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Mittwoch 26. Juni 2019

Was bringt die Auszahlung Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung war in der Vergangenheit immer öfter ein Ärgernis als eine Freude. Bei vielen Versicherungsnehmern ergab die Lebensversicherung dabei selten was sie versprach, sodass nicht wenige Versicherte ihre vermeintliche Altersvorsorge vorzeitig loswerden wollen. Dabei kommt vielen eine Auszahlung Lebensversicherung zuerst in den Kopf.

Ist die vorzeitige Auszahlung Lebensversicherung überhaupt grundsätzlich möglich?

Um sich seiner Lebensversicherung zu entledigen, gibt es dabei zahlreiche Möglichkeiten. Diese reichen von einer vorzeitigen Kündigung und Auszahlung bis zum Widerruf der Lebensversicherung. Schwierig ist die vorzeitige Auszahlung der Lebensversicherung bei bestimmten Arten. So ist beispielweise eine vorzeitige Auszahlung bei einer Risikolebensversicherung ausgeschlossen, da diese nur im Todesfalle möglich ist.

Anders ist es jedoch bei der Kapitallebensversicherung. Problematisch an einer vorzeitigen Auszahlung ist bei dieser Art der Lebensversicherung, dass anfänglich viele Kosten in Form von Gebühren anfallen, sodass der Versicherungsnehmer gerade in den Anfangsjahren nur wenig Kapital erhält.

Daher sollte eine Kündigung bei der Kapitallebensversicherung in den Jahren nach Vertragsschluss unbedingt vermieden werden, da sonst ein Minusgeschäft unausweichlich ist.

Lohnt sich die Kündigung der Lebensversicherung?

Für viele Versicherungsnehmer ist dabei meist überhaupt nicht klar, inwiefern sich eine Kündigung überhaupt auszahlt. Denn kündigt man die Lebensversicherung vorzeitig, erhält man nicht nur einen sehr geringen Rückkaufswert, sondern lässt auch den Schlussbonus entfallen. Eine Kündigung  der Lebensversicherung sollte daher wohl überlegt sein.

Bester Ausweg: Widerruf der Lebensversicherung!

Um einer geringen Auszahlung der Lebensversicherung zuvorzukommen, bleibt vielen Versicherungsnehmern neben der Kündigung noch ein zweiter Weg.

Der Widerruf der Lebensversicherung

Der Widerruf der Lebensversicherung ist dabei möglich, sofern Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen. Verträge können dadurch auch nach Jahren noch widerrufen und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt werden.

Anhand eines kleinen Beispiels können Sie sehen, inwiefern sich der Widerruf im Vergleich zur Kündigung der Lebensversicherung auszahlen kann:

Bisherige Einzahlung durch Mandanten: 50. 000€  
Auszahlung durch Widerruf:                   80. 877,64€  
Zuwachs durch Widerruf:                        62 %

Um die Fehler in der Widerrufsbelehrung zu erkennen bedarf es eines geschulten Auges durch einen Rechtsanwalt. Denn für viele Versicherer geht es bei jedem Widerruf um viel Geld, sodass sich die Unternehmen gegen jeden einzelnen Widerruf mit harten Bandagen wehren.

Decker& Böse ist auf das Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei. Wir zählen dabei bundesweit mit über 10. 000 bearbeitete Fälle zu führenden Kanzleien beim Widerruf der Lebensversicherung. Bauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular.

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