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Sonntag 27. Oktober 2019

Ist eine Kündigung während Krankheit wirksam?

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist vielerorts von Mythen umgeben, insbesondere wenn es um den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer geht. Einer der häufigsten Mythen ist dabei, dass eine Kündigung während einer Krankheit von vorneherein ausgeschlossen ist. Dementsprechend versuchen viele Arbeitnehmer einer Kündigung zu entgehen, indem sie sich immer wieder Krankschreiben lassen.

Dies stimmt jedoch nicht! Denn auch während der Krankheit kann einem Arbeitnehmer die Kündigung zugehen.

Wann darf der Arbeitgeber die Kündigung während einer Krankheit aussprechen?

Auf einem anderen Blatt steht jedoch, wie Fälle zu bewerten sind, in denen dem Arbeitgeber während der Krankheitsphase gekündigt wird. Dies geht dabei nur, wenn sich der Arbeitgeber an die Normen des Arbeitsrechts bzw. des Kündigungsschutzgesetzes hält. Eine krankheitsbedingte Kündigung, wie die Kündigung während der Krankheit auch genannt wird, ist dabei in drei Formen zu unterteilen:

  • Die Kündigung bei Langzeiterkrankung
  • Die Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen
  • Die Kündigung aufgrund einer krankheitsbedingten Herabsetzung der Leistungsfähigkeit

In allen drei Fällen muss die Kündigung der sozialen Rechtfertigung des Kündigungsschutzgesetzes standhalten.

Daher ist in drei Schritten zu prüfen, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend begründet wurde. Es muss demnach eine negative Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes geben und folglich zu einer Beeinträchtigung betrieblicher Interessen kommen. Hinsichtlich der ersten beiden Schritte muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Kündigung entgehen – Aufhebungsvertrag anstreben!

Um einer Kündigung doch noch entgehen zu können, kann es als Arbeitnehmer Sinn machen einen Aufhebungsvertrag anzuvisieren. Denn dieser sieht für mögliche künftige Arbeitgeber immer besser aus als eine Kündigung.

Sieht man sich dementsprechend sowieso nicht mehr länger im jeweiligen Betrieb, ist ein Aufhebungsvertrag absolut sinnvoll. Gleichzeitig geht mit diesem auch oft noch eine Abfindung einher, da viele Arbeitgeber Angst vor langen Kündigungsprozessen haben.

Haben auch Sie die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln!

Decker & Böse ist bundesweit eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Wir unterstützen dabei unsere Mandanten in vielen Fragen des Arbeitsrechtes, insbesondere der Abfindung und des Aufhebungsvertrages. Bauen Sie auf unsere fachliche Expertise und jahrelange Erfahrung!

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular für eine kostenlose Erstberatung!

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Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
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