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Das OLG Nürnberg die Unzulässigkeit des Diesel-Thermofensters bestätigt.
OLG Nürnberg macht seine Position klar: Das Thermofenster dient zur Abgasmanipulation
Ein Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung, das sagt das OLG Nürnberg in einem Hinweisbeschluss. Daraus folgt: Einen Diesel-Motor mit entsprechender Software auszustatten, ist sittenwidrig. Solche Fahrzeuge haben zudem einen Sachmangel. Der Autokäufer kann Schadenersatz verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das Oberlandesgericht Nürnberg folgt damit der Sichtweise, die der Europäische Gerichtshof schon im Dezember vorgegeben hat (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss v. 02.08.2021– 12 U 4671/19, EuGH, 17. 12. 2020, C-693/18). Das Urteil ist zwar noch nicht gefällt, aber die Richtung ist klar. Autokäufer, die ein Dieselmodell mit Thermofenster gekauft haben, können sich auf Schadenersatz freuen: Ihre Aussichten, Ansprüche gegenüber den Herstellern durchsetzen, stehen so gut wie noch nie.
Ist auch Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen? Haben Sie Aussicht auf Schadenersatz? Die Rechtsanwälte von DB-Anwälte verschaffen Ihnen Klarheit.
Thermofenster als Diesel-Abschalteinrichtung bestätigt: Für VW, BMW und andere Hersteller wird es eng
Die Auto-Hersteller haben behauptet, das Abschalten der Abgasrückführung außerhalb eines bestimmten Außentemperatur-Fensters diene zum Motorenschutz. Damit hatten sie allerdings vor dem EuGH wenig Erfolg, ähnlich steht es nun vor dem OLG Nürnberg. Die Nürnberger Richter haben erkennen lassen, dass sie dem VW-Fahrer, um dessen Auto es geht, das Recht auf Schadenersatz zusprechen werden.
Neben VW-Modellen mit EA288-Motor sind wohl auch Diesel-Modelle von BMW, von Daimler-Benz (Mercedes), Opel und Volvo von Thermofenster-Software betroffen. Außerdem war diese Technologie Bestandteil des Software-Updates für den VW-Motor EA189. Nicht in jedem dieser Fälle ist der Nürnberger OLG-Beschluss direkt anwendbar. Doch generell kann man sagen: Für Autobesitzer eines Autos mit Abschalteinrichtung sieht die Rechtslage immer besser aus.
Sittenwidrige, unzulässige Abschalteinrichtungen beim Diesel sind ein Sachmangel
Thermofenster-Technologie schaltet je nach Außentemperatur die Abgasreinigung durch Abgasrückführung aus. Doch das ist längst nicht die einzige Art, wie die Abgaswerte von Diesel-Autos unzulässig manipuliert wurden. Andere Systeme zur Fahrzykluserkennung sind beispielsweise die Fahrkurvenerkennung oder Lenkwinkelerkennung.
Für jede Diesel-Abschalteinrichtung gilt: Erreicht das Modell die Stickoxid-Grenzwerte beim Test nur durch Tricks, ist das unzulässig. Durch Schummelsoftware wurde das Kraftfahrtbundesamt KBA bei der Zulassung getäuscht, die Fahrzeughalter dieser Modelle beim Kauf. Damit gibt es gleich zwei mögliche Rechtsgrundlagen, um auch noch nach Jahren das Fahrzeug wieder zurückzugeben, oder pauschalen Schadenersatz zu fordern:
• Erstens stellt die Abgas-Schummelei einen Sachmangel des verkauften Fahrzeugs dar. Dafür haftet der Hersteller im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht.
• Zweitens ist das Verbauen von Schummelsoftware im Auto nichts anderes als eine arglistige, sittenwidrige Täuschung. Sind die Hersteller überführt, müssen sie auch deshalb Schadenersatz leisten.
Können auch Sie Schadenersatz oder Rückabwicklung verlangen? Kostenlose Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte
Es existieren viele verschiedene Abschalteinrichtungssysteme. Alle sind wohl noch gar nicht entdeckt worden. Der Dieselskandal ist noch lange nicht vorbei, er geht gerade in die nächste Runde. Und das Beste aus Sicht der Autokäufer: Die Tendenz der Gerichte wird immer verbraucherfreundlicher.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie es in Ihrem eigenen Fall aussieht. Können Sie ihr Auto zurückgeben oder Schadenersatz geltend machen? Wie stehen Ihre rechtlichen Aussichten? Ist Ihr Fahrzeug überhaupt vom Abgasskandal betroffen?
Die Rechtsanwaltskanzlei DB-Anwälte hat sich in Sachen Dieselskandal einen bundesweiten Namen erworben. Unsere Rechtsanwälte kennen alle Details dieses komplizierten Rechtsgebiets und setzen Verbraucheransprüche konsequent durch. Wenn Sie wissen wollen, wie es um Ihre Aussichten auf Schadenersatz steht – fragen Sie uns: Die Erstberatung ist für Sie kostenlos!
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