Zum Hauptinhalt springen

OLG Nürnberg: Diesel-Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

| Abgasskandal VW

Das Oberlandesgericht Nürnberg sieht Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung und damit als Sachmangel des Fahrzeugs. Diesel-Käufer mit Motorentyp EA288 können das Auto zurückgeben oder Schadenersatz fordern. Das gilt auch für andere Arten von Schummelsoftware im Abgasskandal. Sind Sie betroffen? Die Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte ist kostenlos.

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Abgasskandal: Jetzt Diesel Manipulation aufdecken & Geld zurückholen!

Jetzt Ansprüche im Abgasskandal prüfen: Einfach, schnell und ohne Risiko!

Diesel-Check starten und kostenlose Erstberatung sichern!

Das OLG Nürnberg die Unzulässigkeit des Diesel-Thermofensters bestätigt.

OLG Nürnberg macht seine Position klar: Das Thermofenster dient zur Abgasmanipulation

Ein Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, das sagt das OLG Nürnberg in einem Hinweisbeschluss. Daraus folgt: Einen Diesel-Motor mit entsprechender Software auszustatten, ist sittenwidrig. Solche Fahrzeuge haben zudem einen Sachmangel. Der Autokäufer kann Schadenersatz verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Oberlandesgericht Nürnberg folgt damit der Sichtweise, die der Europäische Gerichtshof schon im Dezember vorgegeben hat (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss v. 02.08.2021– 12 U 4671/19, EuGH, 17. 12. 2020, C-693/18). Das Urteil ist zwar noch nicht gefällt, aber die Richtung ist klar. Autokäufer, die ein Dieselmodell mit Thermofenster gekauft haben, können sich auf Schadenersatz freuen: Ihre Aussichten, Ansprüche gegenüber den Herstellern durchsetzen, stehen so gut wie noch nie.

Ist auch Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen? Haben Sie Aussicht auf Schadenersatz? Die Rechtsanwälte von Decker & Böse verschaffen Ihnen Klarheit.

Thermofenster als Diesel-Abschalteinrichtung bestätigt: Für VW, BMW und andere Hersteller wird es eng

Die Auto-Hersteller haben behauptet, das Abschalten der Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Außentemperatur-Fensters diene zum Motorenschutz. Damit hatten sie allerdings vor dem EuGH wenig Erfolg, ähnlich steht es nun vor dem OLG Nürnberg. Die Nürnberger Richter haben erkennen lassen, dass sie dem VW-Fahrer, um dessen Auto es geht, das Recht auf Schadenersatz zusprechen werden.
Neben VW-Modellen mit EA288-Motor sind wohl auch Diesel-Modelle von BMW, von Daimler-Benz (Mercedes), Opel und Volvo von Thermofenster-Software betroffen. Außerdem war diese Technologie Bestandteil des Software-Updates für den VW-Motor EA189. Nicht in jedem dieser Fälle ist der Nürnberger OLG-Beschluss direkt anwendbar. Doch generell kann man sagen: Für Autobesitzer eines Autos mit Abschalteinrichtung sieht die Rechtslage immer besser aus.

Sittenwidrige, unzulässige Abschalteinrichtungen beim Diesel sind ein Sachmangel

Thermofenster-Technologie schaltet je nach Außentemperatur die Abgasreinigung durch Abgasrückführung aus. Doch das ist längst nicht die einzige Art, wie die Abgaswerte von Diesel-Autos unzulässig manipuliert wurden. Andere Systeme zur Fahrzykluserkennung sind beispielsweise die Fahrkurvenerkennung oder Lenkwinkelerkennung.
Für jede Diesel-Abschalteinrichtung gilt: Erreicht das Modell die Stickoxid-Grenzwerte beim Test nur durch Tricks, ist das unzulässig. Durch Schummelsoftware wurde das Kraftfahrtbundesamt KBA bei der Zulassung getäuscht, die Fahrzeughalter dieser Modelle beim Kauf. Damit gibt es gleich zwei mögliche Rechtsgrundlagen, um auch noch nach Jahren das Fahrzeug wieder zurückzugeben, oder pauschalen Schadenersatz zu fordern:
• Erstens stellt die Abgas-Schummelei einen Sachmangel des verkauften Fahrzeugs dar. Dafür haftet der Hersteller im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht.
• Zweitens ist das Verbauen von Schummelsoftware im Auto nichts anderes als eine arglistige, sittenwidrige Täuschung. Sind die Hersteller überführt, müssen sie auch deshalb Schadenersatz leisten.

Können auch Sie Schadenersatz oder Rückabwicklung verlangen? Kostenlose Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte

Es existieren viele verschiedene Abschalteinrichtungssysteme. Alle sind wohl noch gar nicht entdeckt worden. Der Dieselskandal ist noch lange nicht vorbei, er geht gerade in die nächste Runde. Und das Beste aus Sicht der Autokäufer: Die Tendenz der Gerichte wird immer verbraucherfreundlicher.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie es in Ihrem eigenen Fall aussieht. Können Sie ihr Auto zurückgeben oder Schadenersatz geltend machen? Wie stehen Ihre rechtlichen Aussichten? Ist Ihr Fahrzeug überhaupt vom Abgasskandal betroffen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Decker & Böse hat sich in Sachen Dieselskandal einen bundesweiten Namen erworben. Unsere Rechtsanwälte kennen alle Details dieses komplizierten Rechtsgebiets und setzen Verbraucheransprüche konsequent durch. Wenn Sie wissen wollen, wie es um Ihre Aussichten auf Schadenersatz steht – fragen Sie uns: Die Erstberatung ist für Sie kostenlos!

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

oder
0221 - 29270 - 1

Das könnte Sie auch interessieren

Dieselmotor EA189: Keine Verjährung der Schadenersatzansprüche im VW Dieselskandal

| Opel

Der Käufer eines VW mit EA189-Motor klagte 2019 auf Schadenersatz. „Verjährung eingetreten“ – meinte Volkswagen. Doch der BGH entschied: Eine Klage…

Öffnet der EuGH bald den Weg zum Widerruf von fast jedem Autokredit?

| Bankrecht

Erstattung von Zinsen, Tilgung und Anzahlung gegen Rückgabe des gebrauchten Autos: Vermutlich können bald viele Autokäufer ihren Autokredit selbst…

Das VW Software Update: So geht der Betrug weiter

| Abgasskandal

Für den Wolfsburger Autokonzern sollte es zum Befreiungsschlag im VW-Abgasskandal werden und aus den schmutzigen Diesel-Fahrzeugen betrogener…

Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz im VW Skandal?

| Verkehrsrecht

Viele Verbraucher fragen sich im Rahmen des VW-Dieselskandals, welche Versicherung notwendig ist, um gegen den Hersteller klagen zu können, ohne dabei…

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Rechtsanwalt
Cornelius Claudius Diekmeyer
Rechtsanwalt
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Diesel-Check starten