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Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung: jahrelanges Widerrufsrecht
Wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, so wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Demzufolge fängt die gesetzliche, 14-tägige Frist für den Vertragswiderruf nicht zu laufen an. Dadurch hat ein Darlehensnehmer auch Jahre später noch das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Tagtäglich haben unsere Juristen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zu tun – Beispiele für Fehler können wir Ihnen daher zahlreiche nennen.
In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag unverbindlich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Checkliste: Enthält Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?
Widerrufsbelehrungen müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ein genaues inhaltliches und gestalterisches Muster des Gesetzgebers einhalten. Häufig ist Kreditinstituten dies jedoch nicht gelungen. Insbesondere in Darlehensverträgen ab 2010 sind in rund jedem zweiten Darlehensvertrag falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu finden.
Für eine erste Einschätzung, ob auch Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten könnte, haben wir eine Checkliste mit den fünf wichtigsten Beispielen erstellt:
Haben Sie einen dieser Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages gefunden? Dann besteht bei einem Vertrag, der nach dem 11.06.2010 geschlossen wurde, eine exzellente Erfolgsprognose für den Darlehenswiderruf. Auch wenn Sie sich unsicher sein sollten: Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen in unserer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung eine erste Vertragsprüfung an.
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