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Donnerstag 26. September 2019

Risikolebensversicherung – Auszahlung nur an Hinterbliebene

Seit Jahren macht sich der Niedergang des weltweiten Zinssatzes bei der sparenden Bevölkerung bemerkbar. Immer wieder wird geraten, in Immobilien zu investieren, da es sich ohnehin nicht lohne, das Geld auf dem Konto liegen zu lassen. Auch für Kreditnehmer scheint sich dieses Niedrigzinsniveau sehr zu lohnen.

Dass sich hinter dem niedrigen Zinssatz nun auch andere Probleme bemerkbar machen, bekommen viele Deutsche in Form ihrer Lebensversicherung zu spüren. Denn die Rendite bleibt in den allermeisten Fällen weit hinter dem zurück, was man eigentlich von ihr erwarten durfte, sodass nicht Wenige bei Ihrer Risikolebensversicherung an eine Auszahlung denken.

Gibt es bei einer Risikolebensversicherung die Möglichkeit einer Auszahlung?

Darunter gibt es auch viele Versicherungsnehmer die ihre Lebensversicherung auflösen wollen, indem sie sie kündigen.

Schwierig ist die vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung bei bestimmten Arten. Eine vorzeitige Auszahlung ist beispielweise bei einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen, da diese nur im Todesfall möglich ist.

Achtung vor Kündigung – Rückkaufswert der Lebensversicherung sehr gering!

Will man sich nun seiner Lebensversicherung entledigen, indem man den Lebensversicherungsvertrag auflöst, so sollte man dies mit Bedacht tun. Denn der Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung ist dabei gerade in den Anfangsjahren sehr gering. Ein finanzieller Verlust geht damit fast immer einher, sodass die Kündigung nur in wirklichen Ausnahmefällen Sinn macht.

Lebensversicherung doch noch loswerden – Widerrufsjoker hilft

Um die Lebensversicherung doch noch loszuwerden, kann man diese durch den Widerrufsjoker doch noch widerrufen. Denn haben die Versicherungen bei Vertragsabschluss Fehler in der Widerrufsbelehrung gemacht, so fängt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht an zu laufen. Verträge können dementsprechend auch nach Jahren noch widerrufen werden. Infolgedessen wandelt sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um, sodass alle bisher erhaltenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.

Nach einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Decker & Böse ist eine auf das Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei. Wir zählen dabei bundesweit mit über 10.000 bearbeiteten Fällen zu den führenden Sozietäten. Bauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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