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Hundezwinger

Ein Hundezwinger ist ein begrenzter eingefasster Raum, der Hunden als Rückzugsort und Unterbringung dienen kann. Hundehalter haben sich beim Bau und der Haltung an bestimmte gesetzliche Vorschriften zu halten.

Was ist ein Hundezwinger?

Ein Hundezwinger erfüllt den Zweck, ein Tier für eine kurze Zeit alleine lassen zu können. Er dient einem Hund als ein sicherer Rückzugsort. Jedoch muss er den gesetzlichen Vorschriften nachkommen. Hundehalter müssen diesen zum Wohl des Tieres Folge leisten. Eine ausschließende Zwingerhaltung gilt nicht als artgerecht. Bedeutsame Vorschriften zu dieser Art der Haltung stehen in der Tierschutz-Hundeverordnung. Die Ansprüche an die Zwingerhaltung sich in § 6 vorzufinden. Darin steht unter anderem, dass die Haltung im Freien stattfinden muss. Zudem hat der Hundehalter dennoch die Pflicht, sich mit dem Zwingerhund umfangreich zu beschäftigen und ihm ausreichend Auslauf und Sozialkontakt zu gewähren.

Welche Mindestgröße muss ein Hundezwinger in Deutschland haben?

Der § 6 der Tierschutz-Hundeverordnung bestimmt, welche uneingeschränkt brauchbare Bodenfläche sich in einem Hundezwinger befinden muss. Diese ist von der Widerristhöhe des Hundes abhängig:

  • Widerristhöhe bis 50 cm braucht mindestens eine 6 qm großen Bodenfläche
  • Widerristhöhe über 50 bis 65 cm benötigt mindestens eine 8 qm große Bodenfläche
  • Widerristhöhe über 65 cm erfordert mindestens eine 10 qm große Bodenfläche

Soll der Zwinger für eine Hündin mit ihren Welpen oder mehr Hunde ausgelegt sein, muss die Bodenfläche zusätzlich um die Hälfte der Fläche für einen Hund erweitert werden. Der Hund darf mit seinen Vorderpfoten die obere Begrenzung stehend nicht berühren, was beim Messen der Höhe der Umrandung beachtet werden muss. Wenn der Hund sich mindestens 5 Tage pro Woche die meiste Zeit am Tag nicht im Zwinger aufhält, reicht auch eine Zwingerfläche von mindestens 6 Quadratmeter.

Wann ist eine Zwingerhaltung (nicht) erlaubt?

Eine Zwingerhaltung von Hunden in reinen Wohngebieten ist untersagt. Wenn es allerdings ein allgemeines Wohngebiet ist, liegt eine Berechtigung zur Haltung von bis zu zwei Hunden vor.

Ein Nachbar, der das Bellen der Zwingerhunde im Garten als Störung wahrnimmt, hat die Möglichkeit, die Baubehörde einzuschalten. Diese kann eine Zwingerhaltung auch unterbinden.

Wie groß muss der Abstand zum Nachbargrundstück bei einer Zwingerhaltung sein?

Der Abstand zu einem Nachbargrundstück hängt vom Einzelfall ab und kann nicht grundsätzlich festgelegt werden. Die Rechtsprechung empfindet Hundezwinger im Umfeld von sonst ruhigen Wohngrundstücken als kritisch. Schließlich kann die Haltung mehrerer Hunde auf einem begrenzten Raum in einem offenen Zwinger zu einem erhöhten Lärmpotential führen – besonders morgens, abends und nachts, zu extrem schutzwürdigen Zeiten.

Ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts von 1992 besagt beispielsweise, dass eine Hundehaltung von mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet nicht erlaubt ist und durch die Bauaufsichtsbehörde untersagt werden kann. Diese bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit beruht auf der mit der Hundehaltung verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigung wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück.

Wann braucht man eine Baugenehmigung für einen Hundezwinger?

Ob man eine Genehmigung braucht, um einen Hundezwinger bauen zu dürfen, steht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die jeweiligen Bauordnungen genehmigen Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für spezielle bauliche Anlagen. Gebäude mit einer bestimmten Höhe, die Tiere vorübergehend schützen, zählen dazu.

Ein baugenehmigungsfreies Vorhaben wie dieses nach § 63 in der Anlage zu § 63 ist in der Hessischen Bauordnung festgelegt. Auch die Bauordnungen für Niedersachsen und Bayern stufen diese Gebäude als eine verfahrensfreie Baumaßnahme ein.

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