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Neue Leben reagiert auf Abmahnung nach Widerspruch der Lebensversicherung
Die Neue Leben Versicherung wurde durch die Verbraucherzentrale in Hamburg abgemahnt. Der Versicherer hatte den Versicherungskunden die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungen nach erklärtem Widerruf verweigert. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale seien die vorgetragenen Gründe der Versicherung weder nachvollziehbar noch durch die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte gedeckt.
Hintergrund ist, dass sich immer mehr Kunden für den lukrativen Weg des Widerrufs entscheiden, statt die Neue Leben Lebensversicherung zu kündigen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Widerruf Lebensversicherung.
Widerrufsbelehrungen der Neue Leben Versicherung rechtmäßig?
Die Neue Leben Versicherung begründe ihre Ablehnung damit, dass sie die Verbraucher inhaltlich und formell rechtmäßig über ihr Widerrufsrecht und die damit verbundene Widerrufsfrist belehrt habe. Der BGH hat jedoch in seiner Entscheidung eindeutig festgestellt, dass für eine rechtmäßige Widerrufsbelehrung ein Hinweis notwendig sei, dass zur Wahrung der Widerrufsfrist, die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genüge (Urteil vom 28. Januar 2004, Az. IV ZR 58/03).
Dieser Hinweis erfolgte in den streitgegenständlichen Widerrufsbelehrungen nicht. Dies sei jedoch ein unverzichtbarer Hinweis für den Versicherungskunden.
Widerruf nach Kündigung der Neue Leben Lebensversicherung unwirksam?

Wer seine Lebensversicherung bei der Neue Leben kündigen will, sollte zuvor einen Widerruf prüfen.
Zuletzt hatte die Versicherung vielen Kunden gegenüber erklärt, dass ein Widerruf unmöglich sei, da das Vertragsverhältnis vorher durch eine Kündigung der Lebensversicherung erloschen sei. Auch in diesem Zusammenhang ist mittlerweile geklärt, dass dieser Grund der Ablehnung nicht haltbar ist. Der BGH hat eindeutig und unmissverständlich geklärt, dass eine vorangegangenen Kündigung der Lebensversicherung einem Widerruf nicht entgegensteht (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).
Die Neue Leben Versicherung kann sich bei ihren Gründen der Ablehnung auf keinen genannten Fall berufen, da die vorgetragenen Argumente der Versicherung der aktuellen Rechtsprechung des BGH eindeutig widersprechen. Betroffene Versicherungskunden sollten daher auf ihrem Widerrufsrecht beharren und ihre Vertragsunterlagen von einer auf das Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.
Die Neue Leben kann sich daher nicht auf die vorgetragenen Gründe berufen und muss auf die Widerrufe der Kunden reagieren. Auch wenn die Neue Leben Versicherung zukünftige Widerrufe mit denselben unhaltbaren Gründen ablehnt, sollte eine Aufklärung spätestens im gerichtlichen Verfahren erfolgen.
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