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Mandant

Auftraggeber im Beruf des Rechtsanwaltes, Unternehmensberatern oder Wirtschaftsprüfern.

Der Mandant- eine Begriffserklärung

Ein Mandant ist der Klient und damit Auftraggeber von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Wirtschaftsprüfern. Zwischen den beiden Parteien entsteht ein Dienstvertrag, in dem beide bestimmte Informationspflichten  haben. Es handelt sich um einen Dienstbesorgungsvertrag, da ein Erfolg nicht garantiert werden kann.

Der Anwalt ist verpflichtet, die Interessen seines Mandanten zu vertreten und vor Gericht zu verteidigen, da er für diese Dienstleistung eine Vergütung erhält.  Nur im Falle, dass es sich um einen Auftrag mit einer Erzielung eines bestimmten Erfolges handelt, wie beispielsweise die Erstellung eines Vertrags oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen, handelt es sich um einen Werkvertrag.

Meist wird bei einem Ersttermin mit einem Anwalt abgeschätzt, ob der Mandant dem Rechtsanwalt sein Mandat erteilen will. Der Rechtanwaltsvertrag kommt dadurch zusammen, dass der Mandant den Rechtanwalt mit seinem Anliegen beauftragt und der Rechtanwalt das Mandat annimmt. Der Mandant muss dabei die Beauftragung nicht besonders erklären, es reicht, wenn sein Wille durch seinen Handlungen deutlich wird.

Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt

Der Mandant erteilt einem Rechtanwalt eine Vollmacht zur Ausführung bestimmter Ausgaben unter der Wahrung seiner Mandanteninteressen. Der Anwalt schuldet dem Mandant seine Dienste und wird dafür durch eine Vergütung entlohnt. Im Gegenzug hat der Anwalt die Pflicht, die Interessen seines Mandanten zu verteidigen und nach ihnen zu handeln, auch vor Gericht. Es gilt der Grundsatz der freien Anwaltswahl, ein Mandant kann seinen gesetzlichen Vertreter also selbst auswählen.

Wann wird ein Mandatsvertrag abgeschlossen?

Ein Mandatsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden, ohne dass eine bestimmte Formvorschrift eingehalten werden muss.. Wenn der Mandant seinem Anwalt Unterlagen zum Fall gibt und der diese annimmt wird dieses als Willen beider Parteien zur Erstellung eines Mandatsvertrags gewertet. einen Wenn ein Mandatsvertrag entstanden ist hat dieses Konsequenzen für die Pflichten seitens der Mandanten oder der Anwaltsseite.

Pflichten seitens des Rechtanwaltes   

Nach Abschluss fällt der Vertrag in ein geschütztes Vertrauensverhältnis, der Anwalt unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Werden die Pflichten verletzt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, dem Mandanten unverzüglich mitzuteilen, ob der Auftrag angenommen oder abgelehnt wird. Er darf keine schuldhafte Verzögerung herbeiführen, da es oftmals bei Rechtsgegenständen um die Einhaltung bestimmter Fristen und ein zeitnahes Handeln geht.

Der Anwalt steht in der Pflicht, seinen Mandanten hinsichtlich der Erfolgschancen des Verfahrens für ihn verständlich zu beraten, damit dieser eine Entscheidung über den Fall treffen kann. Basierend darauf hat der Jurist  seinem Mandanten die Schritte zu empfehlen, die nach Einbeziehung aller Informationen die sichersten sind, nach Abschätzung und Aufklärung zu allen damit verbundenen Risiken.

Kommt der Anwalt seinen Pflichten nicht nach, führt er eine Fehlberatung durch oder führt er einen aussichtslosen Prozess an, kann der Mandant Forderungen nach Schadensersatz geltend machten.

Ein Anwalt darf sein Mandat niederlegen, wenn das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt erheblich gestört ist. Grund dafür können vorsätzliche Falschinformationen aber auch aufgrund unbezahlter Rechnungen geschehen.

Pflichten seitens der Mandanten

Der Mandant ist dazu verpflichtet, den Anwalt wahrheitsgemäß und vollständig über die Sachlageaufzuklären und alle vom Anwalt benötigten Informationen bereitzustellen. Sobald es neue Erkenntnisse, Unterlagen oder Schriftstücke zum Rechtsgegenstand gibt, muss der Mandant diese seinem Rechtberater zukommen lassen.

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