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Widerrufsrecht bei Förderdarlehen: Verbraucher sollten den Widerrufsjoker nutzen und ihr Darlehen rückabwickeln
Unterschiedliche Widerrufsrechte bei Förderdarlehen
Je nachdem, wann Sie Ihr Förderdarlehen abgeschlossen haben, ist das Widerrufsrecht anzuwenden. Dabei gilt es folgende Daten zu beachten:
1. Zwischen 01.08.2002 und 10.06.2010 abgeschlosseneFörderdarlehen
Diese Darlehen haben in den allermeisten Fällen gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf, das sogenannte ewige Widerrufsrecht, auch Widerrufsjoker genannt.
Dieses steht bei unzureichender Widerrufsbelehrung allein Verbrauchern zu, die Ihre Förderdarlehen nicht direkt von der Förderbank, sondern wie in fast allen Fällen üblich, von einer Geschäftsbank bekommen haben. Die Förderbank dient fast immer nur als Bürge, vergibt das Darlehen aber nie selbst.
2. Zwischen 11.06.2010 und 12.06.2014 abgeschlosseneFörderdarlehen
Diese Darlehen können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur dann trotzdem nicht widerrufen werden, wenn im Darlehen für den Darlehensnehmer bessere als marktübliche Konditionen beziehungsweise höchstens der marktübliche Zins vereinbart wurden (vgl. § 491 II BGB).
Nach unserer Erfahrung wurden in vielen Darlehen aber gerade keine besonderes guten Konditionen für den Verbraucher vereinbart, weshalb danach auch noch viele KfW-Darlehen seit 11.06.2010 widerrufen werden können. Zudem ist der Personenkreis meist auch nicht eng genug eingrenzt, was ebenfalls für ein Widerrufsrecht bei Förderdarlehen spricht. Diese Einschätzungen bestätigte nun auch ein Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 07.10.2016 (Az.: 5 O 262/14).
3. Seit dem zwischen 13.06.2014 abgeschlosseneFörderdarlehen
Diese Darlehen können ebenfalls noch widerrufen werden, insbesondere wenn die Darlehensabschlüssen in Form von Fernabsatzverträgen und in sog. Haustürsituationen erfolgten.
Ergebnis: Sollten Sie Ihre Förderdarlehen seit 01.08.2002 abgeschlossen und noch nicht erfolgreich mittels Widerrufsjoker abgewickelt haben, besteht jetzt Handlungsbedarf bevor das Zinsniveau deutlich steigt.
Nutzen Sie jetzt Ihr Widerrufsrecht bei Förderdarlehen
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