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Widerruf Lebensversicherung Heidelberger Leben

| Versicherungsrecht

Heidelberger Leben: Durch Widerruf der Lebensversicherung doppelt profitieren!

Wer in der Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen merkt heutzutage zunehmend, dass diese sich in der Regel als nicht sonderlich rentabel erweisen.

So suchen viele Versicherungsnehmer mittlerweile eine Möglichkeit ihre Lebensversicherung loszuwerden, und gleichzeitig wirtschaftliche bessere Möglichkeiten für eine Altersvorsorge. Denn nicht selten ist eine solche Lebensversicherung eher eine finanzielle Belastung denn ein wirklicher Vorteil.

Viele Kunden denken zuallererst meist an  eine Kündigung.

Wirtschaftlich besser dagegen ist aber der Widerruf der eigenen Lebensversicherung.

Möglich ist dies sowohl bei fondsgebundenen Alters-, Hinterbliebenen und Risikoversicherungen sein. Gerade hier hat sich die Heidelberg Lebensversicherung AG darauf spezialisiert, sodass die Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf gut stehen könnten.

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Heidelberger Leben Widerruf: Gute Erfolgschancen!

Die früher als MLP  Lebensversicherung AG bekannte Heidelberger Lebensversicherung AG soll dabei eklatante Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht haben. Aufgrund des Verbraucherschutzes gibt es für Versicherungsunternehmen strikte Vorgaben, was die Belehrung von Verbrauchern  in deren Widerrufs- und Widerspruchsrechten angeht.

Dementsprechend hat der Gesetzgeber eine Musterwiderrufsbelehrung vorgegeben, mit der aufgezeigt werden soll, was für Verbraucher bei ihrer Widerrufsbelehrung von Bedeutung ist. So sollen die Verbraucher ihre Widerrufsrechte nicht nur kennen, sondern diese auch ausüben können. In der Vergangenheit wurde immer wieder von Fehlern bei der Widerrufsbelehrung der Heidelberger Lebensversicherung AG berichtet.

Heidelberger Leben Widerruf: Viele Fehler in Widerrufsbelehrung! Machen sie von ihrem Widerruf gebrauch!

Die Fehler der Versicherung können dabei in unterschiedlicher Weise vorkommen, was für den juristischen Laien meist so gar nicht zu erkennen ist.

Ein wesentlicher Fehler in der Widerrufsbelehrung der Heidelberger Lebensversicherung AG soll gewesen sein, dass der Versicherer keinen Hinweis darauf gegeben hat, in welcher Form der Widerspruch erfolgen muss. Zudem könnte es zu Fehlern bei der Belehrung über die Widerrufsfrist gekommen sein.

Ist die Widerrufsbelehrung dabei unvollständig, so hat der Verbraucher auch nach Jahren nach Ablauf seiner Widerrufsfrist noch ein Widerrufsrecht. Der Europäische Gerichtshof  hat dabei im Jahre 2013 erklärt, dass eine Jahresfrist für das Widerrufsrecht europarechtswidrig sei. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil ebenfalls, sodass auch heute ein Widerspruch noch möglich ist.

Heidelberger Leben Widerruf: Was ist zu beachten?

Gelingt es den Widerruf erfolgreich vorzunehmen, ist der Versicherer zur Rückzahlung der Beiträge verpflichtet. Das Versicherungsunternehmen darf dabei aber die Kosten, für den während der Prämienzahlung genossenen Versicherungsschutz einbehalten. Der Widerruf könnte dabei gerade für   Altverträge aus den Jahren 1994 bis 2007 gelten, denn erst im Jahre 2008 gab es eine Reform bezüglich des Erklärens von Widerrufsbelehrungen.

Eine genaue Prognose ist aufgrund der Vielfältigkeit der Fehler schwierig vorzunehmen. In der Vergangenheit stellten sich aber gerade größere Versicherungskonzerne gegen einen außergerichtlichen Vergleich, sodass für viele nur der Weg der Klageerhebung blieb.

Im Falle der Heidelberger Lebensversicherung AG könnte der Weg jedoch einfacher sein. Wird mittels eines Anwalts Widerspruch gegen die Widerrufsbelehrung eingelegt, waren gerade kleinere Versicherungsunternehmen wie die Heidelberger Lebensversicherung AG oft zu Vergleichen bereit.

Zwar kommt es dabei selten zur Auszahlung der Maximalforderung des Versicherungsnehmers, im Vergleich zu einer Klage ist dieser Weg aber der wesentlich leichtere.

Zudem gestaltet sich der Kompromiss zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden meist dennoch wesentlich rentabler als eine Kündigung. Oft kann man dabei 50- 100 Prozent auf den von der Versicherung angebotenen  Rückkaufswert veranschlagen.

Heidelberger Leben Widerruf: Widerruf auch noch nach Kündigung möglich?

Auch in Fällen, in denen der Kunde seine Lebensversicherung bereits gekündigt hat ist ein Widerruf noch möglich, sodass sich auch hier eine intensive Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung lohnen könnte.

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