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Rechner für Nichtabnahmeentschädigung – Wie wird der Betrag berechnet?

| Darlehen

Nimmt man als Kreditnehmer zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen den Kredit der Bank nicht an, so muss man später mit hoher Wahrscheinlichkeit eine hohe Strafe, die sogenannte Nichtabnahmentschädigung zahlen. Damit entschädigt der Kunde die Bank für den entgangenen Gewinn. Einen Rechner, um den genauen Betrag der Nichtabnahmeentschädigung zu ermitteln, verwenden Banken nicht. Daher sollte man diese in jedem Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

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Gibt es einen Rechner, um die Nichtabnahmeentschädigung im Voraus einzuschätzen?

Häufig verlangen Banken eine Nichtabnahmeentschädigung, wenn dem Verbraucher der Kredit nicht mehr sonderlich lukrativ erscheint, sodass der Kreditnehmer diesen ablehnt. Dies kann in Fällen passieren, in denen Personen unerwartet erben oder aber merken, dass sich die Bebauung von Grundstücken nicht lohnt. Wird der Kredit also nicht abgenommen, wird eine Nichtabnahmeentschädigung fällig

Es gibt keinen Rechner für die Nichtabnahmeentschädigung, mit dem die Banken arbeiten, aber es gibt zwei Arten, um den Betrag zu berechnen: Die sogenannte Aktiv-Aktiv-Methode und die Aktiv-Passiv-Methode.

Bei der Aktiv-Aktiv-Methode wird die Differenz zwischen Zinssätzen des nicht angenommenen Darlehens und den Zinsen des aktuellen Darlehens vom Kreditgeber berechnet.

Wesentlich häufiger wird jedoch die Aktiv-Passiv-Methode verwendet, um die Nichtabnahmeentschädigung zu berechnen. Hierbei geht es um die Differenz zwischen den entgangenen Zinsen und der Rendite bei einer Anlage der Darlehenssumme in Hypothekenpfandbriefen.

Ob die Banken das Geld letztendlich tatsächlich anlegen, ist dabei nicht von Bedeutung. Die Verwaltungs- und Risikokosten werden dann noch von der Summe abgezogen. Diese unterliegen allerdings keinen festen Regeln. Dies ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Banken ziehen dabei das individuelle Risiko eines Zahlungsausfalls heran.

Widerrufsjoker nutzen und Strafzahlung entgehen

Um einer Rückzahlung zu umgehen, kann allerdings noch heute der Widerrufsjoker genutzt werden. Dieser ist anwendbar, wenn im Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten ist.

Fehlerhaft ist diese, wenn sie nicht bestimmten Formvorschriften entspricht. Experten sind der Meinung, dass bis zu 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sein könnten.

Erfahren Sie mehr zum Thema Darlehenswiderruf in unserem Video zum Widerrufsjoker:

Lassen Sie sich dabei von einer der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht beraten. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch ihre Widerrufsbelehrung  fehlerhaft ist.

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