Inhaltsverzeichnis
Warum Kündigung oft mit finanziellen Nachteilen verbunden ist
Bei einer Kündigung – dem sogenannten Rückkauf der Police – zahlt der Versicherer in der Regel nur den sogenannten Rückkaufswert aus. Dieser liegt besonders in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit häufig deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, da Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten berücksichtigt werden. Dadurch verlieren viele Versicherte bei einer Kündigung einen erheblichen Teil ihres Kapitals.
Zudem wirken versicherungsmathematische Verfahren wie die Zillmerung: In den ersten Jahren wird durch bestimmte Bewertungsverfahren der ökonomische Wert einer Police künstlich reduziert, was den Rückkaufswert zusätzlich drückt.
Widerruf: Mehr Geld zurück – oft auch nach Jahren
Im Gegensatz zur Kündigung kann ein Widerruf oder Widerspruch dazu führen, dass Versicherte ihre Beiträge inklusive Zinsen zurückerhalten – ohne hohe Abzüge. Das ist möglich, wenn die Widerrufsbelehrung in den Vertragsunterlagen fehlerhaft oder unvollständig formuliert wurde. Viele Altverträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren enthalten solche Mängel, weil die gesetzlichen Vorgaben über Verbraucherinformationen damals nicht ausreichend umgesetzt wurden.
Rechtsprechung und Fachanwälte weisen darauf hin, dass ein Widerruf selbst nach einer Kündigung oder Beitragsfreistellung möglich sein kann, wenn der Versicherer den Kunden seinerzeit nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat. In diesen Fällen können Versicherte höhere Rückzahlungen erzielen – oft um mehrere Tausend Euro.
Wann lohnt der Widerruf besonders?
Ein Widerruf lohnt sich insbesondere bei sogenannten gemischten Lebens- oder Rentenversicherungen, bei denen ein Sparanteil im Vordergrund steht. Bei reinen Risikoversicherungen ohne Kapitalbildung ist der Effekt meist geringer. Entscheidend ist die genaue Prüfung der Widerrufsbelehrung:
Wurde sie unvollständig oder nicht klar vermittelt?
Enthielt sie Fehler, die eine ordnungsgemäße Widerrufsfrist verhindert haben?
In diesen Fällen setzt der Widerruf die ursprüngliche Vertragsbegründung außer Kraft und ermöglicht die Rückabwicklung des gesamten Vertrags – einschließlich aller gezahlten Beiträge und zum Teil auch bereits verbuchter Überschussanteile.
Fachliche Prüfung ist entscheidend
Ob eine Kündigung oder ein Widerruf wirtschaftlich sinnvoller ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine fachanwaltliche Vertragsprüfung ist für Versicherte daher essenziell. Nur so lässt sich feststellen, ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und ob ein Widerrufsanspruch heute noch durchsetzbar ist.
Gerade bei älteren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen kann eine anwaltliche Analyse oft mehrere Tausend Euro ausmachen – weit mehr als der Rückkaufswert bei einer Kündigung.
Das könnte Sie auch interessieren
Alte Leipziger Lebensversicherung kündigen
| VersicherungsrechtÜberlegen auch Sie, ob Sie Ihre Alte Leipziger Lebensversicherung kündigen sollen? Wir möchten Ihnen zuvor eine lukrativere Option vorstellen: Den…
Victoria Lebensversicherung kündigen - sinnvoll oder nicht?
| VersicherungsrechtÜberlegen auch Sie, ob Sie Ihre unrentable Victoria Lebensversicherung kündigen sollen? Wir haben eine lukrativere Möglichkeit für Sie: den…
Sollte ich die Axa Lebensversicherung kündigen?
| VersicherungsrechtLebensversicherungen sind heutzutage als Altersvorsorge nicht mehr so lukrativ, wie es einmal war. Nach der ernüchternden Erkenntnis, dass die Rendite…
HDI-Gerling Lebensversicherung: Widerspruch statt Kündigung
| VersicherungsrechtDie HDI-Gerling – in Gestalt der HDI Lebensversicherung AG – bietet eine breite Palette an Produkten und Kombinationen in Form von…