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Widerruf statt Kündigung bei einem Kredit – Was ist der Unterschied?

| Darlehen

Wer in den letzten Jahren einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, der dürfte sich bei der aktuellen Zinspolitik ein wenig ärgern. Denn verglichen mit den Zinssätzen der letzten Jahre, sind die Kosten für einen Kredit heutzutage verschwindend gering. Oftmals wird die Kündigung angepriesen, um doch noch einen günstigen Kredit nehmen zu können. Dabei ist dieser Weg in den meisten Fällen nicht besonders lukrativ. Für viele Verbraucher besteht die Möglichkeit, auch noch nach Jahren ihren Kredit zu widerrufen. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Widerruf und einer Kündigung? Wir klären auf.

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Immer häufiger raten Verbraucherschützer statt zu einer Kündigung zu einem Widerruf - Doch lohnt sich das wirklich?

Was ist der Unterschied zwischen einem Widerruf und einer Kündigung?

Bei einer Kündigung löst man sich von dem bestehenden Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dieser ist meistens an eine Frist gebunden und sollte mit einem Kündigungsschreiben mitgeteilt werden. Eine Kündigung kann sowohl von der Bank als auch vom Kunden ausgesprochen werden.

Bei einem Widerruf wird der Vertrag in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Dementsprechend müssen alle erhaltenen Leistungen von den Vertragsparteien zurückgezahlt werden. Der Widerruf ist normalerweise zwischen 14 und 30 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen möglich. Bei dem Widerrufsrecht handelt es sich um ein Gestaltungsrecht, welches gegenüber dem Vertragspartner ausgeübt werden muss. Dabei ist die Schriftform, also Brief, E-Mail oder Fax, einzuhalten.

Ein großer Unterschied zwischen dem Widerruf und der Kündigung ist vor allem die Vorfälligkeitsentschädigung, die in der Regel von der Bank verlangt wird, wenn der Vertrag kundenseitig gekündigt wird. Damit soll das Kreditinstitut für den entgangenen Zinsverlust entschädigt werden. Bei einem sechsstelligen Kredit kann die Vorfälligkeitsentschädigung gut und gerne im fünfstelligen Bereich liegen. Dementsprechend macht es für Bankkunden schon einen erheblichen Unterschied, ob man den Kredit kündigt oder widerruft.

Wollen Sie wissen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Kündigung Ihres Kreditvertrages ausfallen würde? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Vorfälligkeitsrechner. Das Ergebnis erhalten Sie in nur wenigen Minuten.

Der Erfahrung nach lehnen die Kreditinstitute den Widerruf zunächst einmal ab. Daher macht es Sinn, den Widerruf mit anwaltlicher Hilfe auszusprechen. 

Unterschied zur Kündigung - Mit Widerruf kostenlos auf neuen Kredit umschulden!

Ein weiter großer Unterschied zwischen dem Widerruf und einer Kündigung des Kredits ist die Möglichkeit, ohne Mehrkosten auch nach Jahren noch auf einen neuen, günstigeren Kredit umschulden zu können. Durch das Niedrigzinsniveau der letzten Jahre ist die Zinsbelastung enorm gering. Verbraucher können also beachtlich viel Geld sparen, wenn sie mithilfe eines Kreditwiderrufs ihr Darlehen umschulden.

Betrug der Zinssatz im Jahr 2010 zum Beispiel noch 3,9 Prozent, so liegt er heute bei vielen Krediten gerade noch bei 1,4 Prozent. Durch eine Umschuldung kann man heutzutage dementsprechend viel Geld sparen.

Auf unserer Themenseite Widerruf Darlehen haben wir weitere Informationen für Sie zusammengefasst.

Wann kann man seinen Kredit widerrufen?

Bevor man seinen Kredit also kündigt, sollte man zunächst prüfen lassen, ob dieser noch widerrufen werden kann. Ein Widerruf ist immer dann möglich, wenn der Kreditgeber Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat. Wurde der Verbraucher nicht richtig über seine Widerrufsrechte belehrt wurde, weil er beispielswiese nicht alle Informationen zur Verfügung hatte oder aber verwirrende Aussagen in der Widerrufsbelehrung getroffen wurden, kann der Vertrag auch noch nach Jahren widerrufen werden. Als Verbraucher zählt dabei jeder, der den Kredit überwiegend zu privaten Zwecken nutzt.

Dies ist auch bei dem sogenannten Kaskadenverweis der Fall. Damit ist gemeint, dass in der Widerrufsbelehrung auf ein Gesetz verwiesen wurde, welches wiederum auf ein weiteres Gesetz verweist. Experten rechnen damit, dass bis zu 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen nicht verbraucherkonform formuliert sind. Die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf stehen als enorm gut.

Daher unser Rat an alle Darlehensnehmer: Lassen Sie Ihren Kreditvertrag jetzt überprüfen! Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt und eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet haben oder einfach vorzeitig aus Ihrem Vertrag heraus möchten. Wir prüfen Ihr Darlehen in einem kostenlosen Erstgespräch und erklären Ihnen, ob und wie Sie aus Ihrem Kreditvertrag ohne hohe Vorfälligkeitsentschädigung herauskommen, zum Beispiel durch einen Widerruf des Darlehens.

Mit mehr als 10.000 erfolgreich geführten Fällen stehen wir Ihnen von Decker & Böse als eine der erfahrensten und kompetentesten Kanzleien in Deutschland beim Thema Darlehenswiderruf zur Seite.

Gerne prüfen wir in einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder zurückholen können.

 

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

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0221 - 29270 - 2

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