Zum Hauptinhalt springen

VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen!

| Abgasskandal

Seitdem der Abgasskandal 2015 durch den VW Konzern publik wurde, sind viele Urteile durch Landes-, Oberlandesgerichte und den BGH gefällt worden. Davon sind einige Urteile richtungsweisend für den weiteren Verlauf im VW Abgasskandal und haben den Weg für viele weitere Entschädigungen von VW Fahrern geebnet. Welche Urteile im VW Abgasskandal wirklich wichtig sind und auch Ihnen die Chancen auf einen Schadensersatz für Ihren Schummeldiesel eröffnen, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengetragen.

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Abgasskandal: Jetzt Diesel Manipulation aufdecken & Geld zurückholen!

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Diesel-Check starten und kostenlose Erstberatung sichern!


Dienstag 13. April 2021

+++Update+++ Neues Urteil vom BGH ebnet den Weg für Schadensersatz für Finanzierungskosten von Autokrediten bei der VW Bank. Das neue Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt, dass geschädigte VW Fahrer auch für die Kosten, die durch die Aufnahme eines Kredites angefallen sind, entschädigt werden. Mehr dazu

VW Abgasskandal Urteile – Darum lohnt sich eine Klage!

Ausgangslage für die VW Abgasskandal Urteile

Im September 2015 veröffentlichte der VW Konzern eine Stellungnahme, die Ungereimtheiten beim Abgasverhalten einiger Autotypen zwischen dem Prüfstand und dem realen Betrieb auf der Straße zugab. Daraufhin kam der VW Abgasskandal ins Rollen und viele tausend Klagen wurden bis heute vor Land-, Oberlandesgerichten und sogar dem Bundesgerichtshof verhandelt.

Die Urteile der Landgerichte fielen und fallen immer noch fast durchweg zugunsten der Verbraucher aus, sodass der VW Konzern hier bereits zu Rücknahmen der fehlerhaften Fahrzeuge und erheblichen Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Während sich VW hierzulande dem Vernehmen nach bis Mitte 2018 vor Oberlandesgerichtsurteilen durch großzügige Entschädigungszahlungen an die klagenden VW Fahrer drücken konnte, waren Manager des VW Konzern in Amerika bereits in Haft genommen und VW zu großflächigen Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe verurteilt worden.

Erste Urteile durch den BGH im VW Abgasskandal erst in 2020!

Die ersten Urteile durch den Bundesgerichtshof fielen erst ab Mai 2020 und bekräftigten die Land- und Oberlandesgerichtsurteile. Auch hier hatte der VW Konzern, Medienberichten zu Folge, lange versucht, durch Vergleichsangebote ein rechtskräftiges Urteil durch das höchste Gericht in Deutschland zu verhindern.

Der BGH bestätigte allgemein in seinen Urteilen das Recht der Verbraucher auf Schadensersatz, verlangte aber auch gleichzeitig durch seine Urteile mehr Fakten. So müssen die Kläger nach Meinung des Gerichts zum Beispiel eindeutiger darlegen, welche Mängel am Fahrzeug vorhanden sind und dass sie tatsächlich vorsätzlich von VW getäuscht wurden. Da die Beweislast aber durch gute anwaltliche Recherchen oft eindeutig ist, steht den geschädigten VW Fahrern auch vor dem BGH ein Schadensersatz abzüglich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer zu.

Auch der EuGH urteilt im VW Abgasskandal für die Verbraucher

Hierzu sprach sich im Mai 2020 auch der europäische Gerichtshof  aus und unterstützte so die geschädigten Verbraucher im VW Abgasskandal. Die EuGH Generalstaatsanwältin Eleanor Sharpston gab bekannt, dass sie den Einsatz von Abschalteinrichtungen, die nicht ausschließlich dem Schutz der Motoren dienen, für illegal halte.

Aktuell sind noch hunderte Urteile am BGH zum VW Abgasskandal anhängig. Eine Verjährung der Ansprüche ist auch 2021 noch nicht in Sicht, da diese gemäß §852 BGB erst 10 Jahre nach dem Schaden auslösenden Ereignis eintreten kann.

Auf Grund der Vielzahl an positiven Urteilen im VW Abgasskandal stehen die Chancen für eine erfolgreiche Einzelklage der geschädigten VW Fahrer besser denn je.

Mehr über die Chancen einer erfolgreichen Klage im VW Abgasskandal erfahren Sie auch in unserem Video:

Sachverhalt: Die Klägerin erwarb 2013 einen VW Golf mit dem Motor EA189. Beim Kauf zahlte sie einen Teil direkt an, den Rest finanzierte sie über ein Darlehen bei der VW Bank. Das Landgericht bestätigte in erster Instanz bereits, dass dieser Motor über eine illegale Steuerungssoftware verfügt und die Klägerin somit berechtigt ist, Schadensersatz einzufordern. Das Oberlandesgericht bestätigte dies in zweiter Instanz. In letzter Instanz berief sich nun auch der BGH auf das Urteil des Landgerichts und sprach der Klägerin final Schadensersatz auch für die Finanzierungskosten zu.

Fakten: Besonderheit bei diesem Urteil im VW Abgasskandal ist die Ersatzfähigkeit der Finanzierungskosten. Das bedeutet, dass der Klägerin auch für die Darlehenszinsen und die Kreditausfallversicherung der VW Bank eine Entschädigungszahlung zusteht. In diesem Fall wurden ihr 3.275,55 € als Finanzierungskosten zugesprochen. Dies ist ein weiteres wichtiges Urteil für alle, die ihren VW finanziert haben, denn auf Grundlage dieses Urteils können viele weitere VW Geschädigte Schadensersatz auch für ihre Finanzierungskosten geltend machen.

Aktenzeichen: 8 U 68/20

Sachverhalt: Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz. Geklagt hatte der Besitzer eines VW Golf 2.0 TDI Highline mit EA288-Motor.

Fakten: Dieses OLG Urteil gilt als Meilenstein im Dieselskandal 2.0 rund um den VW Motor EA288. Das Gericht hat klar erkannt, dass VW auch im Nachfolgemotor des berühmt-berüchtigten Skandalmotors EA189 eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hat.

Aktenzeichen: 19 U 151/20

Sachverhalt: Geklagt hat in diesem Fall ein VW Fahrer, dessen Auto den neueren EA288 Motor enthält. Auch bei diesem Motor soll der VW Konzern vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben, so die Anklage. Diese Meinung teilte das Oberlandesgericht Köln und verurteilte VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung.

Fakten: Verbraucherfreundliche Urteile auch zum zweiten Skandalmotor des VW Konzerns EA288 häufen sich. Diese Motoren sind in fast allen Marken des VW Konzerns verbaut. Zum Beispiel auch in Autos der Marken Audi, Seat und Skoda. Auf Grund des neuen Urteils stehen die Chancen auf Schadensersatz hier höher als je zuvor!

Aktenzeichen: C-693/18

Sachverhalt: In diesem Urteil beschäftigte sich der EuGH mit einem Fall aus Frankreich. Der EuGH stellte fest, dass ein Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen darf, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen.

Fakten: Die Entscheidung hat auch große Bedeutung für den Dieselskandal in Deutschland. Denn die Luxemburger Richter entschieden zudem, dass der Einbau solcher Abschalteinrichtungen nicht damit gerechtfertigt werden kann, dass sie den Motor vor Verschleiß und Abnutzung schützten.

Aktenzeichen: VI ZR 367/19

Sachverhalt: Zweieinhalb Jahre vor Bekanntwerden der VW-Dieselmanipulationen, im April 2013, kaufte der Mandant von Decker & Böse einen VW Tiguan 2.0 TDI. Er bezahlte 21.500 Euro für das Fahrzeug mit dem Motor des Typs EA189 mit der Schadstoffnorm Euro 5.

Im Herbst 2015 erkannte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in der Motorensoftware ebendieses Typs eine illegale Abschalteinrichtung. Daraufhin bot VW Besitzern eines solchen Schummel-Diesels ein Software-Update an, das die Schadstoffwerte im Realbetrieb auf der Straße verringern sollte. Genau dieses Update ließ der Kläger im Februar 2017 an seinem Fahrzeug durchführen.

Dennoch verklagte er mithilfe der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse VW auf Schadensersatz.

Fakten: Vor dem Landgericht Braunschweig scheiterte der Kläger des manipulierten Diesel-VW zunächst mit seinen Ansprüchen. Auch die Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Braunschweig brachte keinen Erfolg.

Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Kläger nicht habe darlegen können, wer von Seiten des VW-Konzerns für den Betrug verantwortlich gewesen sei. Ebenfalls erkannte das Gericht keinen Schaden für den Kläger.

Gemeinsam mit den spezialisierten Juristen von Decker & Böse ist der Kläger daraufhin vor dem Bundesgerichtshof in Revision gegangen. Und tatsächlich: Der BGH sieht im Urteil des OLG Braunschweig eine klare Fehleinschätzung und hat dieses aufgehoben. Der BGH erklärte in seinem Urteil gegen VW am 30. Juli 2020, dass auch mit dem Aufspielen eines Software-Updates der Schaden an dem EA189 Motor für den Kläger noch lange nicht entfalle.

Aktenzeichen: VI ZR 252/19

Sachverhalt: Das Verfahren um den VW Sharan 2.0 TDI, welches bereits vor dem Oberlandesgericht das erste erfolgreiche Urteil im VW Abgasskandal war, endete auch als erstes erfolgreiches Urteil in der Revision vor dem Bundesgerichtshof. Denn der BGH bestätigte in letzter Instanz noch einmal das Urteil vom OLG. Somit wurde VW endgültig zur Rücknahme des VW Sharans und Zahlung des Betrages von 25.616,10,- EUR plus Verzugszinsen und Übernahme der Anwaltskosten verurteilt.  

Fakten: Dieses Urteil gilt als Durchbruch für tausende Kläger im VW Abgasskandal mit dem Motorentyp EA189, da durch dieses Urteil nun auch das höchste Gericht in Deutschland den geschädigten VW Kunden Recht zugesprochen hat.

Aktenzeichen: 14 U 166/19

Sachverhalt: Der Kläger hatte im Februar 2016, also einige Monate nach Bekanntwerden des VW Abgasskandals, einen VW Caddy gekauft. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, da der Kläger sich wegen der Bekanntmachung von VW im September 2015 hätte bewusst sein müssen, dass der im VW Caddy verbaute Motor EA189 manipuliert ist. In zweiter Instanz kippte das OLG Oldenburg jedoch das Urteil. Das OLG argumentierte, dass die Mitteilung von VW im September 2015 nichts an der Tatsache der sittenwidrigen Handlung ändere und eine Veröffentlichung nicht mit Straflosigkeit belohnt werden dürfe.

Fakten: Dieses Urteil gilt als Meilenstein im VW Abgasskandal, da es vielen VW Fahrern die Möglichkeit eröffnete, auch noch nachträglich wegen ihres Schummeldiesels gegen den VW Konzern zu klagen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Aktenzeichen: 5 U 1318/18

Sachverhalt: Streitwert des Verfahrens war ein VW Sharan 2.0 TDI mit einem Wert von 31.490,- EUR. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und sprach dem Besitzer des VW Sharans 25.616,10,- EUR plus Verzugszinsen in Höhe von 1.474,89,- EUR zu. Das Fahrzeug musste er an den Hersteller zurückgeben.

Fakten: Bis zu diesem Urteil hatte VW, dem Annehmen nach, immer eine Rechtsprechung durch Oberlandesgerichte verhindert und den Klägern jeweils so viel Geld geboten, dass das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beendet wurde. Hier wurde das erste Mal in höherer Instanz entschieden, dass VW sittenwidrig gehandelt hat. Ein riesiger Meilenstein für alle getäuschten VW Fahrer!

Wollen auch Sie wissen, wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Abgasskandal-Rechner und erhalten Sie das Ergebnis in nur wenigen Minuten.

Das sollten Sie als Betroffener des VW Abgasskandals auf Grund dieser Urteile unternehmen

Die neuen Entwicklungen Ende 2020 und Anfang 2021 zeigen deutlich: Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei!

Die Gerichte bestätigen das sittenwidrige Handeln im VW Abgasskandal durch ihre Urteile immer wieder. So können wir weiteren Betroffenen Mut machen, selbst den Weg der Klage zu gehen und Schadensersatz für ihren Schummeldiesel zu fordern.

Die Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse steht dabei an Ihrer Seite. Als Kanzlei, die von Anfang an gegen das Verhalten der Automobilhersteller vorgegangen ist, können wir eine große Expertise im VW Abgasskandal vorweisen. Wir haben bereits mit hunderten Mandanten erfolgreiche Urteile errungen.

Lassen auch Sie in einem kostenlosen Erstgespräch durch unsere Experten beraten. Wir klären, ob Ihr Fahrzeug durch den Abgasskandal betroffen ist und wie Sie weiter vorgehen können, um Ihr Recht durchzusetzen.

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

oder
0221 - 29270 - 1

Das könnte Sie auch interessieren

VW Diesel-Vergleich: 25.000 Klagen beendet – So kommen auch Sie an Ihren Schadensersatz!

| Abgasskandal

Im vergangenen Herbst stellte VW mit einer großen Vergleichsoffensive 55.000 Dieselkunden Schadensersatz in Aussicht. Zum Jahreswechsel hat der…

BGH gibt Widerruf von Autokredit statt – jetzt Widerrufsjoker ziehen!

| Bankrecht

Gute Neuigkeiten aus Karlsruhe: Der BGH erklärt in seinem Urteil (XI ZR 525/19) vom 27. Oktober einen Darlehenswiderruf für wirksam. Demnach sei die…

Razzia bei Continental: VW Abgasskandal lange nicht vorbei

| Abgasskandal

Im VW Abgasskandal steht nun der VW-Zulieferer Continental unter Verdacht, an den Abgasmanipulationen beteiligt gewesen zu sein. An mehreren…

Leasingvertrag vorzeitig beenden – So kommt man aus dem Vertrag

| Bankrecht

Ein Leasingvertrag wird in der Regel über mehrere Jahre abgeschlossen. Den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden ist dabei nicht vorgesehen und daher…

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Volljurist
Cornelius Claudius Diekmeyer
Volljurist
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Diesel-Check starten