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Auto verkauft: Schadenersatz laut BGH trotzdem möglich

| Abgasskandal VW

Der Bundesgerichtshof hat zwei weitere wichtige Entscheidungen (Az. VI ZR 533/20) im VW-Dieselskandal gefällt: Käufer eines PKW mit illegaler Abschalteinrichtung haben auch nach Weiterverkauf Anspruch auf Schadenersatz.

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Wer sein Auto verkauft hat, hat laut BGH-Urteil dennoch Anspruch auf Schadensersatz.

In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2021 ging es um eine Käuferin eines VW Passat. Das Auto besaß einen Motor des Typs EA189 und eine unzulässige Abschalteinrichtung. Der Motor enthielt eine Software, die erkennt, ob sich das Auto auf einem Prüfstand befindet und die Abgasreinigung erhöht. Laut BGH besteht in einem solchen Fall Anspruch auf Schadenersatz.

Die VW-Käuferin verkaufte ihren VW weiter und verlangte danach Schadenersatz von VW. Der Fall landete beim BGH, dem obersten deutschen Zivilgericht. Dieser entschied, dass der Kundin Schaden entstand beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik. Durch den Weiterverkauf sei dieser Schaden nicht entfallen. VW müsse trotz des Weiterverkaufs Schadenersatz zahlen.

Allerdings, so der BGH, sei von der Schadenersatzsumme der Verkaufserlös anzurechnen. Ebenso ist grundsätzlich ein Ausgleich für die gefahrenen Kilometer zu zahlen. Ansonsten wäre der Käufer sogar noch bessergestellt als ohne die Abgasmanipulation. Doch auch nach Abzug von Verkaufserlös und Nutzung verbleibt wohl ein erheblicher Schadenersatzbetrag. Im Dieselskandal wurden vierstellige Schadenersatzsummen pro Fahrzeug gezahlt.

Auto verkauft: Schadenersatz über Einzelklage durchsetzbar

Das neue Urteil bedeutet: Wenn Sie ihren Diesel verkauft haben, können Sie trotzdem Einzelklage auf Zahlung von Schadenersatz erheben. Denn den Schaden durch die illegale Abgasmanipulation hatten Sie beim Kauf, nicht als sie ihr Auto weiterverkauften.

 

Bei dem neuen BGH-Urteil ging es zwar um ein VW-Fahrzeug. Was der BGH jetzt entschieden hat, gilt grundsätzlich auch für Fahrzeuge anderer Hersteller. Diesel-Geschädigte mit einem Mercedes, BMW oder Porsche können ebenfalls Schadenersatz erhalten. Nach dem neuen BGH-Urteil auch dann, wenn sie ihr Auto verkauft haben. Wir prüfen für Sie im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung gerne, ob Ihnen Ansprüche zustehen.

BGH: Wechselprämie darf nicht vom Schadenersatz abgezogen werden

Den Wortlaut des neuen wegweisenden Urteils hat der BGH noch nicht veröffentlicht. VW hat bekannt gegeben, es seien rund 1.000 Verfahren mit ähnlicher Problematik vor Gericht anhängig. Wir schätzen die wirkliche Zahl auf ein Vielfaches. Denn vom VW-Dieselskandal waren zu Beginn 2,8 Millionen Autos betroffen.

Der BGH entschied am 20. Juli über zwei Fälle. In dem anderen Fall ging es darum, ob VW eine Wechselprämie vom Schadenersatz abziehen darf. Manche Hersteller zahlen eine Wechselprämie, wenn man vorher bei einem anderen Hersteller gekauft hat. In dem BGH-Fall hatte ein VW-Käufer seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben. Er erhielt eine Wechselprämie in Höhe von 6.000 Euro. Eine solche Wechselprämie, entschied der BGH, darf VW nicht vom Schadenersatz abziehen. Die Wechselprämie habe nichts mit dem Substanz- oder Nutzungswert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs zu tun. Sie stehe dem Kläger zu. Ansonsten würde VW für den Markenwechsel belohnt, nicht der Käufer.

Sind auch Sie von Abgasskandal betroffen oder wissen nicht, ob Sie betroffen sind? Wir prüfen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung ob und wieviel Entschädigung Ihnen zusteht.

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Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

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