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Donnerstag 01. November 2018

Widerruf bei Victoria Lebensversicherungen

Die Victoria Lebensversicherung verwendete falsche Widerrufsbelehrungen bei ihren Lebensversicherungen

Das Widerspruchsrecht der Kunden der Victoria Lebensversicherung besteht weiterhin fort. Versicherungsnehmer, die eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, sollten ihre Vertragsunterlagen in jedem Einzelfall auf Fehler untersuchen lassen.

Versprochenen Renditen bei Victoria Lebensversicherungen sind bisher ausgeblieben

Viele Versicherungsnehmer sind von den Versprechungen der Victoria Lebensversicherungen enttäuscht. Die abgeschlossenen und unrentablen Versicherungen haben nicht die bei Vertragsschluss versprochenen Renditen eingebracht.

Victoria Lebensversicherung kündigen?

Die Kündigung der Lebensversicherung lohnt sich im Einzelfall nicht, da der Rückkaufswert viel zu gering ausfällt. Schlechte Entwicklungen der Versicherungen sind die Folge der unrentablen Verträge. Für viele Versicherungskunden stellt sich daher dasselbe Problem, sie bleiben meist auf diesen Verträgen sitzen.

Lebensversicherungen, die zwischen 1994 bis 2007 abgeschlossen wurden, durch Widerruf loswerden

Versicherungsverträge, die zwischen dem oben genannten Datum abgeschlossen worden sind, enthalten in sehr vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Aus diesem Grunde besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die unrentablen Lebensversicherungen loszuwerden. Die Victoria Lebensversicherung hat die Versicherungsverträge zwischen 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen.

Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmer ihre relevanten Vertragsunterlagen erst nach Vertragsschluss erhalten haben und nicht gleichzeitig bei Vertragsschluss.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung der Kunden über deren Widerspruchsrecht sind den Versicherern zahlreiche Fehler unterlaufen. Das Resultat unzureichender Aufklärung über das Widerspruchsrecht ist, dass die gesamte Belehrung unwirksam ist und das Widerspruchsrecht der Versicherungskunden weiterhin fortbesteht.

Mit ihrem Widerspruchsrecht können die Versicherungsnehmer nun die unrentablen Verträge loswerden, ohne eine Kündigung erklären zu müssen, die sich im Einzelfall finanziell überhaupt nicht lohnt. Wird der Widerruf durch den Verbraucher erklärt, kann er sich die gesamte gezahlte Summe abzüglich eines Risikoanteils und einer Verwaltungsgebühr auszahlen lassen.

Daher keine Victoria Lebensversicherungen kündigen – Widerspruch kann sich für den Verbraucher mehr lohnen

Als Versicherungsnehmer sollten sie daher ihre Vertragsunterlagen unbedingt prüfen lassen. Wir, als spezialisierte Kanzlei für das Verbraucherrecht übernehmen die Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten kostenfrei.

Die Victoria Lebensversicherung belehrte bei den genannten Verträgen gleichzeitig über das Widerspruchs- und das Rücktrittsrecht

In den Vertragsunterlagen zum Versicherungsvertrag finden sich die Belehrung über das Widerspruchs- und Rücktrittsrecht an gleicher Stelle. In ein und demselben Belehrungsabschnitt finden sich die Überschriften „Rücktritts- und Widerspruchsrecht“.

Die Ausgestaltung der Belehrung kann bei Verbrauchern für Irritationen sorgen und genügt demnach auch nicht dem Deutlichkeitsgebot des Gesetzgebers. Um solchen Irritationen vorzubeugen, formulierte der Gesetzgeber das Verständlichkeits- und das Deutlichkeitsgebot. Die Belehrung der Victoria Lebensversicherung genügt daher nicht dem Grundsatz des Gesetzgebers.

Unsere Leistungen

Wenn Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zukommen lassen übernehmen wir die Prüfung der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs. Hierfür überprüfen wir die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob sich ein Widerspruch finanziell lohnt.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular

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