Inhaltsverzeichnis
Warum verweigern die Rechtsschutzversicherer häufig dennoch die Deckungszusage?
Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Deckungszusage wirklich verweigert wurde, oder ob nur eine telefonische Anfrage der Versicherungsnehmerin abgelehnt worden ist.
Denn bei telefonischen Auskünften, sind die MitarbeiterInnen der Rechtsschutzversicherungen häufig angewiesen worden grundsätzlich alle Anfragen abzulehnen. Aber auch (echte) Deckungsanfragen können mitunter negativ ausfallen.
Hierfür gibt es einen einfachen Grund: die Rechtsschutzversicherungen fürchten das Prozesskostenrisiko!
Eben jenes Risiko für dessen Übernahme die Versicherten ihre Beiträge zahlen. Dennoch, ganze 4,8 Milliarden EUR könnte der Abgasskandal auch die Rechtsschutzversicherungen kosten, wenn alle betroffenen rechtsschutzversicherten VerbraucherInnen klagen würden. Es reicht aber gerade nicht aus, dass alle klagen es müssten auch alle verlieren. Denn wenn die Klagen Erfolg haben, trägt die Gegenseite Prozesskosten und nicht der Rechtsschutzversicherer.
Nun da etliche Urteile zugunsten der VerbraucherInnen ergangen sind, könnte man meinen, dass die Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen mittlerweile bereitwilliger erteilen und das ist auch zutreffend. Immer öfter werden (echte) Deckungsanfragen, die von anwaltlicher Seite gestellt werden, sofort mit einer Deckungszusage beantwortet.
Anwälte klagen trotz alledem über das Verhalten der Rechtsschutzversicherungen. Nicht nachvollziehbare Fragen nach überflüssigen Informationen und übermäßig lange Wartezeiten auf die Deckungszusagen, erschweren die Prozessführung.
Letztlich sollten rechtsschutzversicherte VerbraucherInnen dennoch auf ihr Recht beharren und ihren Versicherungsschutz wahrnehmen, denn immerhin lassen die Versicherungen sich ihren Rechtschutz gut bezahlen. Wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert obwohl die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten vorliegen, besteht die Möglichkeit den Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.
Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular
Das könnte Sie auch interessieren
BGH gibt Widerruf von Autokredit statt – jetzt Widerrufsjoker ziehen!
| BankrechtGute Neuigkeiten aus Karlsruhe: Der BGH erklärt in seinem Urteil (XI ZR 525/19) vom 27. Oktober einen Darlehenswiderruf für wirksam. Demnach sei die…
BGH Dieselurteil – Warum wurde die Autoindustrie in Schutz genommen?
| AbgasskandalDas lang ersehnte BGH Dieselurteil gegen Daimler steht kurz bevor und der Skandal um illegale Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen geht in die…
Leasingvertrag vorzeitig beenden – So kommt man aus dem Vertrag
| BankrechtEin Leasingvertrag wird in der Regel über mehrere Jahre abgeschlossen. Den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden ist dabei nicht vorgesehen und daher…
Ist ein Rücktritt vom Leasingvertrag möglich?
| Widerruf LeasingWer den Rücktritt seines Leasingvertrages im Abgasskandal vornehmen will, der benötigt, wie auch in allen anderen Fällen eines Rücktritts, einen guten…