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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Gegen Bußgeldbescheide, beispielsweise bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, lässt sich innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch einlegen.

Bußgeldbescheide werden häufig für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt. Aus ihnen ergeben sich Strafen wie Geldbußen, Punkte in Flensburg oder auch Fahrverbote. Bußgeldbescheide können aber auch in anderen Bereichen für Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, beispielsweise im Bau- und Abfallrecht.

Nicht immer sollte die im Bußgeldbescheid festgelegte Strafe auch gleich bezahlt werden – schließlich machen auch Behörden Fehler. Ist man mit der im Bußgeldbescheid festgelegten Strafe nicht einverstanden, kann es sich lohnen, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben.

Wann erhält man einen Bußgeldbescheid?

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die Nutzung des Handys am Steuer oder Abstandsunterschreitungen werden leicht Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro fällig. Auch das Fahren über eine rote Ampel oder Verstöße gegen die Ruhezeiten und Gewichtsvorschriften bei LKW-Fahrern können einen Bußgeldbescheid bedingen. Hier erhält man für die Verkehrswidrigkeiten dann einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde. Vorher muss allerdings der Fahrzeugführer ermittelt und mit einem Anhörungsbogen angehört werden. Den Anhörungsbogen bekommen man etwa zwei bis vier Wochen nach dem Begehen der Verkehrsordnungswidrigkeit, weitere zwei bis vier Wochen später folgt dann der Bußgeldbescheid.

Es muss sich nicht immer mit der Geldbuße oder einer sonstigen Strafe abgefunden werden. Vor allem, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Geschwindigkeit korrekt gemessen wurde oder neue Zeugen den Sachverhalt anders darstellen können, kann man gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. So lange der Bescheid dann überprüft wird, kann er noch nicht vollstreckt werden. Wenn kein Einspruch eingereicht wird, gilt der Bußgeldbescheid jedoch als rechtskräftig.

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Wann ist ein Bußgeldbescheid ungültig?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft und damit rechtlich angreifbar. Ein Bußgeldbescheid kann vor allem aufgrund von formellen und technischen Fehlern für ungültig erklärt werden. Laut §66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) muss der Bußgeldbescheid die folgenden Punkte enthalten:

  1. Die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
  2. Den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
  3. Die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
  4. Die Beweismittel,
  5. Die Geldbuße und die Nebenfolgen.

Wenn hier Fehler vorliegen, kann dies unter Umständen zur Ungültigkeit des Bescheids führen. Dabei kommt es aber auch auf die Schwere des formellen Fehlers im Einzelfall an. Wenn die Identität einer Person beispielsweise trotz eines Rechtschreibfehlers zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist der Bußgeldbescheid dennoch wirksam. Das Schreiben muss gravierende Mängel aufweisen, um als ungültig erklärt zu werden.

Auch andere Fehler können zu einem ungültigen Bußgeldbescheid führen, beispielsweise

  • eine fehlende Rechtsmittelbelehrung (Hinweis auf Folgen, wenn nicht bezahlt wird)
  • Fehler in der Fristberechnung oder eine Verjährung
  • ein falsches Aktenzeichen
  • mehrere falsche Angaben, welche eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr zulassen
  • fehlende Nebenfolgen, wie ein Fahrverbot oder die Höhe der Strafe
  • Fehler im Messverfahren

Ist man unsicher, auf welcher Grundlage man einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einbringen kann, sollte ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zur Unterstützung kontaktiert werden. Die Verjährungsfrist bei Verkehrsdelikten beträgt drei Monate, ansonsten liegt sie bei sechs Monaten.

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Was sollte man also tun, wenn man einen Bußgeldbescheid erhält?

  1. Datum für die Einspruchsfrist prüfen.
  2. Daten im Bußgeldbescheid auf Richtigkeit überprüfen.
  3. Bei Fehlern oder Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einen Anwalt aufsuchen.
  4. Kosten und Nutzen des Einspruchs gegenüberstellen.
  5. Einspruch erheben.

Wie wird der Einspruch erhoben?

In der Regel müssen Bußgelder innerhalb von zwei Wochen nach dem diese gültig werden, bezahlt werden oder alleine oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Meistens vermerkt der Postbote auf dem Umschlag, wann dieser zugestellt wurde. Die Frist läuft am gleichen Wochentag ab, an dem der Bußgeldbescheid auch zugestellt wurde.

Beispiel: Wenn ein Bußgeldbescheid am Dienstag, dem 05. Mai zugestellt wurde, wird er am Dienstag, dem 19. Mai rechtsgültig. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag.

Einsprüche können zusätzlich zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich auch gegen Strafbefehle, Vollstreckungsbescheide, Patente, Steuerbescheide und Versäumnisurteile erhoben werden.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommt man in der Regel, bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird, zuvor einen so genannten Anhörungsbogen. In diesem Bogen kann sich der Fahrer zu der Sache äußern. Der Anhörungsbogen dient dazu, den Verkehrssünder zu ermitteln. Er enthält bereits die Höhe des zu erwartenden Bußgelds sowie Kürzel der Zeugen (wie Polizeibeamte) und auch Beweismittel wie das Blitzerfoto. Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist, die Dreimonatsfrist für den Bußgeldbescheid beginnt dann wieder von neuem. Der Bußgeldbescheid kann durch den Einspruch nicht rechtskräftig und somit auch nicht vollstreckt werden, er ruht also. Um Einspruch zu erheben reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Behörde aus.

Es muss ein Schreiben an die zuständige Stelle verfasst werden, in dem man seinen Einspruch erklärt. Es beginnt dann ein Zwischenverfahren, in denen die Behörde den Sachverhalt noch einmal überprüft. Der Betroffene wird dazu aufgefordert, Angaben zu seiner Entlastung zu machen, wenn diese nicht bereits im ersten Schreiben dargelegt wurden. Manchmal hebt die Bußgeldbehörde den Bescheid dann auf. Einsprüche können in letzter Instanz allerdings auch vor dem Amtsgericht landen. Hier wird man dazu eingeladen, sich zu der Sache zu äußern und Argumente für die eigene Entlastung vorzubringen. Das Gericht trifft dann eine bindende und rechtskräftige Entscheidung. Es kann dem Täter auch nahelegen, eigenständig den Einspruch zurückzunehmen, wenn die Erfolgsaussichten sehr gering sind.

Kosten und Erfolg eines Einspruchs

Die Anwaltskosten stellen den größten Posten dar, wenn Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben werden soll. Hinzu kommen auch Gerichtskosten. So kommen schnell auch bei mittleren Vergehen Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro auf einen zu. Bearbeitungs- und Gerichtskosten entstehen erst, wenn die Sache vor Gericht landet.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kommt diese dafür auf. Bußgeldbescheide, bei denen die Strafzahlung 40 Euro überschreitet, werden grundsätzlich in das Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. In diesem Fall lohnt sich dann die Erhebung eines Einspruchs. Im Zweifel sollte zuerst einmal Einspruch eingelegt werden, weil man diesen nach reiflicher Überlegung immer noch zurückziehen kann. Dies geschieht in den meisten Fällen mit anwaltlicher Unterstützung. So kann man eventuell eine Strafe abwenden oder sie herauszögern.

Erhebt man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch, ist jedoch nicht immer gewährleistet, dass der Beschuldigte nicht auch noch härtere Sanktionen bekommt. Daher sollten auf jeden Fall immer die Kosten im Verhältnis zur Strafe betrachtet werden. Es kann sich dennoch lohnen, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzureichen. Die Erfolgsaussichten erhöhen sich, wenn es sich um einen Ersttäter handelt. Vor allem die Begründung des Einspruchs macht hier einen Unterschied aus, etwa bei gravierenden Delikten. Bei der Akteneinsicht durch einen Anwalt kann geprüft werden, welche Teile des Bußgeldbescheids unter Umständen angreifbar sind. Vor allem, wenn man die Abgabe des Führerscheins nach hinten verschrieben möchte, lohnt es sich auf jeden Fall, erst einmal Einspruch zu erheben.

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