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So funktioniert der Widerruf Ihrer Lebensversicherung
Immer wieder wurde in den letzten Jahren bekannt, dass millionenfach Versicherungsverträge fehlerhaft abgeschlossen wurden. Doch was genau lief falsch?
Die Versicherungen in Deutschland haben zwischen 1994 und 2007 viele Verträge nach dem Policenmodell abgeschlossen. Der Versicherungsnehmer beantragte den Abschluss eines Vertrages und der Versicherungsgeber nahm diesen Antrag an, indem er dem Verbraucher allgemeine Versicherungsbedingungen und die nötigen Verbraucherinformationen zusendete.
Dabei unterliefen vielen Versicherungsunternehmen, so auch der R+V Versicherung, aber allerlei Fehler. Aufgrund des starken Verbraucherschutzes gilt in Deutschland die Regel, dass Verbraucher bis zu 14 Tage nach dem Abschluss eines Vertrages einen Vertrag widerrufen können. Nimmt der Versicherer beispielweise jedoch gar keine Widerrufsbelehrung vor, oder macht er bei dieser Fehler, gilt die Widerrufsfrist als noch nicht begonnen. Dementsprechend kann der Verbraucher auch nach Jahren noch seinen abgeschlossenen Vertrag widerrufen. Im besten Fall steht dem Verbraucher ein lebenslanges Widerrufsrecht zu. Statt also beispielsweise die R+V Lebensversicherung zu kündigen, ist es dem Versicherten dadurch möglich, die R+V Lebensversicherung zu widerrufen. Dieser Weg ist deutlich lukrativer!
Was waren die Fehler der Versicherungen?
Häufige Fehler der Versicherungen waren beispielweise, dass sich die Widerrufsbelehrung nicht deutlich genug vom übrigen Vertrag abhob. Dies konnte durch zu kleine Schrift oder aber auch fehlenden Fettdruck geschehen sein. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil im Jahre 2016 (AZ IV ZR 122/14).
Ein weiteres Urteil vom BGH in Sachen Widerruf von Lebensversicherung erging schon 2004 (AZ IV ZR 58/03) Dabei ging es um falsche Angaben der Versicherungen zum Fristablauf. Fälschlicherweise wurde des Öfteren behauptet, für den Widerruf komme es auf den Zugang des Widerrufs an. Laut §5a II 3 VVG genügt aber das rechtzeitige Absenden des Widerrufs.
Um welche Fälle könnte es sich bei den fehlerhaften Verträgen handeln?
Konkret soll es sich um Fälle zwischen 1994 und 2007 handeln. In diesen sollen vorgefertigte Formulare von vielen Versicherungen benutzt worden sein, bei denen folglich immer wieder dieselben Fehler aufgetreten sind. Zwar ist eine genaue Prognose der Erfolgsaussichten momentan noch schwierig vorauszusagen, Experten sprechen aber immer wieder von einer 60% prozentigen Chance, die Lebensversicherung rückabwickeln zu können. Teilweise wurden mehrere tausend Widerrufsbelehrungen überprüft, mit dem Ergebnis, dass keine einzige verbraucherrechtskonform war.
R+V Lebensversicherung kündigen und danach noch widerrufen?
Auch wenn eine Lebensversicherung bereits gekündigt wurde, ist ein Widerruf auch nachträglich noch möglich! Der BGH entschied in einem Urteil aus dem Jahre 2014, dass auch nachträgliche Widerrufe noch möglich sind. Damit schloss er sich einem Urteil aus dem Jahre 2013 vom Europäischen Gerichtshof an, in dem selbiges entschieden wurde.
Wie läuft ein Widerruf der R+V Lebensversicherung ab?
Können bei einer Widerrufsbelehrung Fehler nachgewiesen werden, müsste der Vertrag rückabgewickelt werden und der Versicherer müsste alle bereits eingezahlten Beiträge rückerstatten. Zwar darf der R+V Konzern den Risikoanteil abziehen, alles andere würden Sie jedoch erhalten.
Sie würden, je nach Risikoanteil, dementsprechend fast so dastehen, als hätten Sie die R+V Lebensversicherung nie abgeschlossen.
Statt R+V Lebensversicherung kündigen: widerrufen!
Somit ist ein solcher Widerruf finanziell wesentlich vorteilhafter, als wenn Sie Ihre R+V Lebensversicherung kündigen.
Zwar ist es theoretisch möglich, auch selber die Fehler in der Widerrufsbelehrung zu finden. Doch sollte man sich bewusst machen, dass es den Versicherungskonzernen bei solch vielen Verträgen um viel Geld geht. Dementsprechend wehren sich diese gegen jeden einzelnen Widerruf. Ein auf Widerruf von Lebensversicherungen spezialisierter Anwalt kann Ihnen in diesem Prozess helfen und berät Sie zu Ihren Chancen und dem besten Vorgehen.
Sie können in Sachen Widerruf von Lebensversicherungen auf unsere jahrelange Erfahrung vertrauen. Wir zählen zu den deutschlandweit führenden Verbraucherrechtskanzleien, sodass wir auch für Ihren Widerruf der R+V Lebensversicherung das bestmögliche für Sie herausholen können.
Wie sieht es mit anfallenden Kosten aus?
Sofern Sie noch keinen Widerspruch erklärt haben, kann das Verfahren von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Dabei haben jedoch viele Versicherungen mittlerweile einen Widerruf nicht mehr in die Verträge integriert. Wir können Ihnen jedoch sagen, welche Rechtsschutzversicherung solche Verfahren noch übernimmt. Denn ein Kostenrisiko gibt es bei uns nicht! Gern prüfen wir Ihre Chancen im kostenlosen Erstgespräch.
R+V Lebensversicherung kündigen oder widerrufen? Unser Video-Tipp
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