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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei der Sparkasse: So gelingt die Kredit-Rückabwicklung

| Darlehen

Der Widerrufsjoker ist seit Jahren ein beliebtes Mittel, um nutzlose Kreditverträge noch nach Jahren rückabzuwickeln und dadurch Verbrauchern aus viel zu teuren Darlehensverträgen der Sparkassen zu helfen. Besonders die momentane Niedrigszinslage sorgt dafür, dass sich so mancher über seinen alten Kreditvertrag bei der Sparkasse ärgert. Doch mit der Auflösung alter Kreditverträge kann man sich gut von überhöhten Zinsen trennen. Und tatsächlich gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten, um sich von seinem Kreditvertrag bei der Sparkasse zu trennen: der Widerruf und die Kündigung. Dabei lohnt sich der Widerruf des Darlehens sehr viel mehr als die Kündigung. Möglich ist dies dank fehlerhafter Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen der Sparkassen. Hier erfahren Sie, wie Sie diese erkennen und Ihren Kredit ohne zusätzliche Kosten problemlos rückabwickeln können.

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Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung der Sparkasse ist ein Widerruf lohnenswerter als die Kündigung

Um einen unliebsamen Darlehensvertrag bei der Sparkasse vorzeitig wieder loszuwerden, kann dieser in den meisten Fällen gekündigt werden. Problematisch daran ist allerdings, dass mit der Kündigung eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung einhergeht. Je nach verbleibender Restlaufzeit wird bei einer Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von bis zu einem Prozent der Restschuld fällig. Daher sollten Darlehensnehmer sich gut überlegen, ob eine Kündigung wirklich der beste Weg ist, um sich von ihrem Sparkassen-Darlehen zu trennen.

Da aber durch die alten Verträge noch hohen Zinsen gezahlt werden müssen, kommt ein Weiterzahlen der Kreditraten für viele nicht in Betracht. Um also ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag herauszukommen, ist es ratsam zu prüfen, ob die Sparkasse im Kreditvertrag fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Denn dann kann das Vertragsverhältnis mittels Darlehenswiderruf rückabgewickelt werden – ganz ohne Extrakosten für den Kreditnehmer.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Widerruf Darlehensvertrag.

Wieso kann ich bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Sparkasse mein Darlehen widerrufen?

Bereits seit November 2002 besteht für Banken eine Informationspflicht gegenüber ihren Kunden. So muss die Bank den Verbraucher beim Abschluss eines Darlehensvertrages umfassend über seine Widerrufsrechte belehren. Dahinter steckt das sogenannte Deutlichkeitsgebot, welches stark im deutschen Verbraucherrecht verankert ist. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher einen Vertrag abschließen, ohne ihre Rechte tatsächlich zu kennen.

Dennoch haben viele Sparkassen ihre Kunden in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. Besonders häufig sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen der Sparkassen zu finden. Dadurch beginnt bei diesen Verträgen die 14-tägige Frist zum Widerruf nicht zu laufen und der Kreditnehmer kann auch nach Jahren sein Darlehen bei der Sparkasse widerrufen.

Einzige Voraussetzung für die erfolgreiche Rückabwicklung ist: Der Vertrag muss zwischen der Sparkasse und einem Verbraucher abgeschlossen worden sein. Denn nur Verbraucher sind per Gesetz schutzwürdig und erhalten dementsprechend mehr Rechte vom Gesetzgeber. Ob tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse vorliegt, ist aber oft nicht ganz eindeutig. Daher ist anzuraten, den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen, da besonders bei Formmängeln ein professionelles Auge gefragt sein kann.

Wie funktioniert der Widerrufsjoker bei der Sparkasse?

Die Statistik spricht eindeutig für den Verbraucher. Eine Studie des Verbraucherschutzverbandes Hamburg besagt, dass knapp 70 Prozent der Belehrungen bei Verbraucherdarlehensverträgen zwischen Ende 2002 und 2010 nicht verbraucherrechtskonform waren.

Dabei geht es in den meisten Fällen um die genaue Festlegung der Widerrufsfrist. Diese muss in den Widerrufsbelehrungen enthalten sein. Die übliche Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen nach Vertragsschluss. In den allermeisten Verträgen wird diese Belehrung auch zu finden sein. Jedoch werden an diese Belehrung gesetzliche und richterliche Ansprüche gestellt, die häufig missachtet werden. Weicht die Belehrung vom gesetzlichen Muster auch nur minimal ab – und das tut sie bei der Sparkasse häufig – beginnt die Frist nicht zu laufen. Der Bundesgerichtshof hatte bestimmte von den Sparkassen verwendete Formulierungen bereits 2016 für ungültig erklärt (BGH XI ZR 564/15). Dadurch gilt das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht.

Was der Widerrufsjoker überhaupt ist und wie er funktioniert, erfahren Sie auch in unserem Video:

Konkret bedeutet das: Dank fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei der Sparkasse können Sie auch heute noch, Jahre nach Vertragsschluss, Ihr Darlehen widerrufen und so Gebrauch von den aktuell niedrigen Zinsen machen. Der Vertrag wird rückabgewickelt, so als hätten Sie diesen gar nicht erst abgeschlossen. Danach kann beispielsweise problemlos auf einen anderen Vertrag umgeschuldet werden.

Welche Vorteile hat der Widerruf bei der Sparkasse?

Durch Umschuldung von aktuellen Niedrigzinsen profitieren

Kreditverträge, die bis 2002 geschlossen wurden, mussten noch mit 5 bis 9 Prozent Zinsen zurückgezahlt werden. Heutzutage liegen diese bei lediglich 1,5 bis 2,5 Prozent. Der Kunde kann sich dies zu Nutze machen und durch den Widerruf das Darlehen umschichten, um künftig durch geringere Zinsen deutlich bei den monatlichen Raten zu sparen.

Nichtabnahmeentschädigung wird bei Widerruf nicht fällig

Besonders wichtig für Kreditnehmer, die ihr Darlehen kündigen wollen: Anders als bei einer Kündigung, darf die Sparkasse bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Die Vorfälligkeitsentschädigung erhält die Bank vom Kreditnehmer, wenn dieser verfrüht den Vertrag kündigt und der Bank somit die eingeplanten Zinsen entgehen. In vielen Fällen können dies gut und gerne mehrere tausend Euro sein, sodass man sich gut überlegen sollte, ob eine Kündigung wirklich der richtige Weg aus den Kreditvertrag ist. Besonders die Sparkassen forderten in der Vergangenheit sehr oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen von ihren Kunden.

Nichtabnahmeentschädigung durch Widerruf zurückforderbar

Aber nicht nur das: Wer seinen Kredit widerruft, nachdem er diesen bereits gekündigt hat, kann häufig sogar die gezahlte Nutzungsentschädigungen, sprich Zinsen, von der Bank zurückverlangen. Dies sollten Sie im Einzelfall von einem spezialisierten Anwalt für Bankrecht überprüfen lassen.

Wollen auch Sie wissen, wieviel Vorfälligkeitsentschädigung Sie dank Widerruf des Sparkassen-Kredits sparen können? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Vorfälligkeitsrechner und erhalten Sie das Ergebnis in nur wenigen Minuten.

Das Landgericht Wiesbaden urteilte dazu bereits im Jahr 2014 (Az: 9 O 95/14): Ein Widerruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ist auch nach Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung wirksam. Im konkreten Fall ging es um einen Verbraucher, der 2007 mehrere Immobiliendarlehen abgeschlossen hatte. Er löste diese im Jahr 2014 unter Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen kurz vor Ende der Zinsbindung ab. Wenig später widerrief er die Darlehensverträge, da die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren. Die Vorfälligkeitsentschädigung musste per Gerichtsbeschluss von der Sparkasse zurückgezahlt werden.

Wie kann ich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse erkennen?

Mittlerweile sind hunderte verschiedene Fehlerquellen in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen bekannt. Diese in dem eigenen Vertrag ausfindig zu machen, ist besonders für Laien oftmals eine große Herausforderung. Daher raten wir dazu, die Widerrufsbelehrung von Experten auf Fehler prüfen zu lassen. Es gibt beispielsweise ganz banale Formfehler, wie fehlender Fettdruck oder eine zu kleine Schrift, welche die Widerrufsbelehrung der Sparkasse bereits anfechtbar machen. Doch es gibt auch fehlerhafte Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen, die auf den ersten Blick gar nicht direkt als solche erkennbar sind. Im Folgenden ein paar Beispiele dazu.

4 Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung der Sparkasse

  1. Deutlichkeitsgebot: Häufig haben die Sparkassen in ihren Widerrufsbelehrungen fehlerhafte Formulierungen verwenden, wie: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Problematisch daran ist, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, wann die Frist genau beginnt.

    Ebenfalls bemängelten Richter schon häufig Formulierungen wie „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ oder auch den Absatz „finanzierte Geschäfte.“ Auch dies führt dazu, dass auch nach Jahren noch ein Widerrufsrecht des Verbrauchers ausgeübt werden kann. Denn diese Formulierungen sind schwammig und ungenau und widersprechen damit dem Deutlichkeitsgebot im Verbraucherrecht. Dieses soll eigentlich dafür sorgen, dass Verbraucher ihre Widerrufsrechte jederzeit kennen und nicht noch verunsichert werden.
  2. Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung: Wenn die Sparkasse das Muster der Widerrufsbelehrungen gravierend abändert, dann besteht für die Bank kein Vertrauensschutz mehr. Der Vertrauensschutz soll dabei nur gelten, wenn Banken das Muster des Gesetzgebers verwenden und dadurch auf eine Richtigkeit des Musters vertrauen können. Nehmen sie aber eine Bearbeitung des Musters vor, zum Beispiel weil sie Sätze rauslöschen, ist dieser Schutz hinfällig. Nicht nur die Sparkassen, sondern fast alle anderen Banken haben jedoch Änderungen in der Musterwiderrufsbelehrung vorgenommen. Sie können sich daher nicht auf den Vertrauensschutz berufen.
  3. Fehlende Hinweise: Ebenfalls ein häufiger Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Sparkassen: Die fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese ist Teil der Pflichtangaben in einem Darlehensvertrag. Fehlt dieser Hinweis allerdings, sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft (Az: XI ZR 434/15). Denn es ist nicht ausreichend, die Aufsichtsbehörde in vorvertraglichen Schritten wie zum Beispiel im Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse zu nennen. Der Vertrag kann dann widerrufen werden. Dies entschied auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22.11. 2016 (Az: XI ZR 424/15).
  4. Kaskadenverweis: Gar nicht unüblich in Kreditverträgen der Sparkassen ist der sogenannte Kaskadenverweis. Dieser ist immer noch umstritten, wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof bereits als unzulässig erklärt. (Az: C-66/19) Wird im Vertrag auf ein Gesetz verwiesen, welches wiederum auf ein weiteres Gesetz verweist, so sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und der Kredit kann widerrufen werden.

Eine Prüfung der Widerrufsbelehrung der Sparkasse auf Fehler lohnt sich daher in jedem Fall. Sie sollten nicht zögern, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und Ihren Vertrag von einem kompetenten Anwalt überprüfen lassen. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

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Welche Sparkassen sind betroffen?

Unsere Erfahrungen mit der Prüfung von tausenden Darlehensverträgen zeigen, dass die meisten Sparkassen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Daher ist es egal, bei welcher Sparkasse Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, Sie sollten Ihren Vertrag auf Fehler prüfen lassen! Wir haben für Sie ein paar Beispiele zusammengetragen, bei denen die Finanzierungsverträge der Sparkasse in jedem Fall fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten haben.

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei der Sparkasse Köln Bonn

Bei der Sparkasse Köln Bonn wurde festgestellt, dass Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Insgesamt sind vermutlich bis zu 83 Prozent der Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Köln Bonn fehlerhaft. Die Fehler sind dabei sehr vielfältig. Ein Hauptgrund für die fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist die folgende Formulierung: „Die (Widerrufs)-Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung“. Für den Verbraucher ist jedoch dadurch gar nicht klar, zu welchem Zeitpunkt genau die Frist beginnt. So hat es das Landgericht Köln bereits 2016 entschieden (Az. 15 O 454/16) und die Sparkasse Köln Bonn zur Rückzahlung der bereits getilgten Raten zuzüglich Zinsen verurteilt. Auch die meist sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung musste der Kreditnehmer nicht mehr zahlen.

Im Jahr 2018 entschied das Kölner Landgericht erneut, dass die Sparkasse Köln Bonn einen Darlehensvertrag aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabwickeln muss. In diesem Fall ging es um einen Kredit über 66.000 Euro, der im Januar 2004 abgeschlossen wurde. Der Kreditnehmer verlängerte den Vertrag zwar 2014 nochmals, widerrief dann allerdings aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen den Kredit erfolgreich.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse

Die Hamburger Sparkasse musste Darlehensverträge in Höhe von 212.000 Euro aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen rückabwickeln. Dabei handelte es sich unter anderem um einen KfW-Kredit über 100.000 Euro aus dem Jahre 2008 bei der Hamburger Sparkasse (Az: 13 U 242/16). Nach dem erfolgreichen Widerruf musste die Hamburger Sparkasse insgesamt Zinsen in Höhe von 4.205,11 Euro zuzüglich einer Nutzungsentschädigung von weiteren 8.705,22 Euro an den Kreditnehmer zurückerstatten.

Die Hamburger Sparkasse hatte in den Widerrufsbelehrungen die fehlerhafte Formulierung frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ als Fristbeginn für einen möglichen Widerruf verwendet. Dies war aber nicht korrekt formuliert, da der Verbraucher damit nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt wurde. Die Hamburger Sparkasse hatte den Vorwurf der fehlerhaften Widerrufsbelehrung mit der Begründung abgelehnt, man habe nur das Muster verwendet. Ähnlich wie in dem Fall vor dem Bundesgerichtshof war dies allerdings problematisch, da auch die Hamburger Sparkasse tatsächlich eine inhaltliche Bearbeitung des Musters vorgenommen hatte.

In einem anderen Fall erklärte das Landgericht Hamburg im Juni 2018 die Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse ebenfalls für fehlerhaft (Az: 321 O 27/16). Der Kläger hatte 2008 ein Darlehen über 225.000 Euro aufgenommen. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung konnte der Kreditnehmer aber sein Darlehen noch nach sieben Jahren widerrufen. Die Hamburger Sparkasse wurde zusätzlich zur Rückabwicklung des Kreditvertrages zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet.

Für neuere Darlehensverträge aus den Jahren 2010 und 2011 ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rückabwicklung noch höher. Nach Auffassung vieler Experten weisen diese Darlehensverträge der Hamburger Sparkasse den vom BGH als problematisch angesehenen Klammerzusatz, ohne Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde, auf.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse Hannover

Die Sparkasse Hannover hat in ihren Finanzierungsverträgen ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und ist vom Muster des Gesetzgebers abgewichen. Dabei hat die Sparkasse Hannover Klammern und eine Ankreuzmöglichkeit verwendet, die in der Musterwiderrufsbelehrung nicht vorgesehen ist. All dies steht jedoch dem Deutlichkeitsgebot entgegen. Weiterhin soll die Sparkasse Hannover die Darlehensnehmer nicht über die bankeigenen Pflichten informiert haben. Die Chancen, einen Darlehensvertrag bei der Sparkasse Hannover aufgrund von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen erfolgreich rückabzuwickeln, stehen also ebenfalls besonders gut.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse Mainfranken

Bei der Sparkasse Mainfranken wurden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen, die nach dem 01.11.2002 geschlossen wurden, verwendet. Der Verbraucher wurde auch hier nicht eindeutig über seine Widerrufsfrist belehrt. Ebenso fehlten wichtige Pflichtangaben in den Verträgen, wie die zuständige Aufsichtsbehörde.

Im günstigsten Fall kann es für Sie als Kreditnehmer noch wesentlich besser kommen: Steht Ihnen als Verbraucher eigentlich ein deutlich günstigerer Marktzins zu, könnten Sie den bisherigen Kredit bei der Sparkasse Mainfranken wesentlich günstiger erhalten. Denn die Bank ist verpflichtet, dem Kreditnehmer den entstandenen Zinsschaden zu ersetzen, der sich daraus ergibt, dass dieser nach dem erklärten Widerruf keinen neuen Darlehensvertrag zu den damals üblichen Marktzinsen abschließen konnte.

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch in Autokrediten der Sparkasse Berlin

Auch die Widerrufsbelehrungen von Finanzierungsverträgen der Sparkasse Berlin enthalten zahlreiche Fehler. Inhaber von Autokrediten der Berliner Sparkasse können daher ebenfalls noch Jahre nach Vertragsschluss den Widerruf erklären. Denn auch die Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Berlin für Autokredite und andere Darlehen weichen eindeutig vom Muster des Gesetzgebers ab.

In der Widerrufsbelehrung der Sparkasse Berlin fehlen beispielsweise die Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ und der letzte Satz des Musters zu den Widerrufsfolgen. Hier sollten insbesondere Angaben zur Rückgewährfrist enthalten sein.

Ein weiterer Indikator für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse Berlin sind die Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs. Die Berliner Sparkasse verwendete den Terminus „frühestens“, was bei den betroffenen Darlehensnehmern für Irritationen sorgte, da diese nicht problemlos erkennen konnten, welcher Zeitpunkt nun maßgeblich sein soll.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Sparkasse Pforzheim Calw

Da die Sparkasse Pforzheim Calw ebenfalls nicht das Muster für die Widerrufsbelehrungen verwendet hat, kann auch diese sich nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Der verwendete Text zeigt deutliche Abweichungen zu den gesetzlichen Bedingungen.

In ihren Kreditverträgen hat die Sparkasse Pforzheim Calw oftmals die Formulierung: „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurde.“ verwendet.

Der Bundesgerichtshof hat aber bereits 2009 entschieden, dass die verwendete Formulierung unwirksam und fehlerhaft ist (Az. XI ZR 33/08).

Auch hier stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf für Verbraucher also sehr gut. Egal ob der Darlehensvertrag bereits gekündigt oder die Vorfälligkeitsentschädigung schon gezahlt wurde. Eine Prüfung der Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Pforzheim Calw lohnt sich definitiv.

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Decker & Böse hat sich auf die Rückabwicklung von Verträgen der Sparkassen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen spezialisiert. Mit unserer Erfahrung aus über 10.000 Fällen kennen wir die Tricks der Kreditinstitute und wissen genau, wie wir auch Ihren Vertrag mit der Sparkasse erfolgreich rückabwickeln können. Gerne kümmern wir uns um den Widerruf Ihrer Finanzierungsverträge für Sie! Wir setzen Ihr Recht für Sie durch! In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag der Sparkasse auf Fehler.

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