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Schadstoffklasse ermitteln mit Fahrzeugschein

| Abgasskandal

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes drohen inzwischen viele weitere Fahrverbote für Diesel und Benziner unterschiedlicher Schadstoffklassen in vielen deutschen Städten, allen voran Stuttgart und Düsseldorf. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Schadstoffklasse ermitteln und prüfen können, ob Ihr Auto von möglichen Fahrverboten in deutschen Städten betroffen ist.

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Die Schadstoffklasse kann jeder mithilfe des Fahrzeugscheins ermitteln.

Ist mein Auto betroffen - welche Schadstoffklasse habe ich?

Die Kommunen sind verantwortlich für die Luftreinhaltepläne, daher ist es wahrscheinlich, dass Fahrzeuge mit der Euro 5 Norm und schlechter aus den Innenstädten ausgesperrt werden. Doch auch zusätzliche 37 Städte - unter anderem Frankfurt, Darmstadt, Köln, Hamburg, Kiel, Heilbronn, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Nürnberg, München - werden weiterhin über ein Fahrverbot nachdenken müssen.

Ob Ihr Auto von möglichen Diesel Fahrverboten betroffen wäre, können Sie herausfinden, indem Sie seine Schadstoffklasse ermitteln. Dies funktioniert am einfachsten mithilfe des Fahrzeugscheins.

Wichtig: Auch die Höhe der Kfz-Steuer wird anhand der Schadstoffklasse berechnet. Dies hat den Hintergrund, dass der Gesetzgeber damit schadstoffarme Fahrzeuge fördern will, um die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren. Ebenso für das Befahren sogenannter Umweltzonen im In- und Ausland ist die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs relevant.

So können Sie die Schadstoffklasse leicht ermitteln

In welche Schadstoffklasse Ihr Auto fällt, ist verschlüsselt im Fahrzeugschein zu finden.

Schadstoffklasse steht in der Zulassungsbescheinigung

  • bis 1. Oktober 2005: im Fahrzeugschein durch die beiden letzten Ziffern der Zahl im Feld Schlüsselnummer zu 1.
  • Für Papiere ab 2005 schauen Sie in das Feld 14.1.

Anhand der Schlüsselnummer erfahren Sie schließlich, welche Euronorm Ihr Auto hat.

 

Schauen Sie einfach in der nachfolgenden Tabelle nach Ihrer Schadstoff-Schlüsselnummer:

• Euro 6: 36NO – 36YO
• Euro 5: 35AO – 35MO
• Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
• Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
• Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
• Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
• Sonstige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88

Ist auch Ihr Fahrzeug von einem Diesel Fahrverbot betroffen sein, sollten Sie sich nach Möglichkeit davon trennen. Dies kann entweder durch den Widerruf Ihres Autokredit- oder Leasingvertrages passieren oder indem Sie beispielsweise Ihre Schadensersatzansprüche für Ihren Diesel gegenüber dem Hersteller im Abgasskandal geltend machen. Welcher Weg für Sie der Richtige ist, besprechen wir gerne mit Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung.

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

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0221 - 29270 - 1

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