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Meta muss 1,2 Mrd. € Strafe für DSGVO-Datenschutzverstöße zahlen

Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz

  • Nutzerdaten wurden in die USA weitergeleitet
  • Datenzugriff durch US-Geheimdienste befürchtet
  • Entschädigungsanspruch für von Datenlecks betroffene Nutzer 

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Die irische Datenschutzbehörde hat Meta, den Facebook-Konzern, zu einer Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro wegen Verstößen gegen die DSGVO verurteilt. Meta muss zudem die Übermittlung europäischer Nutzerdaten in die USA einstellen. Diese Strafe steht im Kontext mehrerer Bußgelder gegen Meta und betont die Rechte der Verbraucher. Die Verbraucherschutzkanzlei DB-Anwälte bietet von Datenlecks betroffenen Verbrauchern Unterstützung an, inklusive eines Online-Datenleck-Checks und einer kostenlosen Erstberatung.

Bekannt aus:

Rekordstrafe gegen Meta wegen Datenschutzverletzungen

Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Facebook-Konzern Meta wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu einer Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt. Dies betrifft die Weiterleitung von Nutzerdaten aus der EU in die USA, wodurch Bedenken hinsichtlich des Zugriffs durch US-Geheimdienste auf die Daten europäischer Nutzer aufgeworfen wurden.

Meta muss nun jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die USA unterbinden. Die DPC hat Meta dazu ein Fünf-Monats-Ultimatum gesetzt. Diese Entscheidung betrifft nur das soziale Netzwerk Facebook und nicht andere Dienste wie Instagram oder WhatsApp, die zum Meta-Konzern gehören. Meta hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

Meta: Auf der Liste der zehn höchsten Bußgelder sechsmal vertreten

Die Strafe übertrifft die bisherige Rekordstrafe von 746 Millionen Euro, die gegen Amazon.com in Luxemburg verhängt wurde. Meta hat seit dem Inkrafttreten der DSGVO vor fünf Jahren Bußgelder in Höhe von vier Milliarden Euro erhalten und ist in der Liste der zehn höchsten Bußgelder nun gleich sechs Mal vertreten.

Neben der Datenschutzverletzung wurde Meta auch in Deutschland aufgrund eines Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Entscheidungen dieser Fälle betonen, dass Verbrauchern, die von Datenlecks betroffen sind, Schadensersatz zusteht.

Auf Datenleck prüfen und Schadensersatz durchsetzen

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Viele Unternehmen erfüllen nach einem Datenleck nicht einmal Ihre Auskunftspflicht gemäß Art. 34 DSGVO.

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Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union verpflichtet aber dazu. Verstöße dagegen begründen Schadensersatzansprüche.

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Außerdem entsteht Ihnen durch ein Datenleck immaterieller Schaden. Auch für diesen können Sie sich anwaltlich nach Art. 82 DSGVO entschädigen lassen.

Verbraucherschutz bei Datenlecks: Unterstützung durch Kanzlei DB-Anwälte

Die Verbraucherschutzkanzlei DB-Anwälte bietet betroffenen Verbrauchern im Falle eines Datenlecks umfangreiche Unterstützung an. Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Datenleck-Checker zunächst, ob Sie vom Facebook-Datenleck oder anderen Datenlecks betroffen sind und möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz haben.

Sind Sie betroffen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Sie über ihre Rechte und mögliche Vorgehensweisen informieren. Diese Dienstleistungen sind Teil des Engagements der Kanzlei DB-Anwälte für den Verbraucherschutz und die Sicherheit von persönlichen Daten. Falls Sie uns danach beauftragen möchten, übernehmen wir gerne die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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