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Kündigung Barmenia Lebensversicherung – Lieber kündigen statt beibehalten?

| Versicherungsrecht

Kündigung Barmenia Lebensversicherung – Auswirkungen der Niedrigzinslage

Die aktuelle Niedrigzinslage ist in vielerlei Hinsicht nicht unbedingt von Vorteil. Das Ansparen von Geldbeträgen lohnt sich nicht mehr für den Verbraucher. Die niedrigen Zinsen wirken sich ebenfalls auf Versicherungsunternehmen wie die Barmenia Lebensversicherung aus.

Durch die geringen Zinsen können die Versicherungskonzerne keine Überschüsse mehr erzielen, sodass einige Versicherer in der Vergangenheit sogar negative Bilanzen hinnehmen mussten.

Die fehlenden Überschüsse wirken sich dabei auch auf die Lebensversicherungen aus, sodass viele Kunden der Barmenia Lebensversicherung nach einem Ausweg suchen.

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Barmenia Lebensversicherung – Rücklaufwert häufig niedrig

Ein möglicher Ausweg ist dabei die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung. Die Barmenia muss dementsprechend den Rückkaufswert, also einen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerstatten.

Bei der Kündigung ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt in der Regel einen Monat. Das Kündigungsschreiben selbst sollte in eine gewisse Form beachtet werden.

Ein Musterkündigungsschreiben  für Kunden der Barmenia Lebensversicherung könnte daher wie folgt aussehen:

Name des Versicherten
Adresse des Versicherten

Name des Versicherers
Adresse des Versicherers

Ort, Datum
Versicherungsnummer: XXX

Kündigung meiner Lebensversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich die Kündigung meiner fondsgebundenen Lebensversicherung fristgerecht zum [Datum] ein.

Versicherungsnehmer: [Name Versicherungsnehmer]
Versicherungsnummer: XXX
Versicherung abgeschlossen am: [Datum]

Der sich durch die Kündigung ergebene Rückkaufswert soll an folgendes Bankkonto überwiesen werden:

Kontoinhaber: [Name]
IBAN: XXX
BIC: XXX
Kreditinstitut: [Name Kreditinstitut]

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grßen
[Name]

Kündigung Barmenia Lebensversicherung – Häufig finanzielle Verluste für Verbraucher

Der große Nachteil an der Kündigung ist jedoch, dass der Rückkaufswert meist weit unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Eine Kündigung ist daher immer mit finanziellen Verlusten verbunden.

Eine andere Option, die Versicherungsunternehmen häufig anbieten, ist das Auszahlen von Geldbeträgen zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Die ausgezahlte Summe ist meistens sehr niedrig angesiedelt, sodass der Versicherungsnehmer nicht um finanzielle Verluste herumkommt.

Kündigung Lebensversicherung – Widerruf als lohnenswerter Ausweg

Daher sollten Versicherungsnehmer, die als Verbraucher ihren Lebensversicherungsvertrag geschlossen haben, eine anderweitige Option prüfen lassen:

Den Widerruf der Lebensversicherung!

Viele Kunden können auch heute noch vom sogenannten Widerrufsjoker profitieren, selbst wenn sie ihre Lebensversicherung bereits gekündigt haben.

Die Rechtsfolge des Widerrufs ist, dass sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt. Dementsprechend muss die Barmenia dem Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge erstatten. Zudem besteht ein Anspruch auf die Verwaltungskosten.

Abziehen darf der Versicherer dabei nur den genossenen Versicherungsschutz.

Kündigung Barmenia Lebensversicherung - Viele Verträge von 1994 bis 2007 widerrufbar

Insgesamt betroffen sind dabei millionenfach Fälle von Versicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007. Die Versicherungskonzerne haben die Verbraucher damals fehlerhaft über ihre Widerrufsrechte belehrt. Dies aber widerspricht dem Verbraucherrecht. Die Versicherten müssen korrekt über ihre Widerrufsrechte aufgeklärt werden, andernfalls steht ihnen das Widerrufsrecht solange zu, bis der Versicherer die korrekte Widerrufsbelehrung nachholt.

Barmenia  – Fehler bei den Widerrufsbelehrungen

Die Fehler der Versicherer sind dabei vielfältig. Besonders häufig gab es unverständliche Formulierungen über das Auslösen der Widerrufsfrist.

Oft wurde beispielweise behauptet, es komme beim Widerruf auf den Zugang des Widerrufs an. Dies widerspricht jedoch §49 VVG, sodass hier eine fälschliche Widerrufsbelehrung vorgenommen wurde.

Die Fehler können sich dabei auch in zu kleiner Schrift oder in fehlendem Fettdruck äußern, was der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im Jahre 2016 ( AZ IV ZR 122/14) entschied.

Insgesamt sollen über 60% der Widerrufsbelehrungen von Versicherungsunternehmen fehlerhaft sein. Daher könnte sich eine Prüfung auch Ihrer Widerrufsbelehrung lohnen.

An einem kleinen Zahlenbeispiel wird deutlich, wie sehr sich die Rückabwicklung einer Lebensversicherung lohnen kann.

Monatlicher Sparbetrag 100 €, Laufzeit 15 Jahre

  • 200 € x 12 Monate x 15 Jahre
  • 000,00 € eingezahlte Beiträge
  • Rückkaufswert ca. 30.000 €

Gewinn / Ersparnis:

  • Differenz eingezahlte Beträge zu Rückkaufswert: 6.000 €
  • Nutzungen aus dem Widerspruch: 12.000 €
  • Gesamtgewinn durch Widerspruch: 18.000 €

In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, inwieweit auch ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz.

DB-Anwälte ist eine Bank-& Kapitalmarktrechtskanzlei, die sich auf das Verbraucherrecht mit Fokus auf den Widerruf von Versicherungen spezialisiert hat. Wir vertreten dabei ausschließlich die Verbraucherseite. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise! Sie erreichen uns telefonisch unter 0221-29270-9 oder über unser Kontaktformular

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem kurzen Video auf YouTube.

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