Zum Hauptinhalt springen

Die Charta der Vereinten Nationen

Verfassung der Vereinten Nationen (UN).

Die Charta der Vereinten Nationen (United Nations) ist der Gründungsvertrag der Organisation der Vereinten Nationen. Sie wird auch als Verfassung oder Charta bezeichnet und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen den Mitgliedsländern dar. Heutzutage gehören den Vereinten Nationen 193 Staaten an.

Die UN Charta regelt universelle Ziele und Grundsätze der Staatengemeinschaft mit dem Ziel, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren. Damit unterstützt sie das Menschen- und Völkerrecht. Den Vereinten Nationen gehören verschiedene Organe an, wie der Internationale Gerichtshof oder der UN-Sicherheitsrat. Diese versuchen, Gerechtigkeit zu üben, Konflikte zu vermeiden oder sie zu lösen. Auch leisten sie humanitäre Hilfe, um wirtschaftliche, kulturelle, soziale oder humanitäre Probleme zu lösen.

Die UN Charta wurde von seinen Mitgliedsstaaten am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet. Die Vereinigung bestand ursprünglich aus 50 Ländern. Polen folgte als 51. Mitglied kurze Zeit später, da das Land zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch im Prozess der Regierungsbildung war. In Kraft trat sie am 24. Oktober 1945. Sowohl die Deutsche Demokratische Republik (DDR) als auch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) traten dem Staatenbund am 18. September 1973 bei. Deutschland als Gesamtheit wurde dann am 3. Oktober 1990 Mitglied, nachdem die Bundesländer der DDR Teil der BRD wurden.

Inhalte der UN-Charta

Die Inhalte der Charta der Vereinten Nationen lassen sich in insgesamt 19 Kapitel unterteilen.

  • Kapitel I – Ziele und Grundsätze
  • Kapitel II – Mitgliedschaft
  • Kapitel III – Organe
  • Kapitel IV – Die Generalversammlung
  • Kapitel V – Der Sicherheitsrat
  • Kapitel VI – Die friedliche Beilegung von Streitigkeiten
  • Kapitel VII – Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen
  • Kapitel VIII – Regionale Abmachungen
  • Kapitel IX – Internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet
  • Kapitel X – Der Wirtschafts- und Sozialrat
  • Kapitel XI – Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
  • Kapitel XII – Das internationale Treuhandsystem
  • Kapitel XIII – Der Treuhandrat
  • Kapitel XIV – Der Internationale Gerichtshof
  • Kapitel XV – Das Sekretariat
  • Kapitel XVII – Übergangsbestimmungen betreffend die Sicherheit
  • Kapitel XVI – Verschiedenes
  • Kapitel XIX – Ratifizierung und Unterzeichnung

Links:

Charta der Vereinten Nationen

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung