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Private Rentenversicherung

Was ist eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich ist eine private Rentenversicherung nur eine zusätzliche Altersvorsorge. Dementsprechend schließt man als Kunde mit der Versicherung einen Vertrag ab, sodass monatlich ein Beitrag an die Versicherung gezahlt wirdDie Versicherer bieten dabei verschiedene Modalitäten, wie mit den Beiträgen umgegangen werden soll:

Die eingezahlten Beiträge können eine Gesamtsumme bilden, aus der monatlich eine Leibrente an den Versicherten gezahlt wird. Gleichzeitig ist es möglich, dass die Gesamtsumme einmalig an den Versicherten ausgezahlt wird.

Dies ist abhängig davon, was der Versicherte mit seiner privaten Rente später einmal anfangen möchte. Will man sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch einmal finanziell absichern, so macht eine monatliche Leibrente sind. Wer hingegen etwas ansparen möchte, um sich später einmal davon eine Immobilie zu leisten, der dürfte besser mit der Einmalauszahlung beraten sein.

Welche Arten der privaten Rentenversicherung gibt es?

Die private Rentenversicherung gibt es dabei in vielen verschiedenen Formen:

1. Die klassische private Rentenversicherung

Mit klassischer Form ist nur gemeint, dass der Versicherte monatlich einen bestimmten Betrag an die Versicherung überweist, der später einmal in Form einer Rente oder einer Einmalzahlung ausgezahlt wird.

2. Fondsgebundene Rentenversicherung

Eine fondsgebundene Rentenversicherung wird dadurch finanziert, dass monatlich Beiträge gezahlt werden, sodass damit in Investmentfonds investiert werden kann. Das Geld wird dabei aber nicht in einzelne Aktien investiert, was viele Leute fälschlicherweise denken. Die Beiträge der Versicherten werden in einen sogenannten Pool von Aktien, Rohstoffen und Bundeswertpapieren, sogenannten Fonds gesteckt.

Man kann es sich also so vorstellen, dass die Beitragszahlungen des Versicherten in einen Topf mit verschiedenen Anlagemöglichkeiten geworfen werden. Dementsprechend setzt man nicht auf eine einzelne Aktie oder auf bestimmte Wertpapiere eines Markteilnehmers. Der Versicherungsnehmer entscheidet dabei in welche Fonds sein Geld investiert wird, er trägt damit aber auch das Risiko.

3. Riester Rente

Die Riester Rente war eine hauptsächlich private Altersvorsorge, die 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester eingeführt wurde. Diese wird mit staatlichen Zulagen bezuschusst, was sich finanziell sehr stark auswirken kann. Dementsprechend schlossen seit 2002 viele Deutsche einen solchen privaten Versicherungsvertrag ab.

4. Rürup Rente

Die Basisrente nach dem Ökonomen Bert Rürup, daher auch „Rürup Rente“ genannt, ähnelt einer klassischen privaten Rentenversicherung. Dementsprechend schließt der Versicherte einen Versorgungsvertrag ab. Darin enthalten sind oftmals verpflichtende Leistungen durch den Versicherer. Mit Eintritt in das Rentenalter erhält der Versicherte dann eine monatliche Leibrente. Somit können Versicherte die Versorgungslücke zur gesetzlichen Rentenversicherung schließen. Grundsätzlich ist die Form der Rentenversicherung aber eher für Selbstständige und Besserverdiener gedacht, da sie sehr unflexibel ist.

5. Betriebliche Altersvorsorge

Mit der betrieblichen Altersvorsorge sind alle Zusagen gemeint, die ein Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer hinsichtlich der Altersvorsorge macht. Arbeitnehmer haben dementsprechend einen Anspruch auf Umwandlung von Gehaltsteilen zur Altersvorsorge. Dies kann oftmals hohe steuerliche Vorteile bedeuten. Man spart nicht nur dementsprechend an Steuern, sondern tut auch noch etwas für einen ruhigen Lebensabend.

Worin unterscheidet sich die gesetzliche von der privaten Rentenversicherung?

Der wesentliche Unterschied ist, dass bei jeder Lohnabrechnung ein verpflichtender Anteil in die gesetzliche Rentenversicherung wandert. Durch diesen Anteil im Berufsleben werden dementsprechend die Renten von Anderen bezahlt. Ganz simpel betrachtet funktioniert die private Rentenversicherung hingegen so, dass man selbst Beiträge monatlich bezahlt, um sich diese im Rentenalter auszahlen zu lassen.

Was sind die Vorteile?

Für die private Rentenversicherung kann viel sprechen. Insbesondere durch den demographischen Wandel wird es künftig immer mehr Rentner geben. Der Anteil an Personen, die berufstätig sind und somit die Renten stemmen, wird immer kleiner. Dementsprechend kann es sehr wichtig sein privat vorzusorgen. Gleichzeitig bietet die private Rentenversicherung eine große Flexibilität. Somit kann der Versicherte selbst entscheiden, ob er sich die Rente später einmal monatlich auszahlen lassen will oder ob dies im Rahmen einer Einmalzahlung geschehen soll.

Was sind die Nachteile?

Weniger vorteilhaft bei der privaten Rentenversicherung sind oftmals hohe Abschluss- und Verwaltungskosten. Gleichzeitig sind die Renditeaussichten für eine klassische private Rentenversicherung nicht sonderlich hoch. Dies hängt mit der aktuellen Niedrigzinslage zusammen.

Zudem befindet man sich mit der Versicherung stets in einem „Wettlauf“. Denn wer vor Ende der Vertragslaufzeit verstirbt, der kann die Auszahlung der privaten Rentenversicherung nicht mehr wahrnehmen. Man hat dementsprechend oft lange Zeit ins Nichts gespart.

Was kostet eine private Rentenversicherung?

Die Kosten für eine private Rentenversicherung können stark variieren, sodass eine Pauschalantwort nur schwer zu geben ist. Denn viele Faktoren sind dabei von Bedeutung, wenn die Höhe eines Beitrags bestimmt werden soll:

  1. Wann möchte ich in Rente gehen?
  2. Wie viel Geld benötige ich in der Rente?
  3. Was besitze ich an zusätzlichen Vermögensgütern? Wie hoch ist meine gesetzliche Rente?
  4. Wie steht es um meine Vermögensgüter, wenn ich in die Rente eintrete?

Sofern diese Fragen geklärt sind, kann der Versicherte entscheiden, wie viel er für die private Rentenversicherung aufbringen kann und will.

Bei vielen Versicherern kann man kostenlos einen Test machen, um den konkreten Beitrag im Einzelfall errechnen zu lassen.

Wie kann man sich von der privaten Rentenversicherung lösen?

Die Kündigung der Rentenversicherung

Bei einer Kündigung wird das bestehende Versicherungsverhältnis vorzeitig beendet. Die Versicherung muss als rechtliche Folge alle eingezahlten Beiträge und Zinsen abzüglich der angefallenen Kosten zurückerstatten (Rückkaufswert).

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich eine private Rentenversicherung zu kündigen, auch wenn die Vertragslaufzeit nicht abgelaufen ist. Dabei ist jedoch oftmals eine Kündigungsfrist einzuhalten.

Themenseite Rentenversicherung Kündigen

Der Verkauf der Rentenversicherung

Bei dem Verkauf einer privaten Rentenversicherung werden neben der Police alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag an den Käufer übertragen. Mit dem Verkauf erlischt insbesondere die Pflicht zur Zahlung fälliger Beiträge und der Anspruch des Verkäufers auf die Auszahlung bei Vertragsende.

Der ursprünglich Versicherte erhält für den Verkauf (insbesondere an Drittkäufer) üblicherweise mehr als er bei einer Kündigung erhalten würde. Während die eigene Versicherung meist ähnliche Beträge wie bei einer Kündigung, nämlich den Rückkaufswert, anbietet, zahlen Drittkäufer meist zwei bis vier Prozent mehr.

Die Anforderungen für den Verkauf sind häufig ein Rückkaufswert von mindestens 5.000 bis 10.000 Euro, eine Mindestrestlaufzeit und gute Garantiezinsen.

Beitragsfreistellung

Der Versicherte wird für eine vorübergehende Zeit von der Zahlungspflicht befreit.

Dementsprechend bleibt der Versicherungsschutz erhalten, obwohl die Zahlung der Prämien eingestellt wird. Die Freistellung von Beiträgen ist für Versicherte interessant, die sich schon am Ende ihrer Vertragslaufzeit befinden. Denn andernfalls kann dadurch die Absenkung der Versicherungsleistung entstehen.

Das Beleihen der Rentenversicherung

Das Beleihen der Rentenversicherung bedeutet grundsätzlich nur, dass die Beitragszahlungen aus der Rentenversicherung für einen Kredit genutzt werden. Man zahlt sich so gesehen selbst einen Kredit aus.

Wer aufgrund von Jobverlust oder anderen Investitionen plötzlich Geld benötigt, für den kann das Beleihen Sinn machen. Insbesondere, wenn die Banken hohe Zinsen verlangen, kann man auf diesem Wege relativ günstig einen Kredit erhalten.

Der Widerruf der Rentenversicherung

Durch den Widerruf der Rentenversicherung wird ihr Vertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien, also der Versicherte und der Versicherer, alles Erhaltene an den jeweils anderen zurückerstatten müssen. Man wird so gestellt, wie man vor dem Vertragsschluss stand.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dabei jedem Verbraucher zu.

Verbraucher ist gemäß §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches jeder, der hauptsächlich privat agiert. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt dabei 14 Tage. In manchen Fällen wird diese sogar auf 30 Tage erweitert.

Der Ausnahmefall wird dabei als „Widerrufsjoker“ bezeichnet. Wer als Verbraucher in Deutschland einen Vertrag abschließt, der muss von seinem Versicherer richtig über seine Widerrufsrechte aufgeklärt werden. Erfolgt dies nicht, so fängt die gesetzliche Frist von 14 Tagen nicht an zu laufen. Dementsprechend kann auch nach Jahren noch ein Vertrag widerrufen werden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen wäre. Insbesondere für Versicherte, die jahrelang in eine Rentenversicherung einbezahlt haben, aber keine großen finanziellen Sprünge gemacht haben, kann der Widerrufsjoker Sinn machen.

Denn infolgedessen wird der Vertrag rückabgewickelt, sodass beide Parteien das Erhaltene zurückerstatten müssen. Der Versicherer muss dementsprechend alle Beitragszahlungen der letzten Jahre zurückerstatten. Der Versicherte muss dem Versicherer für den genossenen Versicherungsschutz nur einen Nutzungsersatz bezahlen.

Es macht daher Sinn im Einzelfall errechnen zu lassen, wie stark sich der Widerruf auszahlt. Nutzen Sie dafür beispielsweise unseren Versicherungs Widerruf Rechner, der Ihnen gratis und in sekundenschnelle ein sicheres Ergebnis liefert.

Themenseite Wiederruf Der Lebens- Und Rentenversicherung

Wie funktioniert die Auszahlung der privaten Rentenversicherung?

Wer jahrelange Beiträge in eine private Rentenversicherung eingezahlt hat, der kann sich diese nach Vertragslaufzeit auszahlen lassen. Dies kann entweder im Rahmen einer Rente oder im Wege einer Einmalzahlung geschehen. Bisweilen müssen Versicherte diese Entscheidung jedoch schon bei Vertragsschluss treffen.

Was für den einzelnen Versicherten mehr Sinn macht, hängt natürlich auch von anderen Rahmenbedingungen wie der Höhe der gesetzlichen Rente ab.

Die Auszahlung als Rente kann dabei auf zwei Wegen erfolgen:

  • Die Überschussrente bedeutet nur, dass der Versicherte einen Garantieteil an monatlicher Auszahlung erhält. Zusätzlich kann er einen Überschuss erhalten. Der Versicherte muss sich dabei für das Überschusssystem entscheiden. Insbesondere wer nicht auf den Betrag X monatlich angewiesen ist, für den kann die Überschussrente Sinn machen.
  • Volldynamischen Rente, dabei bekommt der Versicherte zu Beginn der Rentenzahlung eine etwas geringere Rente ausgezahlt. Der Betrag erhöht sich mit laufender Vertragszeit aber stetig. Von Stiftung Warentest wird dieser Wege für den Großteil der Versicherten empfohlen.

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