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Clerical Medical Lebensversicherung Widerspruch

| Versicherungsrecht

Die Clerical Medical Lebensversicherung muss nach erklärtem Widerspruch rückabwickeln

Das Landgericht Chemnitz hat in seiner Entscheidung, die britische Clerical Medical zur Rückabwicklung der Lebensversicherung eines Kunden nach erklärtem Widerspruch verurteilt (Az. 5 O 1586/16). Der Verbraucher erhält nach dem Urteil die Auszahlung eines Mehrbetrages. Tausende von deutschen Anlegern haben in den 90er Jahren verstärkt in Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen des englischen Anbieters investiert. Vermehrt hatten Verbraucher in eine Kombination aus Kredit und Rentenversicherung investiert, die sogenannte Sicherheits-Kompakt-Rente.

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Clerical Medical Lebensversicherung: Versprochenen Renditen bleiben aus

Trotz der hohen Versprechungen der Clerical Medical Lebensversicherung blieben die hohen Ausschüttungen für Verbraucher aus. So geschah es auch bei den „Wealthmaster“ Produkten. Die in zahlreichen Fällen an Verbraucher ausgeschütteten Renditen reichten nicht einmal dafür aus, um die laufenden Zinsen des Darlehen zu begleichen. Viele Verbraucher, die hohe Investitionen getätigt hatten, standen nun da. Das oben genannte Urteil des Landgerichts Chemnitz jedoch stärkt Anlegern den Rücken.

Clerical Medical Lebensversicherung: Widerspruchsmöglichkeit der Verbraucher besteht weiterhin

Auch wenn sich diese Investitionsmöglichkeit als Desaster für Verbrauch darstellt, können diese mithilfe des Urteils aus Chemnitz gegen die Clerical Medical juristisch vorgehen. Die Kunden der Clerical Medical können dem Unternehmen gegenüber den Widerruf- bzw. Widerspruch erklären, um aus dem Vertragsverhältnis rauszukommen. Wie zahlreiche andere Versicherer hat auch die Clerical Medical fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Unterlagen verwendet. Durch Erklärung des Widerrufs bzw. Widerspruchs wird das Vertragsverhältnis nämlich rückabgewickelt. Verbraucher erhalten bei einem Widerruf bzw. Widerspruch einen höheren Betrag ausgezahlt, als bei Kündigung der Versicherung.

Clerical Medical Lebensversicherung: Urteil Chemnitz (Az. 5 O 1586/16)

Im Chemnitzer Urteil hatte ein Verbraucher geklagt, der bei der Clerical Medical eine Lebensversicherung im Jahre 1999 abgeschlossen hatte. Diese Lebensversicherung bestand aus einer Kombination von Lebensversicherung, Rentenversicherung und Kredit. Der Verbraucher hatte im Rahmen des Vertragsverhältnisses eine einmalige Prämie von 217.000 € gezahlt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zahlte die Clerical Medical lediglich 249.000 € aus. Hierbei handelt es sich um eine sehr schmale Rendite von zwei Prozent jährlich für einen Zeitraum über vierzehn Jahre. Da der Verbraucher mit der Rendite unzufrieden war widersprach er seinem Vertrag und forderte die Clerical Medical zur Rückabwicklung des Vertrages auf, trotz vorheriger Auszahlung. Der rechtliche Vertreter des Verbrauchers monierte, sein Mandant sei nicht hinreichend über das ihm zustehende Widerspruchsrecht belehrt worden. Dadurch beginne die First gar nicht zu laufen an. Der Widerspruch sei daher auch sechzehn Jahre nach Abschluss des Vertrages wirksam. Auf Basis eines Gutachtens wurde die Clerical Medical zur Nachzahlung von mehr als 150.000 € verklagt.

Clerical Medical Lebensversicherung: Gericht bestätigt Anspruch des Verbrauchers gegen Clerical Medical

Das Landgericht Chemnitz gab der Klage statt und bestätigte den Anspruch des Verbrauchers auf Nachzahlung. Die Clerical Medical habe den Verbraucher nicht hinreichend über das Widerspruchsrecht belehrt. Auch wurden zahlreiche Fehler in den Vertragsunterlagen bemängelt. Zudem sei die Widerspruchsinformation nicht drucktechnisch hervorgehoben gewesen. Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts des Verbrauchers verneinte das Gericht mit aller Deutlichkeit. Die Clerical Medical ging zwar in Berufung gegen das Urteil. Jedoch machte das Oberlandesgericht Dresden deutlich, dass es zugunsten des Verbrauchers entscheiden werde. Die Clerical Medical wurde durch das Gericht zu einem Vergleich bewegt und zahlte dem klagenden Verbraucher einen Betrag von 70.000 € nach.

Dieser Fall illustriert, dass Verbraucher ihre Vertragsunterlagen in jedem Fall von einer auf das Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen sollten. In zahlreichen Fällen lohnt sich die Erklärung eines Widerspruchs für Verbraucher. Die Gerichte entscheiden in diesen Fällen meist verbraucherfreundlich.

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