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Wer an die Bank eine hohe Nichtabnahmeentschädigung zahlen soll und diese umgehen will, sollte einen Darlehenswiderruf prüfen lassen.
Häufig bei Forward-Darlehen oder Anschlussfinanzierungen
Banken verlangen die besonders oft eine Entschädigung, wenn entgegen der ursprünglichen Erwartungen, die Darlehen nicht mehr lukrativ genug sind. Dies passiert meist, wenn die aktuellen Zinsen niedriger sind als im Vertrag vereinbart.
Besonders oft geschieht dies bei den sogenannten Forward-Darlehen. Dabei unterschreibt der Kunde einen Darlehensvertrag, kann diesen hingegen erst fünf Jahre später abrufen.
Im Zeitalter von Niedrigzinsen nehmen immer mehr Leute ihr Darlehen nicht ab. Das Loslösen vom alten Vertrag sollte dabei jedoch gut überlegt werden. Meist ist die Entschädigung für die Bank so hoch, sodass viele gut beraten sind, beim alten Vertrag zu bleiben. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man die Nichtabnahmeentschädigung umgehen kann.
Unterschiedliche Berechnungen der Strafzahlung
Um die Entschädigungssumme zu berechnen gibt es zwei Arten: Die sogenannte Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.
Bei der Aktiv-Aktiv-Methode wird die Differenz zwischen Zinssätzen des nicht angenommenen Darlehens und den Zinsen des aktuellen Darlehens vom Kreditgeber berechnet.
Wesentlich häufiger wird jedoch die Aktiv-Passiv-Methode verwendet. Hierbei geht es um die Differenz zwischen den entgangenen Zinsen und der Rendite bei einer Anlage der Darlehenssumme in Hypothekenpfandbriefen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. November 2000, Az. XI ZR 27/00).
Risikokosten unterscheiden sich deutlich
Ob die Banken das Geld letztendlich tatsächlich anlegen, ist dabei nicht von Bedeutung. Die zu zahlende Entschädigung muss noch um die entfallenen Verwaltungs- und Risikokosten gekürzt werden. Diese unterliegen allerdings keinen festen Regeln. Diese sind daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Banken ziehen dabei das individuelle Risiko eines Zahlungsausfalls heran.
Wichtig ist dabei, dass man nicht vorschnell die geforderte Summe zahlen sollte. Genauso auch bei der Vorfälligkeitsentschädigung.
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale stellte in einer Studie fest, dass die Banken die Berechnungen sehr oft unterschiedlich vornehmen. Teilweise setzt die Bank den Risikoabschlag zu niedrig an, was zu extrem hohen Summen bei der Berechnung führen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied in einem Urteil im Jahre 2013, dass Banken bei ihrer Berechnung keine pauschale Gebühr verlangen dürfen (Az. 23 U 50/12).
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Nichtabnahmeentschädigung zu umgehen?
sbesondere bei Baukrediten ist es schwierig, aus dem Kreditvertrag herauszukommen. Meist können Betroffene nur von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei gilt jedoch die sechsmonatige Kündigungsfrist.
Widerrufsjoker kann Abhilfe schaffen
Der Ausweg ist dabei auch hier der sogenannte Widerrufsjoker. Dieser kommt zum Einsatz, wenn das Kreditinstitut Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht haben.
Verbraucher haben grundsätzlich bei Vertragsschluss eine 14-tägige Widerrufsfrist. Werden jedoch Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, beginnt diese Frist nie zu laufen, sodass auch nach Jahren der Vertrag noch widerrufen werden kann.
Mehr über den Widerrufsjoker und wie dieser funktioniert, erfahren Sie auch in unserem Video:
Nichtabnahmeentschädigung umgehen dank Fehlern in Widerrufsbelehrungen
Die Fehler der Banken sind dabei vielseitig. Oft handelt es sich um formale Mängel im Vertrag. Banken müssen bei ihrer Widerrufsbelehrung bestimmte Formalien einhalten wie zum Beispiel die zu den gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechten. Werden diese Formalien nicht eingehalten, kann der Darlehensnehmer den Vertrag widerrufen.
Widerruf nach Zahlung der Entschädigung noch möglich!
Der Widerruf ist dabei noch möglich, wenn der Kreditnehmer bereits eine Nichtabnahmeentschädigung gezahlt hat, aber nach Jahren noch Fehler in seiner Widerrufsbelehrung findet.
Zwar sind sich die Gerichte bei einer Vertragsauflösung noch nicht einig, ob eine Rückerstattung noch möglich ist, nach Auffassung vieler Experten ist eine Rückzahlung dennoch grundsätzlich möglich.
DB-Anwälte ist eine Bank- & Kapitalmarktrechtskanzlei, die sich auf das Verbraucherrecht spezialisiert hat. Lassen Sie eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung von uns vornehmen.
Anschließend können wir Ihnen mitteilen, inwieweit Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung ihres Darlehensvertrages bestehen.
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