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Mehr über die Chancen einer erfolgreichen Klage im VW Abgasskandal erfahren Sie auch in unserem Video:
VW Diesel-Vergleich bietet betrogenen Kunden endlich Entschädigung
Kurz vor Jahresende kam die groß angekündigte Vergleichsoffensive von VW doch noch ins Rollen. Von den rund 55.000 noch ausstehenden Einzelklagen konnte der Konzern in insgesamt mehr als 25.000 Fällen eine Vereinbarung per Vergleich erzielen.
So hat es die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus dem Unternehmen erfahren. Demnach haben die Einzelkläger teilweise ihr Geld bereits erhalten oder die Auszahlung läuft noch. 30.000 Klagen sind also weiterhin offen. Doch in 15.000 Fällen liegen bereits Vergleichsangebote vor.
Wie wir bereits in unserem Beitrag über die Entschädigung der Einzelkläger berichtet haben, stehen den Kunden zwei Auswahlmöglichkeiten offen: Entweder sie nehmen eine individuell berechnete Einmalzahlung von VW an - Vorteil hierbei: Man muss sein Auto nicht abgeben - oder aber sie warten das Urteil im eigenen Verfahren ab.
Hierbei dürften sich die Richter an der BGH-Auslegung orientieren, wonach den Klägern die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungskosten zusteht. Allerdings müssen sie in diesem Fall ihr Fahrzeug abgeben.
VW zahlt im Mustervergleich mehr als 750 Millionen Euro
Die Entschädigungssummen bei den Einzelklagen variieren stark: Je nach Alter und Modell des Fahrzeugs werden die Einmalzahlungen – anders als im Mustervergleich – individuell berechnet.
Bei der Musterklage einigten sich die beiden Streitparteien VW und die Juristen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nach langem Ringen auf Zahlungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro je nach Fahrzeug.
Von den 245.000 Klägern, die sich daran beteiligten, hat VW nach eigenen Angaben „so gut wie alle“ per Vergleich entschädigt. Den Autobauer kostete das mehr als 750 Millionen Euro.
Wollen Sie wissen wie hoch Ihre Entschädigung im Falle einer erfolgreichen Klage ausfallen könnte? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Abgasrechner und ermitteln Sie Ihren Schadensersatz in nur wenigen Minuten.
Vorsicht vor falschen Versprechungen von Rechtsdienstleistern!
Derartige Summen ziehen leider auch zwielichtige Rechtsdienstleister an. Schon im August vergangenen Jahres haben wir auf die für Kunden unzumutbaren Benachteiligungen im Abtretungsvertrag des Rechtsdienstleisters myRight mit seiner Sammelklage gegen Audi aufmerksam gemacht.
Nun hat die Wettbewerbszentrale das Vergleichsportal Check24 kurz vor Weihnachten wegen irreführender Werbung abgemahnt. Mit verschiedenen Werbeanzeigen wollte das Unternehmen Verbrauchern suggerieren, dass Klagen immer zum Erfolg führen.
Mit Decker & Böse VW Diesel-Vergleich per Einzelklage erwirken!
Für betrogene VW-Dieselfahrer hat das Warten auf satte Entschädigungen also endlich ein Ende. Sollten auch Sie ein betroffenes Fahrzeug besitzen, ist es jetzt für Sie an der Zeit, Ihre Ansprüche einzufordern.
Zwei Dinge möchten wir Ihnen dabei ans Herz legen: Gehen Sie per Einzelklage gegen VW vor und begeben Sie sich nicht in die Hände dubioser Rechtsdienstleister. Als Kanzlei für Verbraucherschutz setzen sich die Rechtsexperten von Decker & Böse seit der ersten Stunde des Dieselskandals für die Rechte betrogener Autobesitzer ein.
Grundsätzlich ist dabei die Einzelklage der Rechtsweg unserer Wahl. Ob nun gegen VW, Audi oder Mercedes und Co. – auf diese Weise lassen sich Ihre Schadensersatzansprüche wesentlich schneller als über eine Sammelklage durchsetzen. Das lehrt uns unsere Erfahrung aus über 10.000 erfolgreich geführten Fällen im Abgasskandal.
Gerne erörtern wir in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre persönlichen Erfolgschancen und begleiten Sie, wenn Sie es wünschen, auf Ihrem Rechtsweg.
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