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Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung sichert im Falle des eigenen Todes die Hinterbliebenen finanziell ab. Hierfür zahlt man monatlich eine vereinbarte Summe an die Versicherung und im Falle des Todes zahlt die Versicherung eine Rente oder Einmalzahlung an die Hinterbliebenen. Darüber hinaus spart man bei manchen Lebensversicherungen für das Alter Geld an, wie bei einer Rente.

Arten der Lebensversicherung

Es gibt verschiedene Formen der Lebensversicherung, die aber alle eine Vorsorge bilden sollen. Je nach Form, liegt der Schwerpunkt entweder in der Absicherung der Familie (Risikolebensversicherung) oder in der Geldanlage und der Vorsorge für das Alter (Kapitallebensversicherung/fondgebundene Lebensversicherung).

1. Risikolebensversicherung

à Bei der Risikolebensversicherung wird das eigene Leben versichert. Dafür wird eine Einzahlung und eine Vertragslaufzeit vereinbart. Wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt, erhält der Begünstige eine Einmalzahlung. Diese übersteigt im Regelfall deutlich die eingezahlte Summe. Wenn die Vertragslaufzeit abläuft und der Versicherte noch lebt, erhält der Begünstigte kein Geld. Genau darin liegt das abzuwägende Risiko der Risikolebensversicherung.

2. Klassische Lebensversicherung / Kapitallebensversicherung

à Bei der klassischen Lebensversicherung zahlt der Versicherte ebenfalls monatlich einen Beitrag und im Falle des Todes des Versicherten erhält der Begünstigte eine vereinbarte Zahlung. Meist beträgt diese Zahlung nur die Summe der eingezahlten Beiträge plus Garantiezins. Jedoch gibt es meist einen garantierten Mindestbetrag, der an die Hinterbliebenen gezahlt werden muss. Davon abgezogen werden noch Abschluss- und Verwaltungskosten. Nach Ende der Laufzeit verfällt das Geld jedoch nicht, sondern wird dem Versicherten in Form einer Rente ausgezahlt. Somit ist eine klassische Lebensversicherung zusätzlich eine Möglichkeit Geld für das Alter anzulegen.

3. Fondgebundene Lebensversicherung

à Die fondgebundene Lebensversicherung ist eine Sonderform der Kapitallebensversicherung. Auch bei dieser Versicherung bekommen die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten eine garantierte Mindestsumme ausgezahlt und der Versicherte spart Geld für das Alter an. Jedoch wird das Geld gezielt in Aktienfonds angelegt, sodass höhere Renditen erzielt werden können. Daneben besteht aber auch ein höheres Risiko, denn es gibt keine Mindestverzinsung.

4. Verbundene Lebensversicherung (Partnerlebensversicherung / Über-Kreuz-Versicherung)

Die verbundene Lebensversicherung ist eine Sonderform der Risikolebensversicherung. Dabei teilen sich zwei Menschen, zum Beispiel Eheleute, einen Versicherungsvertrag. Wenn einer der Versicherten verstirbt, fließt die volle Versicherungssumme dann an den verbliebenen Partner. Damit wird der Lebensstandard bei Paaren mit doppeltem Einkommen gesichert. Es kann aber beispielsweise auch eine gemeinsame Investition von zwei Geschäftspartnern auf diese Weise abgesichert werden.

VersicherungsartProContra
RisikolebensversicherungNiedriger Beitrag
Höhere ausgezahlte Summe
Risiko kein Geld zu erhalten
KapitallebensversicherungGeld wird in jedem Fall ausgezahlt
Garantiezins
Weniger Gewinn, eher Geldanlage
Fondgebundene LebensversicherungGeld wird in jedem Fall ausgezahlt
Höhere Zinsen möglich
kein Garantiezins
höheres Risiko für Verluste
Verbundene LebensversicherungPartner sichern sich gegenseitig ab
Hoher abgesicherter Betrag
Risiko kein Geld zu erhalten

 

Kosten der Versicherung

Folgende Faktoren können die monatlichen Kosten der Lebensversicherung beeinflussen:

  • Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, zum Beispiel durch Vorerkrankungen
  • Laufzeit des Vertrages
  • Auszuzahlende Versicherungssumme
  • Zusatzleistungen, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Verwaltungs- und Vertriebskosten
  • Zusatzfaktoren, wie zum Beispiel ein riskantes Hobby

Möglichkeiten, sich von der Lebensversicherung zu lösen

Für den Versicherungsnehmer gibt es im Wesentlichen vier Möglichkeiten sich von der Lebensversicherung, beziehungsweise den Einzahlungen, zu lösen: Kündigung, Widerruf, Verkauf und Beitragsfreistellung.

1. Kündigung

Die Kündigung ist eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Die Kündigung einer Lebensversicherung ist meist nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit möglich. Jedoch erhält der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert der Versicherung zurück, was häufig ein Verlustgeschäft darstellt. Denn gerade in den ersten Versicherungsjahren werden durch die Beiträge zunächst die Abschluss- und Verwaltungskosten getilgt und erst später tatsächlich Vermögen für den Versicherungsnehmer angespart.

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist der Wert, den ein Verbraucher beispielsweise bei der Kündigung oder Beleihung der Lebensversicherung erhält. Der Rückkaufswert berechnet sich, indem die Versicherungsbeiträge plus Zinsen angerechnet werden und die Vertragsabschluss- und Verwaltungskosten (Stornogebühren) abgezogen werden. Diese Stornogebühren sind insgesamt häufig höher als die Zinsen. Der Rückkaufswert beträgt in Anbetracht der Inflation und Gebühren in den meisten Fällen weniger als die eingezahlte Summe und stellt oftmals ein Verlustgeschäft dar.

Je länger der Vertrag läuft, desto höher ist der Rückkaufswert, da in den ersten Jahren nur die Vertragsabschlusskosten ausgeglichen werden.

Themenseite Lebensversicherung Kündigen

2. Widerruf

Das Widerrufsrecht ist ein Recht des Verbrauchers, durch dessen Ausübung er nicht mehr an den Vertrag gebunden ist und der Vertrag rückabgewickelt wird.

Voraussetzung für einen rechtmäßigen Widerruf der Lebensversicherung ist, dass bei Vertragsschluss ein rechtlicher Fehler durch die Versicherung im Vertrag gemacht wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In der Zeit zwischen 1991 und 2007 gab es noch weitere Klauseln, welche seit einem BGH-Urteil von 07.05.2014 unwirksam sind. Liegt eine derartige fehlerhafte Klausel vor, kann ein Versicherungsvertrag bis heute widerrufen werden.

Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Versicherte eine Widerrufserklärung abgeben.

Der Widerruf einer Versicherung hat eine Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses zur Folge, bei der die bereits empfangenen Versicherungsleistungen zurückgewährt werden. Darüber hinaus kann bei einem Widerruf ein Nutzungsersatz eingefordert werden.

Rechtsfolge des Widerrufs: Rückabwicklung der Lebensversicherung

Bei einer Rückabwicklung der Lebensversicherung erhält der Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen von der Versicherung zurück, so als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Eine Rückabwicklung der Versicherung kann beispielsweise nach einem Widerspruch erfolgen. Dabei erhält er auch die Vertragsabschluss- und Verwaltungskosten wieder. Der Versicherer darf nur einen kleinen Anteil für den Risikoschutz einbehalten. Zusätzlich bekommt der Versicherungsnehmer einen Nutzungsersatz für die angefallenen Zinsen, sodass er insgesamt deutlich mehr erhält, als den Rückkaufswert, den er beispielsweise bei einer Kündigung oder Beleihung erhalten würde.

Themenseite Widerruf Der Lebens- und Rentenversicherung

3. Verkauf

Bei einem Ankauf einer Lebensversicherung erwirbt der Käufer alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Das bedeutet, dass er alle fälligen Beiträge zahlen muss und er die Auszahlung zu Vertragsende erhält. Der ursprünglich Versicherte erhält für den Verkauf der Lebensversicherung (insbesondere an Drittkäufer) üblicherweise mehr als bei einer Kündigung. Während die eigene Versicherung meist ähnliche Beträge wie bei einer Kündigung, nämlich den Rückkaufswert, anbietet, zahlen Drittkäufer meist zwei bis vier Prozent mehr.

Der Hinterbliebenenschutz bleibt im Regelfall bestehen, wird allerdings um einen Anteil des Ankäufers geschmälert.

Themenseite Lebensversicherung Verkaufen

4. Beitragsfrei stellen

Bei einer Beitragsfreistellung fallen keine Versicherungsbeträge mehr an, allerdings entfällt damit auch der Versicherungsschutz aller Zusatzleistungen und der Gesamtwert der Versicherung sinkt. Zum einen wird weniger eingezahlt als geplant, zum anderen fallen zusätzliche Verwaltungskosten durch eine Stilllegung an.

Wenn die Beiträge dauerhaft nicht mehr eingezahlt werden können, kann die Versicherung auch verkauft oder widerrufen werden.

5. Beleihung

Die Beleihung der Lebensversicherung ist eine Methode, um zügig an liquide Mittel zu gelangen, ohne direkt den Versicherungsschutz aufzugeben. Hierbei wird die Versicherungspolice als Kreditsicherheit verwendet und ein Kredit in Höhe von bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts ausgezahlt. Jedoch ist dies nur eine kurzfristige Lösung für die eigene Liquidität, weil das Geld nach Ablauf der Kreditlaufzeit zurückgezahlt werden muss oder die bislang eingezahlte Versicherungssumme für die Rückzahlung verwendet wird.

Auszahlung der Lebensversicherung

In welchem Fall eine Auszahlung der Versicherung möglich ist, hängt von der Art der Lebensversicherung ab. Hier wird zwischen der klassischen Lebensversicherung, der Risikolebensversicherung und der fondsgebundenen Lebensversicherung unterschieden.

  1. Bei der klassischen Lebensversicherung wird dem Versicherungsnehmer das gesparte Geld am Ende der Laufzeit komplett oder in Form einer Rente ausgezahlt. Sie stellt somit eine langfristige Geldanlage dar. Zusätzlich bekommt die Familie Geld ausgezahlt, sollte der Versicherungsnehmer vor Ende der Laufzeit sterben.
  2. Bei der Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Summe nur im Versicherungsfall (also bei Tod des Versicherungsnehmers) ausgezahlt. Das bedeutet, dass bei Ende der Laufzeit oder auch vorzeitiger Kündigung keine Auszahlung an den Versicherungsnehmer stattfindet. Dafür ist im Versicherungsfall die Summe, die ausgezahlt wird, deutlich höher als bei der klassischen Lebensversicherung.
  3. Eine fondgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung. Eine Auszahlung findet grundsätzlich nur bei Todesfall statt, darüber hinaus werden bei Laufzeitende aber Renditen aus den genutzten Fonds ausgeschüttet.

Überschussbeteiligung

Bei kapitalbildenden beziehungsweise fondgebundenen Lebensversicherungen wird üblicherweise auch eine sogenannte Überschussbeteiligung vereinbart. Wenn der Anbieter mehr erwirtschaftet als gedacht (zum Beispiel mehr als den vereinbarten Garantiezins), muss er von diesem Gewinn einen Anteil an seine Kunden weitergeben. Solche Überschüsse entstehen, wenn das angelegte Geld bei Fonds etc. mehr Gewinne abwirft als erwartet, die Aktien der Versicherung steigen oder mehr Versicherungsnehmer früher sterben als kalkuliert.

Diese Gewinnanteile werden dabei nicht direkt an den Versicherten ausgeschüttet, sondern dem Sparguthaben zugefügt. Daraus folgt, dass nach Ablauf der Laufzeit eine höhere Ausschüttung oder Rente erfolgen kann.

Garantieverzinsung

Unter Garantieverzinsung versteht man den Betrag, der mindestens als Zinsen von der Versicherung in Bezug auf das eingezahlte Vermögen bezahlt wird. Die Höhe des Garantiezinses wird von dem Versicherten und dem Versicherungsgeber zu Beginn vertraglich vereinbart.

Aktuell beträgt der übliche Garantiezins etwa 0,9 Prozent. (Stand Januar 2020)

Übliche Zusatzversicherungen

Viele Versicherungsunternehmen bieten entweder als Vertragsoption oder zusätzlichen Vertrag weitere Versicherungen an, welche von ihrem Zweck her zur Lebensversicherung passen. Dazu zählen beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung. Diese versichern das Risiko, den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können oder einen Arbeitsunfall zu erleiden. Somit geht der Versicherungsschutz deutlich weiter, als bei einer klassischen Lebensversicherung. Es fallen aber auch zusätzliche Kosten an.

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