Zum Hauptinhalt springen

Autounfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer haftet?

| Arbeitsrecht

Arbeitsunfälle sind häufig mit viel Ärger verbunden, da schnell die Frage aufkommt, wer tatsächlich haftet. Besonders problematisch sind Fälle, in denen der Arbeitnehmer einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hat. Dann stellt sich die Frage: Handelt es sich auf dem Weg zur Arbeit um einen beruflichen oder privaten Autounfall?

Laut dem Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) handelt es sich der Definition nach um einen sogenannten Wegeunfall, wenn der Versicherte einen (Auto-)Unfall auf dem Arbeitsweg erleidet. Im Jahr 2018 gab es laut DGUV knapp 190.000 meldepflichtige Wegeunfälle. Hier erfahren Sie, wann der Unfall als Wegeunfall gilt und wer dafür haften muss?

CTA Vertragsprüfung

Rechtsanwälte für Arbeitsrecht: Unsere Erfahrung für Ihr Recht

CTA Vertragsprüfung

Ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ist nicht selten. Doch wer haftet im Fall der Fälle?

Was zählt als Arbeitsweg, wenn ich einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit habe?

Als Arbeitsweg zählen nur die direkten Wege der Hin- und Rückfahrt zum beziehungsweise vom Arbeitsplatz. Der Weg beginnt dabei mit der Haustür, sodass Unfälle im Hausflur noch nicht als Wegeunfälle gewertet werden.

Muss man jedoch auf der Fahrt zur Arbeit sein Kind noch in die Kindertagesstätte bringen, so fällt dies unter den Arbeitsweg. Private Einkäufe oder andere Dinge, die den Weg erweitern, fallen hingegen nicht mehr unter die direkte Fahrt! Dementsprechend greift hier auch die Versicherung nicht mehr. Ähnlich sieht es bei einer Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aus. Verursacht der Arbeitnehmer dann einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit, hat er das Risiko eines Unfalls fahrlässig in Kauf genommen.

Wo muss ich mich melden, wenn ich einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit habe?

Wichtig ist es, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Autounfall schnellstens anzeigt. Gleichzeitig sollten Sie der Berufsgenossenschaft den Autounfall melden. In der Regel ist jedoch der Arbeitgeber zur Anzeige bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet.

Für die Berufsgenossenschaften sind bei einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit folgenden Daten von Relevanz:

Name und Anschrift des Versicherten
Mitgliedsnummer des Unternehmens
Krankenkasse des Versicherten
Unfallzeitpunkt (konkret mit Datum und Uhrzeit)
Unfallort
Art der Verletzung
Verletztes Körperteil
Name und Adresse der Zeugen des Wegeunfalls
Name und Anschrift des Arztes, der den Verletzten als erstes behandelt hat (Durchgangsarzt)
Datum und Unterschrift des Unternehmers, Betriebs-/
Personalrates
 

Arbeitgeber sind gemäß Sozialgesetzbuch VII zur Abgabe von Beiträgen an die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet. Dies führt dazu, dass man später von der Berufsgenossenschaft den Schaden von einem Autounfall auf dem Weg zur Arbeit ersetzt bekommt. Erleidet man als Arbeitnehmer einen Wegeunfall, kann man neben den Heilbehandlungskosten auch soziale und berufsfördernde Leistungen verlangen. Zudem besteht bei Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.

Ansprüche für Wegeunfall durchsetzen

Decker & Böse ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Wir beraten dabei ausschließlich die Arbeitnehmerseite. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange und fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht.

 

Kontakt zu uns

Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

oder
0221 - 29270 - 4

Das könnte Sie auch interessieren

Was ist bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

| Arbeitsrecht

Anstelle einer Kündigung bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern oft einen Aufhebungsvertrag an. Doch was genau ist ein Aufhebungsvertrag, wie kommt er…

Weiterbeschäftigungsanspruch nach Kündigung - Wer hat Anspruch darauf?

| Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer wissen oft nicht, was mit dem Begriff Weiterbeschäftigungsanspruch gemeint ist und welch große Bedeutung diesem Anspruch auf…

Berechnung der Abfindung im Arbeitsrecht: So funktioniert's!

| Arbeitsrecht

Eine Abfindung ist für viele Arbeitnehmer oft ein Trost beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Doch in nicht wenigen Fällen ist die Abfindung viel zu…

Unsere Anwälte

Portrait von Ulf Böse - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Ulf Böse
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Markus Decker - Geschäftsführer, Partner, Rechtsanwalt
Markus Decker
Geschäftsführer Partner Rechtsanwalt
Portrait von Cornelius Diekmeyer - Volljurist
Cornelius Claudius Diekmeyer
Volljurist
Portrait von Branimir Kristof - Rechtsanwalt
Branimir Kristof
Rechtsanwalt
Portrait von Igor Baraz - Rechtsanwalt
Igor Baraz
Rechtsanwalt
Portrait von Malgorzata Roszak, Rechtsanwältin
Malgorzata Roszak
Rechtsanwältin
Portrait von Kaja Slozowska - Juristin
Kaja Slozowska
Juristin
Portrait von Tobias Marx - Rechtsanwalt
Tobias Marx
Rechtsanwalt
Portrait von Hendrik Kleist - Rechtsanwalt
Hendrik Kleist
Rechtsanwalt
Portrait von Rieke de Haan-Bitzer - Rechtsanwältin
Rieke de Haan-Bitzer
Rechtsanwältin
Portrait von Burcu Katar  Rechtsanwältin
Burcu Katar
Rechtsanwältin
Portrait von Ramona Entis - Rechtsanwältin
Ramona Entis
Rechtsanwältin
Portrait von Ralf Möbius LL.M. - Rechtsanwalt in Kooperation
Ralf Möbius LL.M.
Rechtsanwalt in Kooperation
Damian Lybek
Volljurist
Niklas Turski
Volljurist
Kostenlose Erstberatung