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Warum verweigern die Rechtsschutzversicherer häufig dennoch die Deckungszusage?
Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Deckungszusage wirklich verweigert wurde, oder ob nur eine telefonische Anfrage der Versicherungsnehmerin abgelehnt worden ist.
Denn bei telefonischen Auskünften, sind die MitarbeiterInnen der Rechtsschutzversicherungen häufig angewiesen worden grundsätzlich alle Anfragen abzulehnen. Aber auch (echte) Deckungsanfragen können mitunter negativ ausfallen.
Hierfür gibt es einen einfachen Grund: die Rechtsschutzversicherungen fürchten das Prozesskostenrisiko!
Eben jenes Risiko für dessen Übernahme die Versicherten ihre Beiträge zahlen. Dennoch, ganze 4,8 Milliarden EUR könnte der Abgasskandal auch die Rechtsschutzversicherungen kosten, wenn alle betroffenen rechtsschutzversicherten VerbraucherInnen klagen würden. Es reicht aber gerade nicht aus, dass alle klagen es müssten auch alle verlieren. Denn wenn die Klagen Erfolg haben, trägt die Gegenseite Prozesskosten und nicht der Rechtsschutzversicherer.
Nun da etliche Urteile zugunsten der VerbraucherInnen ergangen sind, könnte man meinen, dass die Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen mittlerweile bereitwilliger erteilen und das ist auch zutreffend. Immer öfter werden (echte) Deckungsanfragen, die von anwaltlicher Seite gestellt werden, sofort mit einer Deckungszusage beantwortet.
Anwälte klagen trotz alledem über das Verhalten der Rechtsschutzversicherungen. Nicht nachvollziehbare Fragen nach überflüssigen Informationen und übermäßig lange Wartezeiten auf die Deckungszusagen, erschweren die Prozessführung.
Letztlich sollten rechtsschutzversicherte VerbraucherInnen dennoch auf ihr Recht beharren und ihren Versicherungsschutz wahrnehmen, denn immerhin lassen die Versicherungen sich ihren Rechtschutz gut bezahlen. Wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert obwohl die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten vorliegen, besteht die Möglichkeit den Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.
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