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Prozessfinanzierer

Unternehmen, welches das Kostenrisiko eines Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung übernimmt.

Ein Gerichtsprozess kann oftmals sehr abschreckend wirken, obwohl er doch die einzige Möglichkeit ist, Recht zu bekommen. Viele Klagen, die sogar sehr aussichtsreich erscheinen, werden aufgrund des finanziellen Risikos nicht geführt. Denn verliert man als Kläger den Prozess, so muss man einiges bezahlen.
Darunter zählen:

  • Eigene Rechtsanwaltskosten
  • Rechtsanwaltskosten der Gegenseite
  • Gerichtskosten

Diesem Problem widmen sich Prozessfinanzierer. Gegen Erfolgsbeteiligung übernehmen diese das Kostenrisiko eines Prozesses. Dementsprechend muss man im Erfolgsfall einen bestimmten prozentualen Teil an den Prozessfinanzierer bezahlen. Im Falle einer Niederlage vor Gericht hingegen übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten.

Welche Kosten übernimmt der Prozessfinanzierer?

Der Prozessfinanzierer übernimmt alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahrenskosten. Das bedeutet, auch Sachverständige fallen unter die Kostenübernahme des Prozessfinanzierers.

Wie unterscheidet sich die Prozessfinanzierung von der Rechtsschutzversicherung?

Während eine Rechtsschutzversicherung dauerhaft bis zum Ende der Vertragslaufzeit gilt, ist der Vertrag bei der Prozessfinanzierung auf einen einzigen Fall beschränkt.

Als Versicherter einer Rechtsschutzversicherung bezahlt man monatlich oder jährlich einen gewissen Betrag und ist dementsprechend rechtsschutzversichert. Im Erfolgsfall muss man dann die Versicherung auch nicht am Prozesserfolg teilhaben lassen.

Anders als Rechtsschutzversicherungen unterliegen Prozessfinanzierer zudem nicht der Versicherungsaufsicht.

Wann macht eine Prozessfinanzierung Sinn?

Eine Prozessfinanzierung macht insbesondere dann Sinn, wenn der Kläger keine finanzielle Mittel hat, um einen Prozess zu zahlen und auch nicht rechtsschutzversichert ist. Wenn ein rechtlicher Erfolg vielversprechend erscheint, kann die Prozessfinanzierung Sinn ergeben.

Wie läuft eine Prozessfinanzierung ab?

Damit ein Prozessfinanzierungsvertrag geschlossen werden kann, wird bei jedem Gegner eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Somit soll sichergestellt werden, dass der Gegner über genügend finanzielle Mittel verfügt, um einklagbare Ansprüche zu bezahlen. Gleichzeitig muss ein Klageentwurf dem Prozessfinanzierer vorgelegt werden, in dem der Fall grob skizziert ist.

Erst wenn der Entwurf von Mitarbeitern des Prozesfinanzierers, in der Regel erfahrene Rechtsanwälte, geprüft und für erfolgsversprechend befunden wurde, wird der Prozessfinanzierungsvertrag aufgesetzt.

Dabei sollte man sich vergegenwärtigen, dass die Prozessfinanzierer wie Investoren auftreten. Dementsprechend schließen sie den Vertrag nur, wenn sie nach langer Prüfung zu einem für sie erfolgsversprechenden Ergebnis kommen.

Wie viel muss man im Erfolgsfall an den Prozessfinanzierer abgeben?

Dies hängt immer vom Einzelfall ab. In manchen Fällen erhalten Prozessfinanzierer fast die Hälfte des Prozesserfolges. Im Durchschnitt hat sich jedoch eine Erfolgsbeteiligung von 20 bis 50 Prozent eingependelt.

Beispielsfall von Prozessfinanzierung:

Schadensersatzanspruch durch Gericht:27.000 EURO
Prozessfinanzierung von 19 Prozent:5.130 EURO
Gewinn durch Prozess:22.870 EURO

 

In diesem Fall würde der Kläger von den 27.000 EURO Schadensersatz insgesamt 5.130 EURO an den Prozessfinanzierer zahlen und 22.870 EURO erhalten.

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