Inhaltsverzeichnis
Warum verweigern die Rechtsschutzversicherer häufig dennoch die Deckungszusage?
Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Deckungszusage wirklich verweigert wurde, oder ob nur eine telefonische Anfrage der Versicherungsnehmerin abgelehnt worden ist.
Denn bei telefonischen Auskünften, sind die MitarbeiterInnen der Rechtsschutzversicherungen häufig angewiesen worden grundsätzlich alle Anfragen abzulehnen. Aber auch (echte) Deckungsanfragen können mitunter negativ ausfallen.
Hierfür gibt es einen einfachen Grund: die Rechtsschutzversicherungen fürchten das Prozesskostenrisiko!
Eben jenes Risiko für dessen Übernahme die Versicherten ihre Beiträge zahlen. Dennoch, ganze 4,8 Milliarden EUR könnte der Abgasskandal auch die Rechtsschutzversicherungen kosten, wenn alle betroffenen rechtsschutzversicherten VerbraucherInnen klagen würden. Es reicht aber gerade nicht aus, dass alle klagen es müssten auch alle verlieren. Denn wenn die Klagen Erfolg haben, trägt die Gegenseite Prozesskosten und nicht der Rechtsschutzversicherer.
Nun da etliche Urteile zugunsten der VerbraucherInnen ergangen sind, könnte man meinen, dass die Rechtsschutzversicherungen Deckungszusagen mittlerweile bereitwilliger erteilen und das ist auch zutreffend. Immer öfter werden (echte) Deckungsanfragen, die von anwaltlicher Seite gestellt werden, sofort mit einer Deckungszusage beantwortet.
Anwälte klagen trotz alledem über das Verhalten der Rechtsschutzversicherungen. Nicht nachvollziehbare Fragen nach überflüssigen Informationen und übermäßig lange Wartezeiten auf die Deckungszusagen, erschweren die Prozessführung.
Letztlich sollten rechtsschutzversicherte VerbraucherInnen dennoch auf ihr Recht beharren und ihren Versicherungsschutz wahrnehmen, denn immerhin lassen die Versicherungen sich ihren Rechtschutz gut bezahlen. Wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert obwohl die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten vorliegen, besteht die Möglichkeit den Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.
Wir als Verbraucherschützer können Ihnen helfen, wenn Ihr Auto vom Abgasskandal betroffen ist! Lassen Sie Ihren Fall überprüfen.
Im telefonischen kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen das beste Vorgehen erklären – ohne Kostenrisiko für Sie!
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270 oder über unser Kontaktformular
Das könnte Sie auch interessieren
Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz im VW Skandal?
| VerkehrsrechtViele Verbraucher fragen sich im Rahmen des VW-Dieselskandals, welche Versicherung notwendig ist, um gegen den Hersteller klagen zu können, ohne dabei…
Mit der Diesel Nachrüstung einem Fahrverbot entgehen!
| FahrverboteLange Zeit haben sich sowohl Autobauer als auch Politik gegen eine Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen gesperrt. Seit Juli 2019 aber haben Verbraucher…
VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen!
| AbgasskandalSeitdem der Abgasskandal 2015 durch den VW Konzern publik wurde, sind viele Urteile durch Landes-, Oberlandesgerichte und den BGH gefällt worden.
Die VW KBA Affäre: Scheuer-Behörde verweigert DUH Akteneinsicht
| AbgasskandalDer Kampf zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf der einen Seite und VW sowie dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf der anderen um die Einsicht in…