein. Darin geht es nämlich insbesondere um den EA189-Motor, mit dem VW allein in Deutschland über 2,5 Millionen PKW-Besitzer betrogen hat.
Auch das spätere Aufspielen eines Diesel-Software-Updates ändert nichts an der Manipulation, wie es zahlreiche Gerichte inzwischen bestätigten.
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