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Bausparvertrag widerrufen ohne Vorfälligkeitsentschädigung!

| Darlehen

Bausparvertrag rückabwickeln ohne Vorfälligkeitsentschädigung – Ja, das ist möglich!

Ein Bausparvertrag kann widerrufen werden, ohne, dass Vorfälligkeitszinsen gezahlt werden müssen. Während der Ansparphase können Sie in Bauspardarlehen teilweise niedrige und während der Auszahlungsphase trotzdem hohe Schuldzinsen haben. Abhängig von den Konditionen der Bank bzw. Bausparkasse sowie von den marktüblichen Konditionen kann sich ein damals geschlossener Vertrag heute als Nachteil erweisen. Möglicherweise wussten Sie damals nichts von einem besseren Angebot oder haben Ihre Entscheidung mittlerweile bereut, da das Zinsniveau sich für Verbraucher deutlich verbessert hat.

Ihre Bausparkasse würde Ihnen nicht erlauben, einfach aus dem Vertrag raus zu kommen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags würde sie einen Schaden geltend machen und eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen verlangen.

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Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Bausparverträgen

Eine Vorfälligkeitsentschädigung soll dem Kreditgeber einen Ausgleich für seine Verluste dafür bieten, dass der Kreditnehmer am Vertrag nicht festgehalten hat. Die Summe könnte sehr hoch sein und Sie darum von der Erklärung der Kündigung abhalten. Doch es gibt eine Lösung: den Widerruf des Bausparvertrags.

Wollen Sie wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen wird? Nutzen Sie unseren kostenlosen Vorfälligkeitsrechner und ermitteln Sie die Höhe in wenigen Sekunden.

Mehr zum Thema Widerruf erfahren Sie auch in unserem Video zum Widerrufsjoker:

Bausparvertrag widerrufen, um Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen

Der Verbraucher hat grundsätzlich nur vierzehn Tage Zeit seiner Bank zu erklären, dass er seine Entscheidung bereut hat. Dem Verbraucher muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich während dieser Zeit für andere Alternativen zu entscheiden. Die Dauer dieser Frist ist aber nur dann so kurz, wenn der Verbraucher auch ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Dementsprechend gibt es nicht nur einen Widerrufsjoker bei Darlehen, sondern auch einen bei Bauspardarlehen. Auch in Ihrem Fall als Bausparer kann das Vorliegen eines Fehlers zum Ergebnis führen, dass die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat und Sie den Bausparvertrag widerrufen und somit verlustfrei rückabwickeln können. Werden Sie allerdings nachträglich ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert, dann kann dies zum Erlöschen Ihres Widerrufsrechts führen.

Als Bausparer können Sie Ihren Vertrag widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrungen falsch oder fehlerhaft waren.

Widerrufsfolgen bei Bausparverträgen: Keine Vorfälligkeitsentschädigung und Zinsausgleich

Das Widerrufen des Bausparvertrages führt zu dessen vollständiger Rückabwicklung. Es ist, als ob der Vertrag niemals zustande gekommen wäre. Deswegen müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn Sie Ihr Bauspardarlehen widerrufen. Vielleicht haben Sie Ihren Vertrag vorzeitig beendet und die Vorfälligkeitsentschädigung bereits bezahlt. Das hindert Sie nicht daran, das Darlehen nachträglich zu widerrufen. Ist Ihr Widerruf wirksam, erhalten Sie die von Ihnen gezahlte Summe zurück.

Wenn Sie mit Ihrem Bauspardarlehen nicht zufrieden sind, wäre es ratsam, anwaltliche Hilfe zu suchen. Lassen Sie Ihre Widerrufsbelehrung von einem auf Widerruf spezialisierten Anwalt prüfen. Er kann Sie bei der Widerrufserklärung unterstützen und Ihnen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Deswegen zögern Sie sich nicht, den Widerrufsjoker auch für Ihr Bauspardarlehen zu ziehen und die Chance auf eine Rückabwicklung zu nutzen.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Widerruf Darlehen.

Die Erstberatung ist bei uns bundesweit stets kostenlos beim Widerrufsjoker von Bauspardarlehen!

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