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Ist ein Rücktritt vom Leasingvertrag möglich?

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Wer den Rücktritt seines Leasingvertrages im Abgasskandal vornehmen will, der benötigt, wie auch in allen anderen Fällen eines Rücktritts, einen guten Rücktrittsgrund. Dies kann der Fall sein, wenn eine Vertragspartei beispielsweise die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder man sich das Auto aus finanziellen Gründen nicht mehr leisten kann. Vor allem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal fürchten viele Dieselfahrer kommende Fahrverbote in den Städten und wollen daher Ihren Diesel gegen einen Benziner tauschen.

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Rücktritt vom Leasingvertrag oft schwierig

Problematisch kann jedoch sein, dass ein Rücktrittsgrund nicht immer direkt gegeben ist. Denn die Abweichungen vom Schadstoffausstoß infolge des Dieselabgasskandals werden teilweise als nicht erheblich genug eingestuft.

Daher kann man nicht sagen, dass durch den Dieselabgasskandal und die millionenfache Manipulation deutscher Fahrzeuge ein Rücktritt des Leasingvertrages automatisch möglich ist.

Widerrufsjoker als Alternative zum Rücktritt

Wer sein Dieselfahrzeug doch noch loswerden möchte, kann dies mittels des Widerrufsjokerstun.

Denn wer bei seiner Autofinanzierung einen Kredit- oder Leasingvertrag bei einer Autobank geschlossen hat, hat ein Widerrufsrecht inne, welches er auch heute noch ausüben kann.

Dieselbesitzer können den Widerrufsjoker nutzen, um den Autokredit bei der Audi-Bank rückabzuwickeln.

Wieso funktioniert das Widerrufsrecht der Autofinanzierung noch nach Jahren?

Aufgrund von Standardformularen sind bis zu 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Die 14-tägige Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen fängt bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht an zu laufen.

Die Folge ist, dass das Widerrufsrecht bei einer Autofinanzierung auch nach Jahren noch ausgeübt werden kann. Der Vertrag wandelt sich dabei in ein Rückgewährschuldverhältnis um, sodass alle eingezahlten Leasingraten erstattet werden müssen. Der Leasingnehmer muss gegebenenfalls nur eine Nutzungsentschädigung an den Leasinggeber entrichten.

Widerrufsjoker bei Leasingverträgen auch nach BGH-Urteil möglich

Gute Nachrichten für Verbraucher:

Restwertleasingverträge und Kilometerleasingverträge, die per Fernabsatz (bspw. online oder durch einen Händler) geschlossen wurden, sind auch nach dem BGH-Urteil vom 24.02.2021 (Az.: VIII ZR 36/20) widerrufbar! Ausgenommen davon sind ausschließlich Kilometerleasingverträge, die vor Ort abgeschlossen wurden. Sind Sie unsicher, ob das Ihren Leasingvertrag betrifft? Kein Problem, gerne prüfen wir Ihre Erfolgschancen kostenfrei für Sie!

Die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf des Leasingvertrages stehen sehr gut. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Setzen Sie dabei auf jahrelange Erfahrung in der Rückabwicklung von Verträgen. Decker & Böse zählt bundesweit zu den führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Wir konnten unseren Mandaten bereits in über 10.000 Fällen gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich zur Seite stehen.

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